Beruf Haupt-und Minijob in einem Betrieb-geht das?

Hallo Leute. Hauptberuflich arbeitet A in einem kleinen Unternehmen Vollzeit. Nun sucht der Chef von A auf Geringfügigkeitsbasis (100,00 €) eine Putzfrau, die nach Geschäftsschluß dann arbeitet. A wollte gerne diese Stelle haben, Chef hat das allerdings abgelehnt, da A schon bei Ihm Fest angestellt ist und er halt eine geringer bezahlte Tätigkeit vergibt. Ist das Richtig, das man nicht Vollzeit und auf Geringfügigkeitsbasis in ein und dem selben Betrieb arbeiten darf, obwohl die Tätigkeiten ja unterschiedlich sind. Wenn man in einem „anderen Betrieb“ arbeiten würde, ginge das doch auch !!! Bitte nur ernstgemeinte Antworten und vielleicht auch Jemand, der sich damit auskennt !!! Die Arbeitswüdige

Hallo Fiuzetta,

Chef hat das allerdings abgelehnt, da A schon bei Ihm

Fest angestellt ist

womit er Recht hat. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ein Minijob beim selben Arbeitgeber werden aus Sicht der Sozialversicherung immer zusammengerechnet. Minijob geht also gar nicht.

Ist das Richtig, das man nicht Vollzeit und

auf Geringfügigkeitsbasis in ein und dem selben Betrieb
arbeiten darf, obwohl die Tätigkeiten ja unterschiedlich sind.

Ja, s.o. In engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, beim gleichen Arbeitgeber zwei Jobs zu haben, allerdings nicht als Hauptjob und Minijob. Die werden, wie gesagt, immer zusammengerechnet.

Wenn man in einem „anderen Betrieb“ arbeiten würde, ginge das
doch auch !!!

Genau, die Betonung liegt auf anderen Betrieb.

Hier noch ein Link zum Nachlesen: http://www.aok-business.de/praxis-aktuell/newsletter…

Viele Grüße

Gesine

PS. Es hindert Frau A niemand daran, einen Minijob in einem anderen Betrieb aufzunehmen.

Die Arbeitswüdige

Hallo!

Die Person I macht auch so was ähnliches.
I arbeitet als Handwerker in einer Fa, und fährt nebenbei als 450€ Job noch LKW für die selbe Firma.
Aber hat einen Arbeitsvertrag bei einem Transport-Servicepartner, wie man das in der heutigen Zeit so schön nennt…
Probleme, Anfeindungen oder Kritik hat I noch nicht mitbekommen, man ist da ehr froh, dass überhaupt jemand fährt, und sich damit auch auskennt.

Person A hat aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:
Lässt sich irgendwie über einen Reinigungsdienstleister oder Zeitarbeitsfirma anstellen.
Andere Möglichkeit wäre vielleicht, wenn A ein Gewerbe als Hausmeisterservice oder ähnlich anmeldet. Das geht auch recht unbürokratisch.

Einfach mal mit Cheffe reden, ob sowas geht.
Ich denke mal, dass es schon nicht schlecht ist, wenn bekannte und vertrauenswürdige Personen sauber machen, statt wildfremdes und ständig wechselndes Personal.

Grüße, E !

Hallo Edelherb,

Andere Möglichkeit wäre vielleicht, wenn A ein Gewerbe als
Hausmeisterservice oder ähnlich anmeldet. Das geht auch recht
unbürokratisch.

Diesen Vorschlag finde ich grenzwertig. Mal davon abgesehen, dass die Betriebsprüfer von der Rentenversicherung nicht blöd sind. Dann gibt es erst richtig Ärger, wenn das bei der Prüfung auffliegt und das wird auffliegen, darauf kann man sich verlassen.
Das nächste ist die Steuer. Bei einem Minijob fällt keine Einkommensteuer an. Bei einem selbständigen Gewerbe schon.

Einfach mal mit Cheffe reden, ob sowas geht.
Ich denke mal, dass es schon nicht schlecht ist, wenn bekannte
und vertrauenswürdige Personen sauber machen, statt
wildfremdes und ständig wechselndes Personal.

Und ich denke, dass man sich an geltende Gesetze halten soll.

Ich verstehe dich durchaus, allerdings hilft deine Aussage der UP nicht wirklich.

Grüße, E !

Hallo Edelherb,

Andere Möglichkeit wäre vielleicht, wenn A ein Gewerbe als
Hausmeisterservice oder ähnlich anmeldet. Das geht auch recht
unbürokratisch.

Diesen Vorschlag finde ich grenzwertig. Mal davon abgesehen,
dass die Betriebsprüfer von der Rentenversicherung nicht blöd
sind. Dann gibt es erst richtig Ärger, wenn das bei der
Prüfung auffliegt und das wird auffliegen, darauf kann man
sich verlassen.
Das nächste ist die Steuer. Bei einem Minijob fällt keine
Einkommensteuer an. Bei einem selbständigen Gewerbe schon.

Und ich denke, dass man sich an geltende Gesetze halten soll.

Hallo Gesine!

Wärst Du bitte so nett,
mir das Problem dabei zu erklären?

Sebst habe ich auch schon überlegt, so was zu machen.
Dort wo ich arbeite, ist es mit den Arbeitsschutz ganz schlimm, so sehr,
dass grundsätzlich überhaupt nicht mehr geschweißt werden darf, und auch der einmalige Einsatz eines Trennschleifers erzeugt gewaltige bürokratische Maßnahmen.

Ich überlegte, ev, solche kleinen Arbeiten zu Hause, und mittels Rechnung über die Firma meines Vaters anzubieten.

Das würde dann ja wohl auch nicht gehen.

Grüße,
Edelherb!

Hallo Edelherb,

Wärst Du bitte so nett,
mir das Problem dabei zu erklären?

Das Problem ist, dass man nicht gleichzeitig angestellt beschäftigt ist und selbständig in derselben Firma arbeiten kann. Sonst könnte ich als AG ganz viele Sozialversicherungsbeiträge sparen. Ich stelle einen AN für 450,01 € ein (das ist tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiger Job). Die restlichen sagen wir mal 2000 € stellt mir der AN als Selbständiger in Rechnung (ohne bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder AG-Anteile zur Sozialversicherung, Kündigungsschutz etc.) Merkst du was? Diese Konstellation ist zu Recht verboten, weil sie sämtliche AN-Rechte aushebeln würde.

Sebst habe ich auch schon überlegt, so was zu machen.
Dort wo ich arbeite, ist es mit den Arbeitsschutz ganz
schlimm, so sehr,
dass grundsätzlich überhaupt nicht mehr geschweißt werden
darf, und auch der einmalige Einsatz eines Trennschleifers
erzeugt gewaltige bürokratische Maßnahmen.

Kenne ich von meinem Mann. Allerdings haben diese Bestimmungen auch ihre Berechtigung. Du bist doch auch ein gestandener Mann, oder? Früher (als Jungspund) wurde auch ohne Brille geschweißt oder geflext. Jetzt, wenn man in die Jahre gekommen ist und schon ein paar Splitter aus dem Auge geeitert sind, wird man schon vorsichtiger, oder?

Ich überlegte, ev, solche kleinen Arbeiten zu Hause, und
mittels Rechnung über die Firma meines Vaters anzubieten.

Das kannst du gern machen, allerdings nicht in der gleichen Firma, in der du angestellt bist.

Das würde dann ja wohl auch nicht gehen.

nein, so nicht

Viele Grüße

Gesine

1 Like

Hallo Gesine!

Vielen Dank für Deine Erklärung!

Das wusste ich nicht,
klingt aber einleuchtend.

Viele Grüße,
Edelherb!

Noch was vergessen
Hallo Edelherb,

Ich überlegte, ev, solche kleinen Arbeiten zu Hause, und
mittels Rechnung über die Firma meines Vaters anzubieten.

Habe gestern nicht gelesen, dass die Firma deines Vaters involviert ist. Dann wird es nämlich noch ein bisschen komplizierter. Bei mitarbeitenden Familienangehörigen prüft die Rentenversicherung ganz genau, ob es überhaupt ein AN im Sinne der Sozialversicherung ist. Falls es dich interessiert, google mal nach dem Stichwort „Statusfeststellungsverfahren“.
Mal ganz davon abgesehen, verlagern sich die Sozialversicherungsbeiträge von deinem AG auf deinen Vater. Ebenfalls muss dann auch Unfallversicherung für dich gezahlt werden.

Also, doch nicht so einfach.

Viele Grüße

Gesine