Berufl. ver. Auswärtstätigkeit auf 12 Monate befristet, 500 km von der Ersten Tätigkeitsst. entfernt

Ein AN wechselt für ein Projekt für 12 Monate an einen, von der ersten Tätigkeitsstätte, 500 km entfernten Standort. Der Erstwohnsitz bleibt an der ersten Tätigkeitsstätte (Elternhaus) und an dem Projektstandort wird eine Wohnung angemietet.
Wie verhält es sich mit dem Steuerfreien Ersatz der Reisekosten???

Falsches Brett>Steuern

Wie verhält es sich mit dem Steuerfreien Ersatz der
Reisekosten???

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Auch ohne Gruß

Hallo,

zunächst mal danke für die Antwort.

In wie weit hat der AN anspruch auf Reisekostenersatz, insbesonders im Bezug auf die „Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten“. Kann er den Pauschbetrag von 20 € pro Übernachtung auch für die Wochenenden geltend machen, wenn der AN für den Projektzeitraum von 12 Monaten eine Wohnung angemietet hat?

Danke für eure Hilfe.

LG