Was genau ist die Berechnungsgrundlage für Verletztengeld?
Laut allen Infos, die man im Netz findet, wird Verletztengeld so berechnet:
80% vom Brutto nebst Jahressonderzahlungen abzügl. Arbeitnehmeranteil SV-Beiträge.
Der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse sagte jedoch, es werde nur das Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrundegelegt, da man ja für den Rest auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahle. Was m.E. bedeutet, daß das Verletztengeld grundsätzlich bei einer festen Summe gedeckelt würde und im Prinzip für alle gleich hoch ausfiele, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Bei meinem Mann (öffentlicher Dienst), der einen Wegeunfall hatte, setzt sich das Brutto aus dem festen Tabellenentgelt und einem festen Zuschlag zusammen, der voll versteuert wird. Laut allen Rechnern fällt dieser Zuschlag völlig weg. Am Ende bleiben 65% vom Netto übrig.
Kann das stimmen? Dafür, daß er einen Wegeunfall hatte, erscheint mir das ziemlich wenig…