Berücksichtigung der Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung bzw. Stellenwechsel

Hallo zusammen,

eine Frage an die Profis! :smile:

Bin in einer Kommune im Öffentlichen Dienst tätig und derzeit nach TVÖD in der EG9 eingruppiert. Grundsätzlich ist es ja so, dass die Lebensalterstufen innerhalb der Entgeltgruppe in die Entwicklungsstufen umgewandelt wurden. Somit verweilt man in der Stufe 3 entsprechend 3 Jahre, Stufe 4 also 4 Jahre, usw. Ich bin derzeit in der Stufe 4 und komme in August 2014 in die Stufe 5 und würde dann also nach EG 9 Stufe 5 die Vergütung bekommen.

Bei einem Stellenwechsel in die nächsthöhere Entgeltgruppe (in meinem Fall in die EG 10) springt man ja eine Stufe zurück. Aber der Garantiebetrag (1,5%?) darf nicht unterschritten werden.

Mich beschäftigt folgende Frage: wenn ich nun vor dem Erreichen der Stufe 5 in die Entgeltgruppe 10 wechsel - wird die Berechnung von der Stufe 4 abhängig gemacht? Praktisch: wird geprüft, was habe ich derzeit in EG 9/4 und entsprechend würde man mich in EG 10/3 einstufen?

Meiner Meinung ist es ungerecht, da damit völlig außen vor gelassen wird, dass ich ja bereits 3-1/2 Jahre in der Erfahrungsstufe 4 verbracht habe.

Wer weiß Rat? :wink:

Viele Grüße
Peter

Sorry, kenne mich leider nur in den S-Gruppen (Sozial-und Erziehungsdienst) aus. Wende dich doch bitte an deinen Personalrat. Viele Grüße Nitsrek