Moin!
Nach §14 Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende „Auszubildende
zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen
Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der
Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen“.
Das Durchsehen und unterschreiben dieser Berichte - muss der
ausbildende Betrieb das regelmäßig einfordern (Holschuld des
Betriebes) oder ist der Azubi in der Bringschuld und selber
Schuld wenn keiner einen Blick auf seine Berichte wirft und
diese unterschreibt?
Wenn du dir mal klarmachst, wozu DIR das Berichtsheft dienen kann, dann kannst du dir diese Frage selbst beantworten.
Das Berichtsheft ist der Nachweis dessen, was du in deiner Lehrzeit gemacht und gelernt hast (wie für den Lehrer das Klassenbuch, anhand dessen er nachweisen kann, was er unterrichtet hat).
Wenn dir dein Betrieb nicht alles beibringt, was du eigentlich lernen müsstest als Lehrling, und wenn du dann durch die Gesellenprüfung fliegst - dann ist das Berichtsheft dein Freund!!! Da steht drin, dass du immer nur Kaffee gekocht, gefegt und Haare gewaschen hast.
Und damit kannst du dann deinen Ausbildungsbetrieb anzeigen!
Den Fall hat es hier in Koblenz mal gegeben, weil eine Azubine keine Dauerwelle konnte und deshalb durchgefallen ist. Das hat für sie ja bedeutet, noch ein halbes Jahr lang nur Lehrlingslohn zu bekommen und noch eine Prüfung machen zu müssen.
Das Gericht gab ihr Recht, der Betrieb musste ihr die Differenz auf den Gesellenlohn als Entschädigung zahlen.
Na, hast du jetzt Lust, dich um dein Berichtsheft zu kümmern?
Gruß, Fogari