Berufliche Rehabilitation bei Akademikern

Hallo,

eine Person ist durch Mobbing aus seinem Beruf gefallen. Dadurch hat sie Depressionen, Ängste und natürlich auch viel Selbstvertrauen verloren.

Um wieder in den Arbeitsmarkt ein zu steigen hat sie laut Arbeitsamt zwei Möglichkeiten: über normale Vermittlung oder über Rehabilitation. Dafür ist ein amtsärztliches Gutachten nötig.

Laut Aussage der Rehabilitationsberaters ist nur dann eine Rehamaßnahme möglich wenn eine Umschulung als Maßnahme in Frage kommt. Da die Person 2 Diplome hat, ist sie allerdings bereits sehr breit qualifiziert; einer Umschulung zwar aufgeschlossen aber würde lieber Unterstützung bei der Vermittlung in der Arbeitsmark bekommen und eine systematische Begleitung bei der Jobsuche.

hat hier jemand Erfahrungen dazu? Gibt es Quellen wie man sich auf ein Amtsarztgespräch vorbereiten kann?

Freue mich über gute Rückmeldungen

Hallo!

Auch ohne spezielle Sachkenntnis kann man die o. g. Aussage als abwegig erkennen. Es wäre unsinnig und kontraproduktiv, berufliche Rehabilitation grundsätzlich an Umschulung zu knüpfen. Entweder Du hast etwas in den falschen Hals bekommen oder der Berater erzählte dummes Zeug.

Mag sein, dass es verschiedene Kostenträger gibt, aber i. d. R. ist die Deutsche Rentenversicherung für berufliche Reha-Maßnahmen zuständig. Dabei geht es um medizinische Maßnahmen, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits gemindert ist und wenn sie durch die Leistung wesentlich gebessert werden kann.
Siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/reha_node.html

Gruß
Wolfgang

Hallo,

damit

hast du zwar grundsätzlich recht, aber Deine weitere Aussage

ist auch nicht viel besser.

Denn gem. § 16 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__16.html

ist die Rentenversicherung sehr wohl auch Träger der beruflichen Reha (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, vulgo berufl. Reha).
Das muß nicht unbedingt eine Neuqualifizierung (= Umschulung) sein, sondern kann zB auch sein.

  • Eignungsüberprüfung
  • Belastungserprobung (gerade nach längeren AU-Zeiten empfehlenswert)
  • Praktika

als Leistungen für den Versicherten nach § 33 SGB IX sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html

oder aber Leistungen an Arbeitgeber wie zB Eingliederungszuschüsse nach § 34 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__34.html

Und über eine medizinisch begründete Notwendigkeit entscheidet auch nicht ein

sondern der medizinische Dienst des zuständigen Trägers - idR nach Aktenlage.

Dem betroffenen ist zu raten, sich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
zu wenden (solange es sie noch gibt), um eine trägerunabhängige Beratung zu bekommen.

&Tschüß
Wolfgang

Die Arbeitsagentur hat sich zuständig erklärt insofern ein Gutachten beantragt wurde.

Das mit den Beratungsstellen ist sicher noch eine gute Möglichkeit, etwas Klarheit zu bekommen.

Vielen Dank

Die DRV scheint mangels fehlender Beitragsjahre (15) nicht zuständig zu sein.

Nur für meine Neugier: von was für Diplomen reden wir da? Sozialwissenschaften und Sozialpädagogik? Oder Maschinenbau und Physik?