Berechnungsgrundlage bei LFZ im Krankheitsfall 3 Monatsdurchschnitt

Mein Arbeitgeber berechnet bei LFZ im Krankheitsfall nach dem Verdienst in den letzten ndrei Monaten. Meine Frage ist : Darf er die letzten drei Monate nehmen wenn darin Urlaub und auch schon Krankentage berecnet wurden und so die neue LFZ wieder niedriger wird.
Müssen nicht die letzten 3 Monate ohne Fortzahlungen wegen Urlaub und Krankheit genommen werden ?

Ja, nachzulesen hier.

Viele Grüße

Data

Hallo,

wenn der AG richtig rechnet, kann durch Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung keine Reduzierung der „neuen“ LFZ entstehen, da die Berechnungsgrundlage grundsätzlich gleich bleibt. Durch unständige Lohnbestandteile wie zB Zeitzuschläge, Akkordzuschläge bzw. Prämien und/oder Boni kann es zu normalen leichten Schwankungen kommen.
Außerdem ist die LFZ auch davon abhängig, ob und falls ja wie der AN zu Beginn der AU bereits zur Arbeit eingeteilt ist.

&Tschüß
Wolfgang