Hallo Herr Bonenberger,
es gibt keine neue Regelung. Es sind die üblichen Arbeitszeitthemen im Krankenhaus. Sie muss Bereitschaftsdienst machen, wenn dies
a) in ihrem Arbeitsvertrag steht
b) in einem für das Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag steht,weil
(a) beide Seiten tarifgebunden sind
(b) der Arbeitsvertrag festlegt, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet
c) es in einer Betriebsvereinbarung steht und der Arbeitsvertrag den Bereitschaftsdienst nicht ausdrücklich ausschließt
Sollte es einen Betriebsrat geben, hat Ihre Frau Bereitschaftsdienst trotz der o.g. Voraussetzungen (a -und b) nur zu leisten, wenn der Betriebsrat dafür grünes Licht gegeben hat.
Viel Erfolg
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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