Bereitschaftsdienste Arzthelferin im Röntgen

Liebe/-r Experte/-in,
hätte da eine Frage:

Meine Frau ist Artzhelferin mit Röntgenschein(Rö.fachkunde) im Krankenhaus,in der Röntgenabteilung. Muss sie Bereitschaftsdienste machen?Mtras im Kh muessen im Dienst röntgen und cts mit teleradiologie machen. Ich habe gehört,dass es eine neue Regelung in Sachen Arzthelferin und Dienste gibt? Wer kann mir helfen?

Guten Tag,

bei Ihrer Frage geht es um zwei Dinge, die man auseinander halten sollte:

  1. Ist Ihre Frau verpflichtet Bereitschaftsdienste zu machen? Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag. Meistens ist der Arbeitsvertrag so formuliert, dass es eine Pflicht zur Ableistung von Bereitschaftsdiensten gibt.
  2. Darf Ihre Frau aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Abschlüsse bestimmte Untersuchungen durchführen? Hier bewegt man sich schnell in einer Grauzone. Klar ist, dass eine Arzthelferin (rechtlich) einer stärkeren Beaufsichtigung und Kontrolle eines Arztes bedarf als eine MTRA. Für die entsprechende Organisation ist der Arbeitgeber verantwortlich, nachts ist sie natürlich schwieriger umzusetzen als am Tag. Keinesfalls sollte sich Ihre Frau einfach weigern die angeordneten Dienste zu übernehmen. Sie sollte ggf. mit dem Vorgesetzten, dem Strahlenschutzbeauftragten und/oder dem Betriebsrat über die konkreten Umstände sprechen.
    Gruß
    Martin

Tut mir leid, aber davon habe ich noch nichts gehört. Gruß Brigitte

Hallo,

das tut mir leid, aber da muss der Personalrat, bzw. die Verdi ran. Das ist zu speziell „Krankenhaus“, wo es zigtausende einzelne Vereinb. gibt, die mir nicht bekannt sind.
Viel Glück!

Sorry, da ann ichg leider nur ein paar allgemeine Tips geben:

  • was steht im Arb.vertrag dazu ?
  • gibt es Dienst- o. Betriebsvereinbarungen ?
  • es müßte f. auch eine Berufsorganisation geben
  • vielelicht mal bei d. BAuA in Dortmund nachfragen
  • o. es mal bei d. zust. Berufsgenossenschaft probieren

Liebe/-r Experte/-in,
hätte da eine Frage:

Meine Frau ist Artzhelferin mit Röntgenschein(Rö.fachkunde) im
Krankenhaus,in der Röntgenabteilung. Muss sie
Bereitschaftsdienste machen?Mtras im Kh muessen im Dienst
röntgen und cts mit teleradiologie machen. Ich habe
gehört,dass es eine neue Regelung in Sachen Arzthelferin und
Dienste gibt?

Von der neuen Regel weiss ich nicht, aber das bedeutet nicht, dass es sie nicht vielleicht doch geben könnte - sorry!

Die Frage ist ja auch, ob das eine gesetzliche Regel „für alle“ wäre - glaube ich eher nicht - oder eine tarifliche oder betriebliche.

Wer kann mir helfen?

Hallo Kollege,Bereitschaftsdienste muss Sie machen,aber die Zeit des Bereitschaftsdienstes ist volle Arbeitszeit, aber muss nicht voll Bezahlt werden, meistens 20-25 % je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag! Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat

Sorry, da kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß C

kann ich leider nicht helfen

Hallo Herr Bonenberger,

es gibt keine neue Regelung. Es sind die üblichen Arbeitszeitthemen im Krankenhaus. Sie muss Bereitschaftsdienst machen, wenn dies

a) in ihrem Arbeitsvertrag steht
b) in einem für das Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag steht,weil
(a) beide Seiten tarifgebunden sind
(b) der Arbeitsvertrag festlegt, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet

c) es in einer Betriebsvereinbarung steht und der Arbeitsvertrag den Bereitschaftsdienst nicht ausdrücklich ausschließt

Sollte es einen Betriebsrat geben, hat Ihre Frau Bereitschaftsdienst trotz der o.g. Voraussetzungen (a -und b) nur zu leisten, wenn der Betriebsrat dafür grünes Licht gegeben hat.

Viel Erfolg
Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo Herr Ziegenhagen,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem sehen wir darin, dass meine Frau Röntgen kann und darf im Bereitschaftsdienst, aber der zuständige Arzt für Computertomografie und MRA den Arzthelferinnen keine Unterschrift gibt. Somit müsste bei jeder CT eine Krankenschwester mit Telefondienst angerufen werden. Total absurd wäre das.

Nicht mein Fachgebiet. Das ist weniger eine arbeitsrechtliche Frage.
Gruss
WG

Hallo

ich bin kein Spezialist in Sachenbereitschaftsdienst in Krankhäusern. Bitte erkundigen Sie sich bei einem weiteren Krankenhaus wie dort der Bereitsdienst geregelt ist. Im Prinzip muss dieser Dienst gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Guten Morgen,
sorry ich war im Urlaub. Ist das noch aktuell?
Falls Ja, bitte den Tarifvertrag nennen, nach dem die Beschäftigung erfolgt.
Danke

Hallöchen Herr Bonenberger, sollte Ihre Frage noch aktuell sein? Hier mein Wissen dazu. Ich bin als leit. MTRA und in einem KH tätig. Eine Arzthelferin darf kein CT via Teleradiologie durchführen. Eine Arzthelferin darf nur Bereitschafts_ sowie Rufdienste in einem KH tätigen,wenn ein Radiologe vorort(!) ist. Dieses ist per Gesetz geregelt. Stellen Sie Ihre Frage doch mal auf dieser Homepage: www.forum-roev.de Hier sind Fachkundige am Werke ! Viel Erfolg!