Hallo
Evtuell kann mir einer helfen.
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma aber mit einer Festeinstellung.
Wir arbeiten als Diensleister ständig im Hause der Firma (Auftraggeber)
Wir führen da Wartungsarbeiten und Reinigungen durch.
Bis dato wurden wir hin und wieder aber auch in deren Produktion ausgeliehen.
Durch das neue Gesetz der Arbeitgeberüberlassung möchte mein Chef jetzt 2 Teams zu je 3 Mann bilden, die 3 Monate in Bereitschaft arbeiten und bei Bedarf mit in deren Produktion arbeiten. Dann nach 3 Monaten wird das erste Team für drei Monate gegen das zweite Team getauscht.
In den 3 Monaten sollen wir dann mit einer Ankündigung von 24 Std im Voraus in deren Schichtplan einspringen. (Spät und Nachtschicht)
Jetzt meine Frage?
Kann mein Chef einfach so, mir eine 3 Monatige Bereitschaft aufhalsen?
Es gibt auch für diesen Zeitraum keine Sonderzahlungen.
In meinem Arbeitsvertrag steht wohl das ich in Schicht eingesetzt werden kann aber nicht in Bereitschaft.
Ich finde 3 Monate Bereitschaft etwas heftig da ich für diese Zeit nichts mehr planen kann.
Für Antworten würde ich mich freuen
Hallo,
um auch nur annähernd beurteilen zu können, was jetzt eigentlich gesetzliche Grundlage sein könnte, müßtest Du noch mal klar definieren, ob Du
- reiner Leih-AN bist
oder - Du im Rahmen eines Werkvertrages eingesetzt bist, worauf diese Formulierung
hindeuten könnte.
Gibt es zB eine schriftliche Arbeitsanweisung, die das näher beschreibt ?
&Tschüß
Wolfgang