Beim Berliner Testament wird ja der überlebende Elternteil zunächst der allein Vorerbe,
was inhaltlich bedeutet:
der überlebende Elternteil erbt das Vermögen des Ehepartners allein,
muss es aufheben für die Nacherben (darf es nicht verjubeln) und er muss darauf Erbschaftsteuer bezahlen, sofern die Erbschaftsteuer-Freibeträge überschritten werden
Die Kinder sind die Nacherben des zunächst Überlebenden und müssen später ihrerseits Steuern auf das "Nach"erbe zahlen.
Das ist doof bei Vermögen, die höher sind als die jeweiligen Freibeträge von 400 000€ für Kinder bzw 500 000€ bei erbenden Ehepartnern.
Wäre es nicht besser (?):
Die Eltern übertragen den Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen, z.b. ein halbes Haus, insbesondere wenn es beiden Ehepartner je zur Hälfte gehört,
wobei sich die Eltern gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen,
Dann ist beim Tod eines Elternteils der überlebende Elternteil zwar beim Berliner Testament erbschaftsteuerechtlich gesehen nach wie vor Vorerbe - Erbe des Anteils des gestorbenen Ehepartners.
Dieser dann vererbte Anteil ist aber schon durch die 50% ige Hausübertragung
- bzw einem Prozentsatz des Gesamtvermögens, der pro Kind maximal 2 x 400 000€ entspricht (400 000 = Freibetrag jedes Kindes pro Elternteil)
auf die Kinder DEUTLICH verringert.
Dadurch wird der Vermögens-Rest (jedem Elternteil gehört die Hälfte des Vermögens-Rests), der bei den Eltern verblieben ist, günstigstenfalls unter dem Erbschaftssteuer-Freibetrag für Ehepartner in Höhe 500 000€ liegen.
Wenn dann einer der Eltern stirbt, zahlt günstigstenfalls noch niemand Erbschaftsteuern. Die Kinder nicht, weil diese beim Tod des ersten Elternteils nichts erben,
der überlebende Elternteil nicht,
weil der hälftige Vermögens-Rest unter 500 000€ liegt.
Stirbt auch der 2. Elternteil, erst dann erben die Kinder wieder und müssen sehen, was zu versteuern ist.
Wenn zwischen der Übertragung des Hausanteils auf die Kinder und dem Tod des 2. Elternteils mehr als 10 Jahre liegen, haben die Kinder wieder jeder einen Freibetrag von 400 000€ .
Das hat auch den Vorteil, dass die Kinder nicht sofort schon beim Tod des ersten Elternteils
erben, wenn ggf die 10 Jahresfrist, innerhalb derer alle Erbschaften zusammengezählt bei der Erbschaftsteuer-Berechnung, noch nicht abgelaufen ist.
Gedankenfehler?
(außer Syntax, es gibt immer wieder Leute, die stören sich nur an der ungenauen Wortwahl, ich erwarte da mehr Großzügigkeit gegenüber Laien und keine Kleinkrämerei, wir sind hier nicht in einen Universitäts-Seminar, in dem Noten verteilt werden )