Berufsabschluss aberkennen

Hallo,
Es geht um folgendes, 2014 habe ich die Prüfung zur Altenpflegerin bestanden, mittlerweile bin ich Mutter von 3 Kindern und meine kleine Tochter hat mein Abschlusszeugniss zerstört, meine Berufsschule gibt es nicht mehr diese wurde von einer anderen übernommen, dort hab ich angerufen wegen einer Kopie meines Zeugnisses diese haben meins auch im Archiv gefunden und meinen jetzt das sie mir keine Kopie geben können weil ich eigentlich nicht zur Prüfung zugelassen werden dürfen weil ich über der bestimmten anzahl von fehltagen war, also die Prüfung unter falschen Voraussetzungen angetreten bin.

Ist das rechtens, weiß das jemand ???
Danke für die Hilfe

Hallo,

an meiner Schule werden NICHT die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung geprüft, wenn jemand nach einer Zeugniskopie fragt. Deswegen kann ich mir das schwer vorstellen, wenn es auch nicht unmöglich ist.

Wende dich SCHRIFTLICH an die Schule mit deinem Anliegen, und wenn sie dir SCHRIFTLICH geantwortet haben, dass sie dir den Abschluss aberkennen (so einfach geht das sicherlich nicht!), dann kannst du immer noch sehen, wie du dagegen vorgehst, weil dann einer Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein MUSS.

Gruß
Christa

Mit einer nicht beglaubigten Kopie wird Dir vermutlich nicht weitergeholfen sein.
Die Schule scheint ja etwas bockig zu sein.
Sie hat aber ja einen Träger. Vermutlich den betreffenden Landkreis oder die Stadt.
Ich würde mich schriftlich an den Träger wenden, das Anliegen mit Hintergrund und der Reaktion der Schule sachlich schildern und um Zusendung - ggf. gegen Kostenerstattung - von drei beglaubigten Kopien bitten. Mit dem dezenten Hinweis, dass Du gerne wieder als Altenpflegerin einsteigen willst.
Da müssten beim Träger der Schule eigentlich alle Alarmglocken schrillen.
LG
Amokoma1

Hallo,

ie Prüfung zur Altenpflegerin ist eine STAATLICHE, nicht eine schulische. Die Prüfung kann durchaus in den Räumen deiner Schule stattgefunden haben. Eine Aberkennung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin könnte auch nur von der Zuständigen Stelle (staatliche) ausgesprochen werden und wäre in diesem Falle dir schriftlich mitgeteilt worden. Die Berechtigung zur Führung deiner Berufsbezeichnung ist sicher bei der Zuständigen Stelle deines Bundeslandes dokumentiert und somit auch dort einsehbar. Ob dort auch das Zeugnis über die Prüfung dokumentiert ist weiß ich nicht.

Gruß
Otto