Hallo Forum,
wir betreiben seit Jahren zwei Telefonzellen mit Münzfernsprechern (Telekom Clubtelefon 11 + 5). Diese Telefonzellen sind gedacht, dass Kollegen (ca. 250) ohne Smartphone eine Möglichkeit haben, aus der Firma zu telefonieren.
Lt. unserer Arbeitssicherheitsfachkraft gibt es da eine Vorschrift, die das bestimmt. Quasi die Anweisung, dass unser Betrieb eine solche Kommunikation anbieten muss. Kann mir jemand sagen, wo ich diese Vorschrift finde, bzw. worauf das gründet? Ich habe im www nichts dazu recherchieren können…
Gruß
Michael