Bericht an Hausarzt Pflicht?

Hallo!

Muss der Psychologe dem Hausarzt seines Patienten regelmäßig (schriftlich) Bericht über diesen erstatten?
Kann der Patient das auch ablehnen, da er vielleicht nicht möchte, dass solche vertraulichen Infos an seinen Hausarzt weitergeleitet werden?

Gruß

Laura

Huhu!

Muss der Psychologe dem Hausarzt seines Patienten regelmäßig
(schriftlich) Bericht über diesen erstatten?

Nein!
Siehe hier:
http://www.schweigepflicht-online.de/Seite_Psychothe…

Kann der Patient das auch ablehnen, da er vielleicht nicht
möchte, dass solche vertraulichen Infos an seinen Hausarzt
weitergeleitet werden?

Der Patient muss das nicht mal ablehnen, er muss im Gegenteil eindeutig zustimmen, wenn der Psychologe irgendetwas von seinen Informationen weitergeben soll.

Also, wenn der Patient keine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hat, darf der Psychologe dem Arzt nicht mal mitteilen, das er den Patienten in Behandlung hat.

Viele Grüße!
Ph.

Hi,

es wäre allerdings ratsam dem Hausarzt über die Medikamentation zu informieren damit Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten ausgeschlossen werden können.

Über Psychologische Erkenntnisse braucht der Hausarzt tatsächlich nichts zu erfahren.

MFG

Hi,

Das hier hat ein Bekannter von seiner Psychologin erhalten:
Dort steht: „Durch Bestimmung der Kassenärztl. Vereinigung sind Psychotherapeuten ab dem 1.07.2007 verpflichtet, dem Hausarzt oder dem überweisenden Arzt des Patienten regelmäßig jedes Quartal über den Verlauf der Psychotherapie schriftlich zu berichten“

Allerdings darf der Bekannte unten ankreuzen, ob er den Therapeuten von der Schweigepflicht entbindet oder nicht und unterschreibt dann.

Wie passt das zusammen?

Einerseits ist es Pflicht Bericht zu erstatten, andererseits kann der Patient ‚nein‘ bei der Schweigepflicht ankreuzen, so dass es logischerweise auch keinen Bericht an den Hausarzt geben kann?

Ich hab’s auch gelesen und verstehe es nicht.

Kann uns jemand weiterhelfen???

Neues aus Absurdistan
Hi Laura

Einerseits ist es Pflicht Bericht zu erstatten, andererseits
kann der Patient ‚nein‘ bei der Schweigepflicht ankreuzen, so
dass es logischerweise auch keinen Bericht an den Hausarzt
geben kann?

Du hast vollkommen recht: Es ist eine der vielen Paradoxa und Absurditäten aus Absurdistan, die uns die Kassenärztliche Vereinigung so zumutet.
Ähnliches hat es mit dem Qualitätsmanagement auf sich. Ich kümmre mich, solange das irgend geht, möglichst garnicht oder nur peripher um diesen Quatsch. Kine Sau hat nämlich was davon.
Wichtig ist doch nur der Verlauf der Psychotherapie.
Gruß,
Branden

Hallo van Branden,

danke, aber was bedeutet das jetzt? Der Bekannte wird jedes Mal von der Sprechstundendame gefragt, wann nun endlich der Bericht da ist, sonst könnten sie keine Überweisung mehr an die Psychotherapeutin ausstellen.
Also was nun? Muss der Patient jetzt die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, um weiterhin die Therapie machen zu können?

Gruß

Laura

Hallo Laura,

guckst du hier unter Punkt 8:
http://www.sgipt.org/berpol/ptr/habp07.htm

Schöne Grüße,
Jule

Hi Laura

Muss der Patient jetzt die
Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, um weiterhin die
Therapie machen zu können?

Nein, er kann sich einen anderen Hausarzt suchen, der das flexibler handhaben kann.
Gruß,
Branden

Ich würde an seiner Stelle zunächst mit dem Arzt direkt und nicht mit der Sprechstundendame darüber reden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ohne dass es zu diesem regelmäßigen Bericht kommen muss. Für welche sich der Patient entscheidet, hängt davon ab, wie der Patient künftig das Verhältnis zu seinem Hausarzt gestaltet haben will.

  1. Man beschränkt sich beim Bericht auf Diagnose und Indikation. Hat der Arzt schon einmal im Zuge der Überweisung diese Informationen bekommen, dann wäre das eine elegante Stinkefingermethode: Der Berichtspflicht ist genüge getan, der weiter gehende Informationsgehalt für den Hausarzt = 0.

Hat eine solche Information vorher noch nicht statt gefunden und / oder der Patient will nicht, dass selbst diese Infos an den Arzt gehen bleibt

  1. Er weist den Arzt direkt darauf hin, dass er nicht möchte, dass dieser einen Bericht bekommt. Es ist falsch, dass dann der Arzt keine Überweisung mehr ausstellen darf / braucht, dazu ist er als Kassenarzt verpflichtet! Sollte der Arzt sich dennoch zieren und die Überweisung verweigern, dann

  2. Der Patient geht als erstes im Quartal (wir haben jetzt Quartalswechsel, da kann man das gleich erproben) nicht zum Hausarzt, sondern zum Psychotherapeuten. Dort werden die 10 Euro gezahlt, der Patient geht mit der Quittung zum Hausarzt, der diese anerkennen muss. Damit hat er nicht überwiesen und kann die Luft anhalten.

Wenn der Bekannte nicht in die Diskussion mit dem Arzt gehen will, dann ist 3. die eleganteste Variante, gefolgt von 1.

Der Patient kann sich natürlich auch je nach Verhalten des Arztes Gedanken machen, ob er das als Anlass nimmt, den Arzt zu wechseln.

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Ergänzung
Hallo,

  1. Der Patient geht als erstes im Quartal (wir haben jetzt Quartalswechsel, da kann man das gleich erproben) nicht zum Hausarzt, sondern zum Psychotherapeuten.

Das funktioniert nicht, wenn man am „Hausarztmodell“ teilnimmt. Deswegen sollte man sich gut überlegen, ob man die scheinbaren Vorteile desselben gegen die Freiheiten der Arztwahl eintauschen will.

Schöne Grüße,
Jule

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Absolut richtig - und wichtig!
Gruß,
Branden

Grundsätzlich richtig. Allerdings würde ich das Wort „scheinbar“ im Zusammenhang mit den Vorteilen streichen.

Das Hausarztmodell hat auch Vorteile, die genauso echt oder scheinbar sein können, wie die Nachteile wirklich oder nur scheinbar gelten.

Hat man einen guten Hausarzt, der seinen Patienten respektiert, dann würde dieser mit seinem Patienten reden und ihn Fragen, ob dieser damit einverstanden ist, dass bestimmte Informationen ausgetauscht werden. Das betrifft übrigens nicht nur den Psychotherapeuten, sondern auch andere Fachärzte.

Stimmt das Verhältnis sowohl zum Therapeuten als auch zum Hausarzt (oder Facharzt), dann gilt in vielen Fällen, dass die Kooperation auf gewisser Ebene durchaus zum Wohl des Patienten sein kann und zu begrüßen wäre. Komorbidität und Multimorbidität sind schließlich keine exotischen Ausnahmen, da ist die Kooperation der Disziplinen tendenziell eher der wünschenswertere Zustand, Psychotherapeuten nehmen (sollten nehmen) da grundsätzlich keine Sonderrolle ein.

Das ändert natürlich nichts am grundsätzlichen und bedingungslosen Selbstbestimmungsrecht des Patienten.

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