Berufsabschluss "aberkennen" lassen?

Hi!

Ich bin gerade zu dem Entschluss gekommen, in meinem erlernten Beruf nicht mehr tätig zu werden.

Ist es möglich, sein Abschlusszeugnis an die zuständige Stelle zurück zu geben, ähnlich wie beim Führerschein und damit quasi seine Befähigung, diesen Beruf auszuüben zu verwirken?

lg

Hi,

wieso willst du es ‚aberkennen‘ lassen? Du brauchst es im Zweifelsfall nur zerreißen und niemanden erzählen das du den Beruf mal gelernt hast. Deine Kenntnisse und Fähigkeiten verlierst du aber weder bei Aberkennung noch beim Vernichten des Abschlusszeugnisses. Und eine abgeschlossene Berufsausbildung ist keine Verpflichtung auch in diesem Beruf zu arbeiten.

Falls es um Arbeitslosigkeit und ‚Nichtvermittlung‘ im ehemaligen Job durch das Arbeitsamt geht - da hilft dir auch die Aberkennung (die meines Wissens übrigens nicht möglich ist wenn man den Abschluss rechtmäßig erlangt hat) nichts, denn das Arbeitsamt weiß was du zuvor gearbeitet hast und kann dich in vielen Berufen ggf. auch ohne Abschluss vermitteln da du die benötigten Kenntnisse ja hast.

Grüßle
Frank K.

Das ist Deine freie Entscheidung!

Wozu soll das denn gut sein? Es zwingt Dich ja keiner, von diesem Abschluss Gebrauch zu machen.

Leg das Zeugnis zu den Akten und bewirb Dich für etwas, für das Du keinen Berufsabschluss brauchst - vielleicht als Schiffsjunge auf einem Walfänger?

Viel Erfolg wünscht
:japanese_ogre: merimies

Hi!

Nein, um eine Arbeitsvermittlung geht es Gott sei Dank nicht. Ich habe eine unsagbar starke Aversion gegen den Bezug irgendwelcher staatlichen Leistungen. Wenn es danach ginge, würde ich sogar aus der KV austreten. Leider ist das nicht möglich…

Es geht mir viel mehr darum, einer gewissen Stigmatisierung entgegen zu wirken und meinen Lebenslauf zu bereinigen.

Hallo

und was hindert dich daran, die Berufsausbildung einfach zu verschweigen? Dann hast du da zwar ein paar Lücken in deinem Lebenslauf, aber ich glaube nicht, dass die die Ureinwohner in Australien oder Brasilien, die so sehnsüchtig darauf warten, ihr Wissen an dich weiter zu geben, nach diesen Lücken fragen werden…

Gruss, Sama

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Die werden sich leider noch so lange gedulden müssen, bis er den Eingang bei seiner Freundin endlich gefunden hat…

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Genau so ist das. :joy:

Bin zufällig auf dieses Thread gestossen:
Ich finde es schon etwas traurig das hier über Menschen hergezogen wird die etwas fragen was einem selber nicht logisch erscheint, das ist kein gutes Zeugnis. wenn ein mensch etwas selbst nicht verstehen kann dann sich über den anderen lustig zu machen versucht.

Es könnnen Tatsächlich vernünftige und einleuchtende Gründe dafür geben dabei mus es nicht um ALG der andere Leistungen durch den Staat gehen , wer das einem unbedacht unetrstellt scheint sich nur auf solche Ebene zu bewegen…
Es gibt manchmal Situationen da muß man es sogar aberkennen lassen das ist gesetzlich vorgeschrieben
Das wäre z.B. wenn eine Krankenschwester ein Medizinstudium absolviert und dann als Arzt Tätig werden will, so muß Sie gesetzlich Ihr Krankenschwesterexamen aberkennen lassen !!! erst dann darf Sie auch als Arzt praktizieren.
Das hat logik und ist auch richtig so. Denn eine Ärzten darf auf Lebenszeit nicht als Krankenschwester arbeiten.
Eine Person kann nicht als Krankenschwester arbeiten und dabei Arzttitel besitzen, denn dann würde es konflikte geben , die Krankenschwester könnte z.B. ihre Kompetenzen als Schwester überschreiten und Dinge an Patienten machen die nur ein Arzt machen darf, da sie aber nicht als Arzt tätig ist gäbe es Probleme wer denn nun die verantwortung für die Folgen ihres vorgehens übernehmen soll, der Arzt wird es nicht übernehmen und sie kann es nicht da sie ja nicht als Ärzten tätig ist, so wäre es dann sehr schwierig sie dafür zur Verantwortung zu ziehen und genau so was soll vermieden werden , drum mus eine ärztin Ihr Schwesterexamen aberkennen lassen gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt auch weitere Besispiele warum es Sinn macht es selbst manches Beuf aberkennen zu lassen, aber das brauche ich ja nicht hier reinzuschreiben. Da hier viele alles besser wissen zu scheinen. … es muß doch nicht um Bewerbung oder irgendsoein mist eghen da gibt es komplexere Dinge , Leider hat der Fragensteller nun sein Account gelöscht, was man ihm ja auch nicht verübeln kann nach soviel Spott un dHohn…
Schönen Tag noch an alle

Komisch Berabeiten ging nicht, hatte nur einige Fehler verbessert, nun mache ich komlett neu als Antwort die geänderte Version hochladen :disappointed:

Bin zufällig auf dieses Thread gestossen:
Ich finde es schon etwas traurig das hier über Menschen hergezogen wird die etwas fragen was einem selber nicht logisch erscheint, das ist kein gutes Zeugnis. Wenn ein Mensch etwas selbst nicht verstehen kann aber dann sich über den anderen lustig machen zu versucht.

Es könnnen Tatsächlich vernünftige und einleuchtende Gründe dafür geben dabei mus es nicht um ALG der andere Leistungen durch den Staat gehen , wer das einem unbedacht unterstellt scheint sich nur auf solche Ebene zu bewegen…
Es gibt manchmal Situationen da muß man es sogar aberkennen lassen das ist gesetzlich vorgeschrieben
Das wäre z.B. wenn eine Krankenschwester ein Medizinstudium absolviert und dann als Ärztin Tätig werden will, so muß Sie gesetzlich Ihr Krankenschwesterexamen aberkennen lassen !!! erst dann darf Sie auch als Ärztin praktizieren.
Das hat logik und ist auch richtig so. Denn eine Ärztin darf auf Lebenszeit nicht als Krankenschwester arbeiten.
Eine Person kann nicht als Krankenschwester arbeiten und dabei einen Arzttitel besitzen, denn dann würde es konflikte geben , die Krankenschwester könnte z.B. ihre Kompetenzen als Schwester überschreiten und Dinge an Patienten machen die nur ein Arzt machen darf, da sie aber nicht als Arzt tätig ist gäbe es Probleme wer denn nun die Verantwortung für die Folgen ihres vorgehens übernehmen soll, der Arzt wird es nicht übernehmen und sie kann es nicht da sie ja nicht als Ärzten tätig ist, so wäre es dann sehr schwierig sie dafür zur Verantwortung zu ziehen und genau so was soll vermieden werden , drum mus eine Ärztin Ihr Schwesterexamen aberkennen lassen gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt auch weitere Beispiele warum es Sinn macht es selbst manches Beuf aberkennen zu lassen, aber das brauche ich ja nicht hier reinzuschreiben. Auch ich denek darüber ernsthaft nach meinen 2. Beruf den ich nie ausgeübt habe aberknnen zu lassen weil es ohnehin von keine Stelle mehr anerkannt wird weil ich es nie ausgeübt habe , nur kann es dann einem Vresicherungstechnisch ein grosses Hindernis am Bein sein, das hat nix mit ALG oder Staatliche Hilfe zu tun, es geht z.B. um die eigene Privatfinanzierte Versicherung, die können damit einem 4 stellige verluste aufbrummen…es ist ein extrem seltenes Zusammenspiel verschiedene Umstände… na ja egal… da hier viele alles besser wissen zu scheinen. … es muß doch nicht um Bewerbung oder irgend so was gehen da gibt es komplexere Dinge… Leider hat der Fragensteller nun sein Account gelöscht, was man ihm ja auch nicht verübeln kann nach soviel Spott und Hohn…
Schönen Tag noch an alle

was bei solchen Zufallsfunden auch seinen Grund darin hat, daß man die anderen Threaderstellungen des betreffenden Teilnehmers nicht kennt, etwa seinen Wunsch im brasilianischen Dschungel bei Eingeborenen zu leben, ohne im mindesten zu wissen, was einen im Urwald so alles erwarten könnte…

Hallo,
ja ok die anderen Threads der betreffenden Person kannte ich nicht . :blush:
Dann nehme ich mal meinen Kommentar auf die anderen User zurück, war mein Fehler. :flushed:
Ich hätte mich besser informieren sollen bevor ich ein Spruch abgelassen hätte … :confused:
Wollen nur hoffen das der Threadersteller seinen Frieden gefunden hat ob im Dschungel oder woanders… :innocent:
Nichts für ungut…

Schönen Tag noch an alle…