Beruflich bedingte Verschleißerscheinung - Durchgangsarzt?

Hallo

Die Frage wäre, ob es einem was bringen kann, eine durch die Arbeit entstandene Verschleißerscheinung vom Durchgangsarzt behandeln zu lassen, wenn man in keinem Fall in Frührente gehen will (was auch klappen wird, so schlimm ist besagte Verschleißerscheinung nicht).
Weiß es zufällig jemand? Oder kennt jemand einen informativen Link?

Viele Grüße

Hallo,

falls Du mit „Verschleißerscheinung“ eine Berufskrankheit meinst, kannst Du das auch erst mal mit deinem behandelnden Arzt besprechen.
Sollte der Arzt der Meinung sein, daß es sich in der Tat um eine Berufskrankheit handelt, ist er eh’ verpflichtet, der BG eine Meldung zu machen gem. § 202 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html

Ob Dein „Verschleiß“ überhaupt als Berufskrankheit in Frage kommt, kannst Du hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Ein Durchgangsarzt ist nur bei Arbeitsunfällen zuständig und nicht bei, lediglich, Erkrankung, selbst wenn diese auf vermutete berufliche Ursachen beruht. Ein Durchgangsarzt ist immer ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Als solcher kann er in solch einem Falle immer behandeln. Rechnet halt bei Nicht-Unfall mit der Krankenkasse ab und nicht mit der BG. Mehr bei Wiki.

Gruß
Otto

Hallo

Wenn ihm die ausgeübte Tätigkeit nicht bekannt ist, kommt er wohl nicht drauf.

Die Frage war, ob es sich in irgendeiner Weise lohnen könnte, sich mit dem Thema näher zu befassen, wenn man auf keinen Fall in Frührente gehen oder irgendeine andere als die aktuelle Tätigkeit ausüben will.

Das ist schon mal eine wichtige Information. Da kann man also schon mal keinen Vorteil erlangen (BG zahlt wohl irgendwie mehr als die Krankenkasse).

Viele Grüße

Hallo,
Also, ich habe mal gelernt und kenne es auch so, dass bei Berufskrankheiten sehr wohl die BG. der Kostentraeger ist. Es ist zwar meistens so, dass die ambulante Behandlung zuerst von der Krankenkasse bezahlt wird, dann aber die Abrechnung mit der BG. erfolgt. Stationäre Behandlungen sowie die Reha geht direkt über die BG.
Gruß
Czauderna

… weil das hier

idR durch Verträge nach § 34 Abs. 3 SGB VII geregelt ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__34.html

Der Grundsatz der allermeisten Verträge lautet, daß nach Unfällen idR ein D-Arzt aufzusuchen ist, bei Berufskrankheiten ein „normaler“ niedergelassener Arzt behandeln kann und die GKV mit der BG abrechnet - jeweils, solange die BG im Einzelfall nicht etwas anderes bestimmt, wozu sie berechtigt ist.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

was spricht dagegen, den Arzt die berufliche Tätigkeit wissen zu lassen ? Im Übrigen sollte ein Arzt bei bestimmten Krankheitsbildern schon von sich aus nach einem evtl. Zusammenhang fragen.

&Tschüß
Wolfgang

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