Ich habe im Februar meine gesellenprüfung… jetzt habe ich die Frist verpasst um mein berichtsheft einzuschicken weil ich auf montage bin… ich erreiche auch niemanden aus dem prüfungsvorstand. Weiß jemand ob ich die berichte auch zur prüfung mitbringen kann?
Moin, moin!
Das kommt drauf an…
…eigentlich wird man zur Prüfung nur zugelassen,
wenn die Berichtshefte vorliegen!
…aber auch da gibt es Unterschiede!
Ruf Deinen Ausbilder an, der wird Dich beraten!
Viel Glück bei der Prüfung wünscht
Dino
Hallo,
Soso. Das Berichtsheft hast du aber regelmässig geführt???
Wenn Dir Dein Ausbilder nicht helfen kann, ruf bei der Kammer an.
Ein Blick ins Gesetz:
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen
…
2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat
…
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG001400000
Jetzt sollte man nur noch wissen, was genau in der Prüfungsordnung Deines Berufs steht und wie die Kammer das Gesetz auslegt (Hab da schon Unterschiede erlebt …)
Gruß
Jörg Zabel
Vorschlag: 1.) Die Berichte jetzt einschicken, mit einem Biref deiner Firma der bestätigt, daß du wegen deiner Montagetätigkeit den Termin nicht einhalten konntest
2.) Anruf bei der zuständigen Kammer / Innung / Berufsgenossenschaft um die zuständigen Leute zu informieren und ggf. einen Dispens zu erhalten.