Folgender Fall:
Firma arbeitet 3-Schicht Flexi (Mo - So)
Mitarbeiter haben sogenannte Ampelkonten, können also stundenmäßig auch im Minus sein.
Monatspläne müssen von der Gruppe zum 20. eines Monats für das Folgemonat abgegeben werden. Nun zum Fall:
Die Firma gibt bekannt das die Abteilung vom 24.12.14 bis einschließlich 06.01.15 ruht.
Der Mitarbeiter beantragt in der ersten Oktoberwoche für diesen Zeitraum Urlaub. Der Urlaub wird auch in der darauffolgenden Woche genehmigt.
Der Mitarbeiter gibt auch zum vereinbarten Termin (10.11.14) die Planung für den Dezember ab, natürlich incl. des genehmigten Urlaubs.
Lt Vereinbarung soll dieser Plan von der Personaleinsatzplanung bis spätestens 25.11 genehmigt an die Mitarbeiter zurückgeschickt werden. Nun kommt aber am 25.11 eine neue Regelung, das Resturlaub nicht auf Kosten von Minusstunden mit ins neue Jahr genommen werden darf. Die Regelung wird morgens um 9:30 bekanntgegeben mit dem Zusatz - ist ab sofort in die Planung miteinzubinden - der genehmigte Plan wird, abgeändert nach der Regel um 13:40 an die Mitarbeiter zurückgesandt. Dem Mitarbeiter wird der genehmigte Urlaub nach über 6 Wochen gestrichen und auf seine freien Tage im Dezember verteilt. Ohne Mitsprache des Arbeiters.
Ist das alles Rechtens, oder kann der Mitarbeiter auf Einhaltung seines bereits genehmigten Urlaubes pochen?
Hallo
der genehmigte
Plan wird, abgeändert nach der Regel um 13:40 an die
Mitarbeiter zurückgesandt. Dem Mitarbeiter wird der genehmigte
Urlaub nach über 6 Wochen gestrichen und auf seine freien Tage
im Dezember verteilt. Ohne Mitsprache des Arbeiters.
Was sagt denn der Betriebsrat dazu?
Ist das alles Rechtens, oder kann der Mitarbeiter auf
Einhaltung seines bereits genehmigten Urlaubes pochen?
Jein.
Bereits genehmigter Urlaub kann unter eng definierten Rahmenbedingungen zurückgenommen werden. (m.E. hier nicht gegeben)
Ein eigenmächtiges Antreten des Urlaubs ist nicht zulässig.
MfG Frank
Hallo,
ich befürchte, ihr habt keinen Betriebsrat. ansonsten wären die Regelungen über das Zeitkonto, gegebenenfalls auch über das Verfahren der Urlaubsgewährung mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Wenn dem so ist, überlegt in eurer Firma einmal, ob ihr nicht einen Betriebsrat gründen wollt. Hilfestellungen gibt es bei den Gewerkschaften, beispielsweise www.igmetall.de oder www.verdi.de oder über DGB.de anfragen, welche Gewerkschaft zuständig ist.
Gibt es keinen Betriebsrat, reicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers ziemlich weit. Allerdings sollte einmal gewährte Urlaub nicht einseitig verändert werden. Das geht zwar in ganz wichtigen Fällen, das scheint mir hier aber nicht zu zutreffen. Trotzdem ist es schwierig, zu reagieren. Eigenmächtig darf Urlaub nicht angetreten werden. Im Zweifelsfall steht die Streitfrage im Raum, ist der Urlaub endgültig genehmigt oder gibt es wichtige Gründe das Verfahren zu ändern.
ich würde zunächst einmal versuchen, dem Chef klarzumachen, der Urlaub sei genehmigt und man habe sich entsprechend darauf eingestellt.
Viele Grüße
Peter
nur die 2015er Tage?
Hallo joschi,
wenn ich es richtig verstehe, möchte der Arbeitgeber keinen alten Urlaub mit ins neue Jahr übertragen und es geht nur um die 3 Tage im neuen Jahr?
Wenn ja, könnten diese 3 Tage mit 2015-er Urlaub oder Ampelkonto genommen werden?
Wenn nein, dann erklär nochmal was von wann nach wann verschoben wurde.
Gruß
achim