Das Finanzamt möchte neben der Handwerker-Rechnung einen Beleg (Beweismittel) dafür haben, dass die Rechnung bezahlt wurde.
Wäre es da nicht folgerichtig, wenn von den Banken, Firmen und Zahlern eine einheitliche Anforderung an den Bezahlvorgang und Form und Inhalt des Belegs aufzustellen?
Im Zusammenhang mit der SEPA-Überweisung gibt es jetzt die Möglichkeit, bei der Zahlung neben dem Kontoinhaber des Zahler auch den eigentlichen Schuldner und neben dem Konto des Zahlungsempfängers den eigentlichen Kreditor (Leistungserbringer) sowie die Rechnungsnummer, die Rechnungsposition(en) und das Versanddatum der Rechnung die mit der Zahlung ausgeglichen werden sollen.
Sammelzahlungen können mit dem Mittel der Avise (CAMT.052) einzeln aufgeschlüsselt werden. Das vermeidet Unklarheiten/Verschleierungen.
Die Bankkontobewegungen haben eine eindeutige ID. Damit kann das Finanzamtauch feststellen, ob der Geldtransfer nachhaltig erfolgreich war. Ohne diese Nummer könnte man ja auf ein zwar vorhandenes, aber aus irgendwelchen Gründen nicht aufnahmefähiges Konto überweisen. Die erstbeauftragte Bank würde den Geldabfluss zunächst bestätigen und anschließend eine Stornobewegung notieren mit Rückbezug auf die ID der Überweisung und dem Abweisungsgrund.
Als Gegencheck sollte von den Firmen verlangt werden, eine ordentliche OP-Verwaltung zu verwenden und darin die IDs der Zahlungseingänge bis hin zur Aufteilung auf einzelne Forderungen mitzunehmen. So kann jede Zahlung verfolgt werden. Scheinrechnungen und Scheinzahlungen sind damit weitestgehend nachwesibar.
Arbeitet jemand von den Experten vielleicht bei der Finanzbehörde an der Entwicklung solcher Standards für Zahlungsbelege? Dann würde ich mir von ihm/ihr eine Antwort erhoffen, wann wir mit einer Veröffentlichung dieser Anforderung rechnen dürfen und wie die Anforderungen im Entwurf bisher aussehen.