Bereitstellung Telefonanschluss (z.B. Münzfernsprecher) für Mitarbeiter

Hallo Forum,

wir betreiben seit Jahren zwei Telefonzellen mit Münzfernsprechern (Telekom Clubtelefon 11 + 5). Diese Telefonzellen sind gedacht, dass Kollegen (ca. 250) ohne Smartphone eine Möglichkeit haben, aus der Firma zu telefonieren.

Lt. unserer Arbeitssicherheitsfachkraft gibt es da eine Vorschrift, die das bestimmt. Quasi die Anweisung, dass unser Betrieb eine solche Kommunikation anbieten muss. Kann mir jemand sagen, wo ich diese Vorschrift finde, bzw. worauf das gründet? Ich habe im www nichts dazu recherchieren können…

Gruß
Michael

Hallo Michael,

wäre das nicht Aufgabe der Arbeitssicherheitsfachkraft, wenn sie Behauptungen aufstellt, sie auch mit gesetzlicher Grundlage zu untermauern? Ein „ich habe mal gehört“ nützt nichts.

Gruß
Christa

Was spricht im Zeitalter von Allnet-Flatrates gegen kostenfreie Telefonate für die MitarbeiterInnen? Offensichtlich wollt ihr euch die Kosten ja sparen. Frage wäre halt: Welche Kosten mögen das wohl sein?

Unglaublich, wie manche Betriebe mit ihren MitarbeiterInnen umgehen.

Versteh ich jetzt nicht also klär mich bitte mal auf ob in irgend einem Gestz oder Tarifvertrag steht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern

  1. kostenlose Telefongespräche von einem Firmentelefon aus gewähren müssen und
  2. ob die dafür benötigte Zeit den Mitarbeitern auch während der Arbeitszeit gewährt werden muss?
    Würde mich wirklich mal interessieren. ramses90
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Entweder, die Mitarbeiter wollen während ihrer Arbeitszeit private Telefonate führen oder in ihren Pausen. Während der Arbeitszeit braucht der Arbeitgeber private Telefonate nicht hinzunehmen und ermöglichen muß er sie schon mal gleich gar nicht. In der Pause kann der Mitarbeiter innerhalb gewisser Grenzen machen, was er will, aber für seine privaten Vergnügungen muß der Arbeitgeber keine Geräte zur Verfügung stellen und erst recht nicht kostenlos.

Das werte ich mal als Aprilscherz.

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Ich wollte das jetzt nicht näher spezifizieren, aber:

  1. Wir sind ein Lebensmittelbetrieb. Es sind außer der Arbeitskleidung und den entsprechend desinfizierten Gerätschaften, welche die Reinzonen nicht verlassen, keine privaten Mobiltelefone erlaubt und es stehen ja dutzende Festnetzapparate rum. Firmensmartys müssen vor Betreten der Produktion desinfiziert werden (Alkoholtücher). Wer will sein zukünftiges Essen mit verkeimten Fingern eines Mobiltelefons begrabscht haben? Ganz zu schweigen von der darauf folgenden sogenannten Kreuzkontamination des gesamten Produktionsablaufs. Diese Bilder in meinem Kopf…

  2. Die „Telefonzellen“ sind Münzapparate, die aber kein Geld schlucken. Abheben und Freizeichen, auf eigenen ISDN-Anschlüssen. Aufgrund besagter altertümlicher angeblicher Vorschrift werden diese Telefone in den unreinen Aufenthaltsräumen betrieben. Wir reden von 78 Euro im Monat, das ist verschwindend gering bei über 60 Firmensmartys. Und private Mobiltelefone dürfen außerhalb der Reinzonen auch benutzt werden, sogar das Firmen-WLAN hat einen für Kollegen freigegebenen Gastbereich.

  3. Wir werden im Juni auf IP umgestellt, insofern ist jetzt entweder kündigen angesagt oder wir stellen eine Fritzbox für die beiden Leitungen hin. Voraussetzung für den Weiterbetrieb ist diese angebliche Vorschrift, die hier von altgedienten Betriebsräten und dem Technikchef angesprochen wird. Es gibt auch keine Betriebsvereinbarung über diese Anschlüsse, und die Herrschaften haben das auch nicht mehr gefunden.

Das diese Telefonzellen seit Jahren völliger Unsinn sind, ist mir auch klar. Aber wenn diese ominöse Vorschrift existiert, sollten wir das auch einhalten, Das privat Telefonieren, bzw. Whatsapp/Facebook war schon bei unserem letzen SMETA-Audit ein großer Aufreger…

Gruß
Michael

Natürlich nicht. Aber nett ist es trotzdem, wenn man den Leuten erlaubt, z.B. mal kurz in der KiTa anzurufen, falls es mal wichtig ist.

Hier gilt das gleiche.

augen2

Jetzt bleib doch mal normal. Es geht mir allein darum, dass man seinen MitarbeiterInnen nicht immer nur mit Verboten kommen sollte. Für das Klima im Betrieb ist ein bisschen Freiraum echt hilfreich. Wenn das dann ausgenutzt wird, kann man das immernoch für den Einzelfall reglementieren.

Es geht nicht um Verbote, sondern um die Frage, ob Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Telefonapparat haben, den Du noch gleich um „kostenlos“ aufgestockt haben wolltest.

Mal abgesehen davon, daß das Beispiel mit der KiTa hinkt. Von der Arbeit aus muß man nicht bei der KiTa anrufen - eher verhält es sich andersherum, wenn nämlich das Kind krank abgeholt werden soll. Wobei ich mich immer noch frage, wie man das früher gemacht hat als noch nicht jeder meinte, er müsse ständig erreichbar sein bzw. die Eltern müßten ständig erreichbar sein.

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Hallo,

dann sollen dir diese Personen einfach sagen auf welche Vorschrift sie sich beziehen.

Gruß
Tobias

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Das habe ich schon um 12:26h gesagt …

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Neuigkeiten! Von unserem Betriebsrat habe ich die Grundlage dieser Diskussion bekommen, In der jedem Mitarbeiter beim Einstand ausgehändigten Arbeitsordnung unserer Firma gibt es als Satz 1 unter der Rubrik „Verhalten im Betrieb“ diesen Eintrag:

  • „Private Telefongespräche sind in den dafür vorgesehenen Telefoneinrichtungen zu tätigen. In dringenden Ausnahmefällen kann davon nach Absprache mit dem direkten Vorgesetzten abgewichen werden.“

Das ist meiner Meinung nach eine selbst auferlegte Vorgabe aus dem letzten Jahrtausend ohne jede rechtliche Bindung. Wir haben alle nichts Schriftliches dazu im Inet gefunden. Derzeit wird dieser Satz in die Richtung überarbeitet, dass in den Reinzonen keine privaten Geräte mitgenommen werden dürfen, private Nutzung in den Aufenthaltsräumen der Pause gemacht werden kann und hier auch das Gäste-WLAN der Firma zur Verfügung steht.

Vielen Dank für die vielen Ideen dazu…

Gruß
Michael

So sehe ich das auch, also wünsche ich ein glückliches Händchen beim Überarbeiten der Vorschriften. :smile: