Hallo,
in Berlin steht ja morgen der Volksentscheid zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben an. Ich möchte prinzipiell schon abstimmen, bin aber noch nicht richtig dazu gekommen, mir eine Meinung zu bilden.
Was mich interessieren würde: Was wäre denn der Nachteil der kompletten Veröffentlichung? Auf der Gegenseite höre ich immer nur, dass alle wesentlichen Vertragsteile ja schon veröffentlicht wurden und eine weitere Veröffentlichung nichts ändern würde. Die Kosten für den Volksentscheid sind ja bereits entstanden, da ist nichts mehr zu ändern. Ist das einzige Argument, dass die Offenlegung verfassungswidrig wäre?
Was sollte mich dazu bringen,jetzt mit nein zu stimmen?
Interessierte Grüße
Tiffi