Hallo zusammen!
Jemand hat eine Lebensversicherung bei der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) abgeschlossen. In 1990 wurde die DBV umstrukturiert. Die Person erhielt 1993 einen Berechtigungsschein mit drei Coupons à 003,75620 millionstel.
Die Inhaber von Berechtigungsscheinen waren zur Vorlage des Coupons 1 der Berechtigungsscheine förmlich am 01.03.2007 aufgefordert worden, angeblich. Wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag der Aufforderung zur Vorlage der Coupon 1 nicht eingereicht, verliert der Inhaber die Ansprüche. Diese Vorlagefrist endete am 02.03.2009. Grundsätzlich kann und wird die Anstalt bei verspäteter Vorlage keine Auszahlungen mehr vornehmen können.
Der erste Coupon wurde mangels Information leider bisher nicht eingelöst.
Es wurde ein Telefonat mit der DBV geführt, es wurde erklärt, dass seinerzeit keine förmliche Aufforderung zur Vorlage der Coupons stattgefunden habe. Vielmehr seien entsprechende Mitteilungen aus der Presse zu entnehmen gewesen. Dieser Weg sei gewählt worden, da man nicht alle Kunden habe anschreiben können.
Macht es sich die DBV damit nicht etwas einfach?
Es haben doch bestimmt viele Leute keine entsprechende Info erhalten, und das Geld kann die DBV nun behalten?! Im Einzelfall sind es zwar, wie man so schön sagt, „Peanuts“, aber das summiert sich ja.
Kann man dagegen etwas unternehmen?
Kann man den Coupon ggf. irgendwie auch jetzt noch einreichen?
Vielen Dank!
Haarone
Siehe auch:
www.dbvoer.de/