Berufliche Wiedereingliederung

Liebe Experten!

Ich bin Lehrerin und seit 5 Monaten krank, mit AU.
Nach den Ferien plane ich wieder arbeiten zu gehen, obwohl die Krankheit weiterbesteht.

Vom Schulleiter habe ich nun ein Schreiben bekommen, wo mir ein BEM = Berufliches Eingliederungsmanagement angeboten wird, das laut dem Schreiben allen Kollegen angeboten wird, die länger als 6 Wochen krank sind.
Wie genau das aussieht, soll wohl im Gespräch festgelegt werden. Ich habe die Möglichkeit, mir auszusuchen, wer das Gespräch federführend leiten soll und kann mir Begleitung auswählen (Behindertenvertretung, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Institut für Lehrergesundheit).

Klingt für mich erstmal gut, allerdings, soll ich unterschreiben, ob ich das machen will oder nicht.
Und da kommt bei mir eine Frage auf:
Normalerweise kommt nach ein paar Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit ein Amtsarzttermin und es gibt ohnehin die Möglichkeit, eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen (hatte ich schonmal).
Das hätte ich jetzt auch gewollt, da ich momentan gar nicht beurteilen kann, wie ich mit der Schmerzerkrankung belastbar bin. Insofern würde ich gern mit weniger Stunden anfangen wollen und mich dann „hocharbeiten“.

Was ich mich frage: Warum bietet die Schule etwas an, für das es ohnehin eine Regelung gibt?
Und: Gebe ich irgendwelche Rechte (bspw. auf stufenweise Wiedereingliederung) auf, wenn ich unterschreibe, dass ich am BEM teilnehme, ohne zu wissen, welche Möglichkeiten mir da gegeben werden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand aus Erfahrung berichten kann oder sonstige Einschätzungen dazu geben kann.

Danke und Gruß

Hallo das BEM wurde vor wenigen Jahren zusätzlich zu der üblichen stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme eingeführt - hier geht es nicht um die Arbeitszeit sondern um gesundheitliche Aspekte! Und unterstützende Maßnahmen.

Da können Dinge wie ‚besondere Arbeitsplatzausstattung‘ , Änderung der Arbeitsbedingungen (nur ebenerdig) etc vereinbart werden, weswegen ich an deiner Stelle davon Gebrauch machen und den Personalrat dazu mitnehmen würde

Deine Dienststelle muss dir eine BEM Maßnahme anbieten und den Nachweis darüber führen (Aussage meiner Personalstelle) deswegen brauchen sie deine Unterschrift wenn du das ablehnst.

Gruß h

Super, vielen Dank, Hexerl!! Fühlt sich jetzt schon besser an!

LG DDD

Hallo,

wahrscheinlich wird in allen Ländern das Verfahren ähnlich ablaufen. Zur Info http://www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de/,Lde/Startseite/Themen+_+Materialien/Unterlagen+zum+BEM
so sollte es in BW ablaufen.

Gruß

Hallo DDD,
wahrscheinlich hast Du inzwischen eigene Erfahrungen gemacht, aber ich hatte letztes Jahr eine BEM, und bin sehr froh darueber.
Meine Wiedereingleiderung war stufenweise (ich war 4 Monate krank) und ich hatte Unterstuetzung durch eine psychosoziale Beraterin. Wir haben ueber alles gesprochen, wie mein Arbeitgeber mir meine Arbeitsaufnahme erleichtern kann, aber auch, was er erwartet. Mit ihr hatte ich auch gemeinsame Gespraeche mit meiner Vorgesetzten und ich bin immer noch mit ihr in Kontakt.
Nachteil ist, dass man waehrend der Wiedereingliederung noch krankgeschrieben ist, d.h. nur Krankengeld bekommt und keinen Urlaub nehmen darf. - aber das ist bei dir ja eh hinfaellig, nehme ich an…
VG Tina