Berichtsheft Einzelhandelskauffrau

Hallo zusammen,

Ich bin jetzt im 3. Ausbildungsjahr zur Einzelhandelskauffrau. Gestern habe ich die Anmeldung für meine Abschlußprüfung in die Finger bekommen.
Dort stand, dass der „im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich“ in der Prüfung berücksichtigt wird.
Leider hör ich das zum ersten mal, ich habe immer nur meine wöchentlichen Berichte geschrieben und meinen Ausbilder kann ich nicht fragen.

Wie dokumentier ich denn meine Warenbereiche bzw. wird nur einer dokumentiert oder mehrere?

Schonmal danke im vorraus für jede hilfreiche Antwort.

Hi Kitera,
hab zwar nicht Einzelhandel gelernt sondern Restaurantfachmann aber denke ich hab trotzdem eine Idee.

Im Einzelhandel gibt es ja zig verschiedene (Waren-) Bereiche (Textilien, Spielwaren, Lebensmittel, etc.).
Daher denke ich daß der Prüfer berücksichtigen wird womit Du Dich (laut Berichtsheft) die letzten 3 Jahre beschäftigt hast.

Noch als Tip: Du solltest Dein Berichtsheft nochmal überfliegen vor der Prüfung. Bei uns hat der Prüfer in der mündlichen und praktischen Prüfung Dinge aus dem Berichtsheft aufgegriffen hat und Fragen danach gestellt.

Gruß
Nick

Hi,

ganz einfach. In dein Berichtsheft hast du ja reingeschrieben, in welchen Abteilungen du warst und mit welchen Waren du zu tun hast. Das gucken die sich an und fragen dich darüber aus. Wenn du also zB hinter der Käsetheke gestanden hsat, dann fragen die dich unter Umständen darüber aus. Oder was du sonst noch so gemacht hast, MoPro auffüllen, Inventur im Lager machen, …

die Franzi

Danke für die Antworten.

Ich arbeite in einem Laden mit Tabwaren, Zeitschriften, Lotto und sowas.
In der Vorlage von der IHK gibt es einen Bereich "Unterweisungen, Betrieblicher Unterricht, Sonstige Schulungen
", da habe ich um das Berichtsheft ein bisschen Abwechslungsreicher zu gestalten und damit das nicht immer so leer ist, immer mal wieder was z.B. über Tabakwaren geschrieben. Wird das reichen oder sollte ich da extra nochmal Seiten zu schreiben?

Hi,

wenn in deinem Berichtsheft steht, dass du in der Woche an der Lottoannahmestelle warst, kann dich die Prüfungskommission fragen, ob du einer 17jährigen, die übermorgen 18 wird, einen Lottoschein für die morgige ziehung der Glücksspirale verkaufen darfst.
Wenn du in die Spalte „Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, Sonstige Schulungen“ was reingeschrieben hast, dann fragen die dich uU über das aus. Unterweisung - dein Abteilungsleiter / Chef / Kolege erklärt Dir was, das trifft dann da wohl zu. Und wenn du da was über Tabakwaren geschrieben hast, dann fragen die dich zB ob jemand mit m Magengeschwür rauchen darf, wie sich kubanische zigarren von anderen in Hertellung, Geschmack und Qualität unterscheiden oder was auch immer du da geschrieben hast.

die Franzi