Hallo Zusammen,
Herr A und Frau B sind verheiratet. Frau B hat einen Sohn aus erster Ehe, Herr A hat keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen mehr.
Herr A und Frau B überlegen nun, ein sog. „Berliner Testament“ mit dem Sohn von Frau A (bzw. dessen Kinder) als Schlußerben zu verfassen.
Allerdings stellt sich die Frage der Erbschaftssteuer.
Wenn also Frau A zuerst verstirbt, Ihr Sohn auf den Pflichtteil verzichtet und später Herrn B als Alleinerbe beerbt, mit dem kein Verwandschaftsverhältnis besteht, gilt dann in jedem Fall und für das gesamte Erbe nur der niedrigste Freibetrag bei der Erbschaftssteuer ?
Danke für Antworten im Voraus &tschüß
Wolfgang