Berichtshefte - Kontrolle durch Betrieb

Hallo,

Nach §14 Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende „Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen“.

Das Durchsehen und unterschreiben dieser Berichte - muss der ausbildende Betrieb das regelmäßig einfordern (Holschuld des Betriebes) oder ist der Azubi in der Bringschuld und selber Schuld wenn keiner einen Blick auf seine Berichte wirft und diese unterschreibt?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo,

Nach §14 Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende „Auszubildende
zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen
Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der
Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen“.

Stimmt.
Vorneweg: Ich hab keine Ahnung, ob es dazu Ausführungsbestimmungen, Rechtsprechung usw. gibt oder geben kann.
Meiner Meinung nach gehört zum „Führen des Berichtsheftes“ mehr als das reine „Aufschreiben“, nämlich auch das Kümmern um die nötigen Unterschriften.

In der Praxis müssen beide Seiten daran interessiert sein, daß das Berichtsheft in Ordnung ist und daß die nötigen „Sichtvermerke“ drin sind. Sowohl zur Zwischenprüfung als auch zur Abschlußprüfung könnte es sein, daß es (bei der Kammer) vorgelegt werden muß. Es ist für beide Seiten nicht schön, wenn dann irgendwas nicht stimmt.

Das Durchsehen und unterschreiben dieser Berichte - muss der
ausbildende Betrieb das regelmäßig einfordern (Holschuld des
Betriebes) oder ist der Azubi in der Bringschuld und selber
Schuld wenn keiner einen Blick auf seine Berichte wirft und
diese unterschreibt?

Wo diese Frage auftaucht, könnte es Probleme zwischen Ausbilderin und Auszubildender geben. Gerade hier - wenn es noch weiteren „Ärger“ gibt - könnte ein von beiden Seiten unterschreibenes Berichtsheft von Bedeutung sein.

Gruß
Jörg Zabel

Moin!

Nach §14 Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende „Auszubildende
zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen
Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der
Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen“.

Das Durchsehen und unterschreiben dieser Berichte - muss der
ausbildende Betrieb das regelmäßig einfordern (Holschuld des
Betriebes) oder ist der Azubi in der Bringschuld und selber
Schuld wenn keiner einen Blick auf seine Berichte wirft und
diese unterschreibt?

Wenn du dir mal klarmachst, wozu DIR das Berichtsheft dienen kann, dann kannst du dir diese Frage selbst beantworten.

Das Berichtsheft ist der Nachweis dessen, was du in deiner Lehrzeit gemacht und gelernt hast (wie für den Lehrer das Klassenbuch, anhand dessen er nachweisen kann, was er unterrichtet hat).

Wenn dir dein Betrieb nicht alles beibringt, was du eigentlich lernen müsstest als Lehrling, und wenn du dann durch die Gesellenprüfung fliegst - dann ist das Berichtsheft dein Freund!!! Da steht drin, dass du immer nur Kaffee gekocht, gefegt und Haare gewaschen hast.
Und damit kannst du dann deinen Ausbildungsbetrieb anzeigen!

Den Fall hat es hier in Koblenz mal gegeben, weil eine Azubine keine Dauerwelle konnte und deshalb durchgefallen ist. Das hat für sie ja bedeutet, noch ein halbes Jahr lang nur Lehrlingslohn zu bekommen und noch eine Prüfung machen zu müssen.
Das Gericht gab ihr Recht, der Betrieb musste ihr die Differenz auf den Gesellenlohn als Entschädigung zahlen.

Na, hast du jetzt Lust, dich um dein Berichtsheft zu kümmern?

Gruß, Fogari

Hallo Fogari,

danke dir für deine Antwort!

Na, hast du jetzt Lust, dich um dein Berichtsheft zu kümmern?

Naja, ich hab inzwischen am Alter die 4 vorne dran, insofern handelt es sich definitiv nicht um mich persönlich der Probleme mit dem Berichtsheft haben könnte. :wink:

Problem könnte sein, dass ein Azubi das Berichtsheft ordentlich und einigermaßen zeitnah geführt hätte, der Ausbilder jedoch sich einen feuchten Kehrricht drum gekümmert hätte. Zur Zwischenprüfung hätten die Unterschriften schon angemahnt werden müssen. Nun, Mitte drittes Lehrjahr könnte es geknallt haben, Ausbildungsbetrieb würde gewechselt werden und die Unterschriften seit der Zwischenprüfung könnten fehlen…

Nun könnte man mal sehen, was der in die immer größer gewordenen Probleme involvierte Ausbildungsberater der zuständigen Handwerkskammer morgen dazu sagen würde.

Grüße,
Tinchen

Hallo Jörg,

danke dir für deine Antwort.

Meiner Meinung nach gehört zum „Führen des Berichtsheftes“
mehr als das reine „Aufschreiben“, nämlich auch das Kümmern um
die nötigen Unterschriften.

Sehe ich auch so.
Was, wenn der Ausbilder sich einen feuchten Kehricht drum kümmern würde? Das Berichtsheft bei Abgabe einfach eine Ewigkeit unbeachtet rumliegen würde, so dass der Azubi es gezwungenermaßen wieder ununterschrieben mitnehmen müsste, weil es sonst nicht weitergeführt werden könnte? Es handelt sich wie gesagt um ein gebundenes Heft und nicht um einzelne Blätter!

Grüße,
Tinchen

Hallo Tinchen,

Was, wenn der Ausbilder sich einen feuchten Kehricht drum
kümmern würde?

Hat dieser Ausbilder einen Chef?
Wer hat den Ausbildungsvertrag unterschrieben (Ausbildender)?

Gruß
Jörg Zabel

Na, hast du jetzt Lust, dich um dein Berichtsheft zu kümmern?

Naja, ich hab inzwischen am Alter die 4 vorne dran, insofern
handelt es sich definitiv nicht um mich persönlich der
Probleme mit dem Berichtsheft haben könnte. :wink:

Och du, ich hab ne Schülerin, die ist 43, und mit ihrer Tochter in der gleichen Klassen und im gleichen Betrieb! :smiley:

Problem könnte sein, dass ein Azubi das Berichtsheft
ordentlich und einigermaßen zeitnah geführt hätte, der
Ausbilder jedoch sich einen feuchten Kehrricht drum gekümmert
hätte. Zur Zwischenprüfung hätten die Unterschriften schon
angemahnt werden müssen.

Zur Zwischenprüfung müssen die Berichtshefte vom Prüfungsausschuss kontrolliert werden, denn sie sind Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an derselben. Dann hat der Prüfungsausschuss aber gepennt.

Nun, Mitte drittes Lehrjahr könnte es
geknallt haben, Ausbildungsbetrieb würde gewechselt werden und
die Unterschriften seit der Zwischenprüfung könnten fehlen…

Der Betrieb ist trotz allem verpflichtet, die Unterschriften zu leisten.
Ob es da eine Hol- oder Bringschuld gibt halte ich gar nicht für relevant.

Sollte der Betrieb sich weigern (hatte ich auch schon den Fall), dann den Ausbildungsberater der HWK hinzuziehen, wenn das nicht hilft, den Prüfungsausschuss ansprechen und wenn das auch nichts bringt einen Anwalt einschalten, falls die Anmeldung zur Prüfung dadurch auf dem Spiel stünde.

Nun könnte man mal sehen, was der in die immer größer
gewordenen Probleme involvierte Ausbildungsberater der
zuständigen Handwerkskammer morgen dazu sagen würde.

Ah, gute Idee.

LG Fogari

Hallo Jörg,

Hat dieser Ausbilder einen Chef?

Der Ausbilder sei der Chef (sprich: kleine Klitsche, Chef = Firmeninhaber, 3,5 angestellte Gesellen, 1 Azubi).

Grüße,
Tinchen

Hallo Fogari,

Zur Zwischenprüfung müssen die Berichtshefte vom
Prüfungsausschuss kontrolliert werden, denn sie sind
Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an derselben. Dann hat
der Prüfungsausschuss aber gepennt.

Da hab ich mich (wegen Rechtsfrage etc.) anscheinend etwas zu verklausuliert ausgedrück: Bis zur Zwischenprüfung sind die Berichte unterschrieben! Danach nicht mehr.

Der Betrieb ist trotz allem verpflichtet, die Unterschriften
zu leisten.
Ob es da eine Hol- oder Bringschuld gibt halte ich gar nicht
für relevant.

Naja, der Azubi hat aufgrund der Vorkommnisse die Angst, dass seine Berichtshefte entweder eine Ewigkeit rumliegen würden (wie soll er dann zeitnah weiterberichten?) oder *auchwiedummaberauch* irgendwo untergehen würden („Nicht angekommen? Dann müssen sie auf dem Postweg verloren gegangen sein“ oder Ähnliches).

Nun könnte man mal sehen, was der in die immer größer
gewordenen Probleme involvierte Ausbildungsberater der
zuständigen Handwerkskammer morgen dazu sagen würde.

Ah, gute Idee.

Genau! :wink:

Grüße,
Tinchen

Hallo Tinchen,

Der Ausbilder sei der Chef (sprich: kleine Klitsche, Chef =
Firmeninhaber, 3,5 angestellte Gesellen, 1 Azubi).

Dann ist die Auszubildende bei der Ausbildungsberaterin wahrscheinlich fürs Erste (siehe oben) gut aufgehoben.

Der Vollständigkeit halber: Müssen die Berichtshefte zur Abschlußprüfung vorgelegt werden oder ist das hier eine „kann-“ Bestimmung?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

Der Vollständigkeit halber: Müssen die Berichtshefte zur
Abschlußprüfung vorgelegt werden oder ist das hier eine
„kann-“ Bestimmung?

Muss.

Beziehung zwischen (inzwischen Ex-)Ausbilder und Azubi ist so verfahren, dass Azubi sich weigert noch einen Schritt in den Betrieb zu setzen. Ein vernünftiges Gespräch ist nicht mehr möglich, da auch der Ausbilder entsprechend blockt und abstreitet. :frowning:

Grüße,
Tinchen

Hallo Tinchen,

Ein vernünftiges Gespräch ist nicht mehr
möglich, da auch der Ausbilder entsprechend blockt und
abstreitet.

Schwierige Situation. Um welchen Zeitraum geht es?

Das ist ein Fall für die Kammer. Wie steht die zu der Sache? Wie sehen die Richtlinien der Kammer für die Berichtshefte und die Prüfung aus? Geht da irgendwas mit „Auge zudrücken“ und „Ermessensspielraum“?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

Schwierige Situation. Um welchen Zeitraum geht es?

Zwischenprüfung war im 2. Lehrjahr, also ca. ein dreiviertel Jahr her. Seitdem fehlen die Unterschriften.

Das ist ein Fall für die Kammer. Wie steht die zu der Sache?

Wie schon geschrieben: der Ausbildungsberater der Handwerkskammer ist schon vor Monaten informiert worden, dass es Probleme gibt (Berichtsheft ist jetzt durch Betriebswechsel das akute Problem; es gab andere, gravierende). Wie genau das jetzt mit den Berichten gelöst werden kann wird die Tage mit ihm besprochen.

Wie sehen die Richtlinien der Kammer für die Berichtshefte und
die Prüfung aus? Geht da irgendwas mit „Auge zudrücken“ und
„Ermessensspielraum“?

Glaube ich kaum…???

Die Eltern des Azubis hoffen, dass der Ausbildungsberater da eine Lösung kennt bzw. zwischen Ex-Ausbilder und Azubi vermitteln kann.

Grüße,
Tinchen