Berliner Testament Erbschaftsteuern optimieren

Beim Berliner Testament wird ja der überlebende Elternteil zunächst der allein Vorerbe,
was inhaltlich bedeutet:
der überlebende Elternteil erbt das Vermögen des Ehepartners allein,
muss es aufheben für die Nacherben (darf es nicht verjubeln) und er muss darauf Erbschaftsteuer bezahlen, sofern die Erbschaftsteuer-Freibeträge überschritten werden

Die Kinder sind die Nacherben des zunächst Überlebenden und müssen später ihrerseits Steuern auf das "Nach"erbe zahlen.

Das ist doof bei Vermögen, die höher sind als die jeweiligen Freibeträge von 400 000€ für Kinder bzw 500 000€ bei erbenden Ehepartnern.

Wäre es nicht besser (?):
Die Eltern übertragen den Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen, z.b. ein halbes Haus, insbesondere wenn es beiden Ehepartner je zur Hälfte gehört,
wobei sich die Eltern gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen,

Dann ist beim Tod eines Elternteils der überlebende Elternteil zwar beim Berliner Testament erbschaftsteuerechtlich gesehen nach wie vor Vorerbe - Erbe des Anteils des gestorbenen Ehepartners.
Dieser dann vererbte Anteil ist aber schon durch die 50% ige Hausübertragung

  • bzw einem Prozentsatz des Gesamtvermögens, der pro Kind maximal 2 x 400 000€ entspricht (400 000 = Freibetrag jedes Kindes pro Elternteil)
    auf die Kinder DEUTLICH verringert.

Dadurch wird der Vermögens-Rest (jedem Elternteil gehört die Hälfte des Vermögens-Rests), der bei den Eltern verblieben ist, günstigstenfalls unter dem Erbschaftssteuer-Freibetrag für Ehepartner in Höhe 500 000€ liegen.

Wenn dann einer der Eltern stirbt, zahlt günstigstenfalls noch niemand Erbschaftsteuern. Die Kinder nicht, weil diese beim Tod des ersten Elternteils nichts erben,
der überlebende Elternteil nicht,
weil der hälftige Vermögens-Rest unter 500 000€ liegt.

Stirbt auch der 2. Elternteil, erst dann erben die Kinder wieder und müssen sehen, was zu versteuern ist.
Wenn zwischen der Übertragung des Hausanteils auf die Kinder und dem Tod des 2. Elternteils mehr als 10 Jahre liegen, haben die Kinder wieder jeder einen Freibetrag von 400 000€ .

Das hat auch den Vorteil, dass die Kinder nicht sofort schon beim Tod des ersten Elternteils
erben, wenn ggf die 10 Jahresfrist, innerhalb derer alle Erbschaften zusammengezählt bei der Erbschaftsteuer-Berechnung, noch nicht abgelaufen ist.
Gedankenfehler?
(außer Syntax, es gibt immer wieder Leute, die stören sich nur an der ungenauen Wortwahl, ich erwarte da mehr Großzügigkeit gegenüber Laien und keine Kleinkrämerei, wir sind hier nicht in einen Universitäts-Seminar, in dem Noten verteilt werden )

Ja.

Gruß,
Steve

Wer behauptet das?

Die Kinder können den Pflichtteil verlangen, ist dir das bekannt?

Moin,

jeder potentielle Erblasser darf mit seinem Vermögen tun und lassen, was immer er mag. Auch auf den Kopf hauen.

Das Berliner Testament soll dem überlebenden Ehepartner Sicherheit bieten, nicht den Kindern. Die können ihr Pflichtteil einfordern.

Gruß
Ralf

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Deine Frage klingt so, als ob ein „Berliner Testament“ zwingend, die einzig mögliche Nachlassgestaltung, … wäre und man auf dieser Basis dann ggf. Optimierungen vornehmen müsste. Dem ist nicht so. Wir haben ein gesetzliches Erbrecht, das in vielen Fällen durchaus geeignet ist, die Wünsche des/der Erblasser hinreichend umzusetzen. Daneben gibt es Fälle, in denen dies nicht als geeignet betrachtet wird, und in denen man dann zu anderen Regelungen kommen kann. Eine davon ist das so genannte „Berliner Testament“, es gibt aber gegenüber dessen minimaler Reinform auch 1001 individuell mögliche Varianten, die ggf. im Einzelfall deutlich besser sind. So spricht ein hohes Vermögen als auch eine Patchwork-Familie grundsätzlich gegen die einfachste Form eines „Berliner Testaments“, da sie einerseits unnötige Steuerlast produzieren kann und andererseits ohne konkrete Schlusserbenregelung zur Zufälligkeit der Schlusserben führt.

Insoweit ist gerade in solchen Fällen immer eine individuelle Beratung dringend anzuraten, die dann zu geeigneten Lösungen im Einzelfall führt. Dabei sind die von Dir genannten Instrumente noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Das Instrumentarium von Fachleuten in der Gestaltungsberatung geht noch deutlich weiter.

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der Vorerbe hat nur den Nießbrauch (z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen) am Erbe des Erstverstorbenen, kann aber als „befreiter Vorerbe“ z.B. ein Haus verkaufen in Gänze verkaufen, als „nicht befreiter“ Vorerbe benötigt er dazu die Zustimmung der Nacherben und er muss aber nach Verkauf den Wert des Vorerbes aufbewahren… so habe ich das vor ca. 10 Jahren erforscht.

Ja, es gibt noch andere Formen des Vererbens, die ggf günstiger sind. Ich gehe aber hier mal davon aus, das kein Patchwork vorhanden ist, keine Scheidungen oder Wiederverheiratungen, nur 1 oder 2 leibliche Kinder und dass das Vermögen im Wesentlichen aus dem Elternhaus besteht, dass vom Wert her die derzeitigen Erbschaftssteuer-Freigrenzen unter Eheleuten weit übersteigt.

Im übrigen bin ich mit einer frisch verwitweten Nachbarin mal zu Testaments-Fachanwalt gegangen, weil sie ein maschinengeschriebenes Testament hatte. Ungültig nach Auffassung des RA. Zweimal später noch nachfragt, ob es da keine Ausnahme gäbe in Würdigung des Spezialfalls. NEIN.
Der dadurch miterbende Schwager hat dann einen Schrieb vom Nachlassgericht bekommen, dass fraglich sei, ob das maschinengeschriebene Testament gültig sei, in dem er nicht mit aufgeführt war, sondern nur die Ehefrau. Er sei nun Miterbe. Er hat Einspruch eingelegt und wollte nicht miterben.
Dem Einspruch wurde stattgegeben - von demselben Rechtspfleger im Nachlaßgericht, der geschrieben hatte, es sei fraglich, ob das maschninengeschriebene Testament rechtsgültig sei, denn auf diesen Passus bezog sich der Einspruch des Notars des Schwagers. Schlussendlich hat der Fachanwalt nach meiner Einrede, seine Einschätzung ginge an der Realität vorbei, der Witwe dann wegen „Schlechtberatung“, so seine Formulierung, sein Honorar, 350€, an die Nachbarin zurückgezahlt.

In der eigenen Famile gab es ein Testament, in dem der Notar fälschlich Alleinerbe und Nacherbe miteinander verknüpft hatte. Es gilt aber genauer: Alleinerbe und Schlusserbe oder aber das Paar Vorerbe und Nacherbe. Vom Nachlassgericht wurde daher das Testament des Notors für ungültig erklärt, er musste es nachbessern. 800€ zusätzliche Gebühren. Nach meiner Einrede wurde er wütend und sagte, mit mir rede er kein Wort mehr und die Verwandte könnte die Rechnung in der Papierkorb entsorgen.

Dies mal zum Thema „Zuverlässigkeit von fachlichen Beratungen“

Und weil Du Fachleuten deswegen misstraust, fragst Du nun in einem Internetforum, in der Dir jeder Gärtner, Mechatroniker und Baumschüler eloquent seine Meinung als Tatsache verkaufen kann?

Mal abgesehen davon, dass die Geschichte

nicht ganz schlüssig erscheint.

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doch, entspricht den Tatsachen,

  1. Fall: der Fachanwalt lag richtig in seinen Auskünften, was das Gesetz angeht, es wäre nichts zu machen, ABER: die Realität kann anders kommen, sodass ich anzweifelte, ob er in diesem Spezialfall, dass jemand NICHT sein Erbe (1/4 Haus) kassieren will, ausreíchende Erfahrung hätte:
    Der Rechtspfleger, der (zeitlich gesehen: nach diesen Auskünften) dem Schwager diese dämliche Formulierung schrieb, „es sei fraglich, ob das Testament gültig sei“ - denn es war NICHT fraglich, es war schlicht und einfach ungültig,
    wollte sich wohl nicht vor den Richtern seines Hauses blamieren, - die im Klagefall darüber hätten zu entscheiden, ob gültig oder ungültig . Eine so eine dumme Formulierung führte dazu, dass der Notar des Schwagers schreiben konnte,
    wenn selbst dem Nachlassgericht unklar sei, ob das Testament ungültig sei oder gültig, wie soll denn dann der Schwager vorauseilend fristgerecht Einspruch gegen seine Mit-Erbschaft erheben? Also der Einspruch wurde vom selben Rechtspfleger bearbeitet, der auch dem Schwager seine Miterbschaft mitgerteilt hatte.
  2. Ich sehe nicht, was unklar sein sollte. Der Notar hatte einen Fehler im Testament gemacht, und musste durch eine erneute Beurkundung den Überlebenden aussagen lassen, was wirklich gemeint war. Und dafür wollte er nochmals 800€ kassieren, was ich ihm telefonisch ausgeredet habe.

Also:
Rechtspfleger doof, Nachlassgericht doof, Notar doof, aber unbekannte Leute in irgendeinem Forum–> voll die Experten. Mach wie Du meinst.

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In einem Standardtestament ist das nicht der Fall, das muss man dann ggf. schon extra reinschreiben. Und dafür sollte man dann auch mal einen Notar ins Boot holen, damit diese Klausel dann auch wirksam ist.

hallo Frager,
ich möchte hier den Eindruck entgegen wirken, dass ich meine, alles alleine zu können.
Ich war bestimmt schon mehr als 10x beim Notar wegen Erben, Kaufen, Schenken, Grundschulden.
Ich möchte hier nur Anregungen bekommen, was man ggf wie gestalten kann.
Und wenn auch nur ein Gärtner antwortet.
Allerdings ist mir diese besagte Rechtspfleger auch bereits in die Quere gekommen, und mein Notar sagte: der Rechtspfleger zerlegt jede Akte in eine Folge serieller Arbeitsvorgänge. Es ging um einen Erbschein, 3x NACHEINANDER schrieb der Rechtspfleger, wenn der Notar die letzte Dokumentanforderung erfüllt hatte, sinngemäß „jetzt fehle aber noch ein weiteres Dokument“, anstelle alle drei Dokummente auf einmal anzufordern, so dass sich das etwa 4 Monate hinzog, bis ein Erbschein erstellt werden konnte. Mein Hauskäufer ging auf die Palme, da er schon Zins-Entschädigung zahlen musste, weil er den Kredit noch nicht in Anspruch nehmen konnte, denn die Änderung des Grundbuchs und die Eintragung der Grundschuld für seinen Bankkredit konnte erst nach Vorlage meines Erbscheins erfolgen.

ciao Fragerichtig

@ C_Punkt:

ja,
jedenfalls haben auf meine Intervention hin zweimal die Notare auf Ihre Gebühren gegenüber dritten verzichtet!
Wobei das bestimmt ein heißes Eisen war, als Laie 2 Notare unter Druck zu setzen, was ich nicht unbedingt wiederholen möchte.

Servus,

solche Mandantschaft hab ich in Steuerbüros auch ab und zu erlebt. Man hat ihnen lieber ihre 170 DM zurückgegeben als noch mehr teure Zeit mit ihnen zu verplempern.

Nach dem letzten, meistens relativ geräuschvollen Schließen der Eingangstür sagte - außer Hörweite für den undankbaren Mandanten - jedesmal irgendeiner: „Geh mit Gott, aber geh!“

In diesem Sinne

MM

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Komisch; wenn ich in den Vertragsentwürfen von Notaren Fehler fand, dann war das nie ein heißes Eisen, sondern die Fehler wurden korrigiert und in einem Fall wegen Häufung von mir auch kommentiert. Das war überhaupt kein Thema, auf den Gedanken, irgendwelche Kostennoten zu zerreißen, kam m.W. auch niemand, und ich würde deswegen auch niemals zu einem Mechatroniker oder Hundefriseur gehen, wenn ich das nächste mal rechtliche Beratung brauche oder ein Leitungsrecht eintragen lassen will.

Insgesamt werde ich im übrigen den Eindruck nicht los, dass @Aprilfisch mit seiner jüngst geäußerten These zu den Vorfällen nicht ganz unrecht hat.

Das soll mir aber auch alles ziemlich egal sein. Mein Punkt ist, dass es schon etwas irritierend ist, dass Du nach den großen so wahrgenommenen Enttäuschungen mit Fachleuten nun Leute fragst, deren Qualifikation Du null einschätzen kann.

Hinzu kommt, dass es gerade bei Deiner Fragestellung keinen Mustertext gibt, sondern dass erst einmal zu erforschen ist, was eigentlich Sinn und Ziel der ganzen Veranstaltung ist. Dann wird man darüber sprechen, ob das Gewollte überhaupt umsetzbar ist und welche Folgen - erwünschte und vielleicht auch unerwünschte - eine Umsetzung haben würde und unter welchen Voraussetzungen das Ganze überhaupt möglich ist usw. Das ist das, was @Wiz mit Beratung gemeint hat.

Eine solche Beratung funktioniert nur im Gespräch und nicht in einem Forum, wo x Personen mit mehr oder weniger fachlichem Hintergrund wild durcheinander plappern und sich spätestens nach 20 Beiträgen darüber streiten, ob ein Leben ohne tierische Fette überhaupt möglich ist, Haustiere oder Katzen die besseren Haustiere sind oder ob der Dativ nach „wegen“ in Ausnahmefällen (bzw. weil sich die Sprache ja ändert) ein zulässiger Kasus ist.

Das beste wird sein, dass Du Dich mit einem Fachanwalt für Erbrecht zusammensetzt und ggfs. noch einen Steuerberater hinzuziehst, wenn die Konstellation besonders wüst ist. Und ja: das ganze kostet Geld - schnell auch einen mittleren vierstelligen Betrag, wenn es um entsprechende Werte geht. Natürlich darf man sich dann auch dafür entscheiden, dass einem an dem Punkt, an dem das ganze schlagend wird, alles auch eigentlich völlig egal sein kann.

Man kann natürlich Wissensfragen beantworten und in einfach gelagerten Fällen auch mal einzelne Hinweise geben, mit denen sich jemand dann selbst etwas zusammen basteln kann, das zumindest besser sein wird, als es ohne diese Hinweise geworden wäre. Eine umfassende Beratung kann dies selbstverständlich nicht ersetzen und jeder muss sich selbst des Risikos bewusst sein, das er damit eingeht. Sparsamkeit ist bekanntlich kein Geiz und was ist schon eine ungünstige Nachlassregelung, die ggf. zig- bis hunderttausende kostet, wenn man dafür ein paar Hunderter oder Tausender beim ohnehin nichts taugenden Fachmann gespart hat.

Hier im speziellen Fall kommt aber noch hinzu, dass sich da jemand offenbar ein ganz gefährliches Halbwissen angelesen hat, sich aufgrund seiner „Erfolge“ gegenüber Fachleuten jetzt einerseits wie Superman fühlt. Andererseits aber vermutlich noch nicht einmal begriffen hat, dass er keine wirklichen Erfolge hatte, sondern das man ihn nur los werden wollte, wie es auch @Aprilfisch schon vermutete.

Dabei bin ich ja nicht unbedingt dafür bekannt, dass ich den Notaren sonderlich die Hand schützend über den Kopf halte, und habe durchaus auch schon „interessante“ Dinge erlebt. Nur dürfte der Unterschied sein, dass ich solche Dinge dann auch verstehe und einzuordnen weiß, und angefangen von absichtlich verheimlichten Informationen der Mandanten (gerne um Kosten zu sparen), bis hin zu eigentlich beim Gericht zu verortendem Blödsinn, nicht unbedingt alles als „vom Notar verursacht“ zu bezeichnen ist, auch wenn der dann mit seinem Namen auf einer Urkunde steht.

Die „sagenhafte Erkenntnis“, dass ein klassisches Berliner Testament nicht immer ideal ist, und der Versuch, dieses jetzt „optimieren zu wollen“, zeigt deutlich, wie bruchstückhaft das Wissen hier tatsächlich ist, und dass sich hier jemand auf einem grundsätzlich richtigen Weg meint, nur weil er die diversen weiteren möglichen Wege gar nicht kennt.

Aber auch genau vor diesem Hintergrund habe ich in diesem Fall ausnahmsweise mal überhaupt keine Lust da jetzt tiefer einzusteigen.

Beruhigt Euch bitte! Ein Freund (RA, für den sowas seín täglich Brot ist) schlug vor, einen lebenslangen Nießbrauch (anstelle eines Wohnrechts) ins Grundbuch unseres Hauses für uns eintragen zu lassen. Ein Notar hat den Vertrag aufgesetzt, das Haus haben wir unserem Kind geschenkt. Alles ist bereits abgewickelt, die Gebühren waren auch nur ca. 1/2% vom Wert, ich hatte mit mehr gerechnet. Unser Kind bekam das Haus schenkungssteuerfrei (schenkungsteuerpflichtig ist der Verkehrswert des Hauses abzüglich des Werts des Nießbrauchs, der Wert des Nießbrauchs hängt u.a. ab von unserer statistischen Lebensertwartung, drum ist es besser, das ganze nicht zu spät zu machen). Und unser Berliner Testament wird dem Überlebenden nun auch keine Erbschaftssteuer mehr bescheren - weil das Haus „raus“ ist aus der Erbmasse. Insofern ist das für mich eine Optimierung, wenn auch eine sehr simple Konstellation. Ich vermute aber, diese Konstellation wird es vermutlich häufiger geben.
Ciao!

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Nicht wir haben den Fehler gefunden, sondern:
der Rechtspfleger hat nach 10 Jahren, als der Erbfall eintrat, das Testament als nicht gültig bewertet und eine Nachbesserung durch den Notar und die Überlebende verlangt, weil eben der Notar ein nicht rechtsgültiges Testament geschrieben hatte.
Der Notar hatte den/die Überlebenden als Alleinerbe eingesetzt und deren leibliches Kind als Nacherbe eingesetzt, das Paar „Alleinerbe und Nacherbe“ passt aber nicht zusammen, wie auch so mancher Laie erkennen dürfte.
Für die Berichtigung seines eigenen Fehlers nach über 10 Jahren verlangte er dann 800€, worauf hin ich ihn anrief und mein Befremden kundtat. Er brüllte mich an: „Mit ihnen rede ich kein Wort mehr“ und schickte an die Überlebende einen Brief, in dem er schrieb, seine Rechnung könne sie zerreißen. Also würde ich mal sagen, er fühlte sich erwischt, mit alten Leuten erlaubt man sich so einiges, weil die sich meist nicht wehren.