Hi,
Du solltest in dem Bundeslnd studieren, in dem du dann auch
unterrichten willst.
Muss nicht unbedingt so sein…
Meine Erfahrung: Studiert im „Osten“, Ref in Berlin, Job-Angebote nach dem Ref in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, … (längst nicht in allen Bundesländern beworben)
Sprich: wenn du in Passau (= Bay) studierst, läuft es darauf
hinaus, dass Du in Bay unterrichtest -
Wenn man in ein anderes Bundesland wechseln will, dann steht man in seinem
Zielbundesland in der Warteschlange ganz am Ende hinter denen,
die im Zielbundesland ausgebildet wurden.
Nein, das ist vielleicht dann so, wenn es im Zielbundesland die Devise „Landeskinder“ vor „Fremdlingen“ gibt - habe ich aber so nicht erlebt / kenne ich (außer in Bayern…) so nicht aus eigener Anschauung… In anderen BLs zählt tatsächlich nur die Note auf dem Zeugnis… (da weiß man evtl./meist an der entscheidenden Schule nichts davon, dass man in Bayern mit „schlechter als 3“ nicht bestanden hat & so vielleicht im Examen bei der Notenvergabe die Notenskala beeinflusst wird… [das spricht eigentlich für Bayern, wo die Notenskala nicht voll ausgereizt wird…])
Außerdem ist das Schulsystem in jedem Bundesland anders. Die
Lehrpläne unterscheiden sich,
Klar, aber außerhalb von Bay ändern die sich sowieso alle paar Jahre, man muss also flexibel sein (und lesen können), dann klappt das schon
bestimmte Schultypen gibt es nicht, dafür gibt es andere,
zugegebenermaßen außerhalb des Gymnasiums durchaus ein (mögliches) Problem - das beim UP nicht vorliegt & schon tausendfach von anderen gelöst wurde
und das ganze Schulrecht, dass Du
in Bundesland A im Referendariat gelernt hast, kannst du im
Bundesland B in die Tonne treten.
Wenn man sich näher mit dem Schulrecht beschäftigt hat, stellt man fest, dass es bestimmte Muster (bis hin zu bestimmten Formulierungen) in jedem Bundesland sehr ähnlich gibt. Natürlich ist es hilfreich, wenn die neuen Kolleg/inn/en einen darauf hinweisen, wo in der Schule oder im Internet man die entsprechenden Regelungen findet… aber das lernt man (mit etwas Einsatz) auch sehr schnell so.
Hinzufügung: Auch das schulische Vokabular unterscheidet sich je nach BL durchaus: Schulaufgabe (Bay) vs. Klassenarbeit, Extemporale (Bay) / Stegreifaufgabe (Bay) vs. „Hausaufgabenüberprüfung“ (RLP), „Kurzüberprüfung“ (RLP), „Test“, … aber wofür gibt es (im worst case nach den Kollegen) das Internet.
Natürlich sollst du auf Lehramt studieren, wenn Du das
möchtest und es wirklich dein Traumberuf ist. Nur studiere
nicht einfach in Bayern, weil sich der Rest mit Motivation und
ner guten Note schon ergibt… in dem Fall sei auf einen
Fehlschlag gefasst und lege Dir einen Plan B zu. Sinnvoller
ist es, in einem bundesland mit besseren Einstellungschancen
zu studieren und dort zu arbeiten.
Ja: Studiere Lehramt nur, wenn du das wirklich willst. Nein: Auch nach dem Studium kann man noch sehr mobil sein. (Nach dem Referendariat ist natürlich schwieriger… aber bei weitem nicht unmöglich.).
Eigentlich eine Einschränkung in anderem Sinne: In manchen BL kann man nur dann Lehrer werden, wenn man mindestens ein „Hauptfach“ studiert hat (z.B. in Bayern). In anderen Bundesländern besteht die Einschränkung nicht… (wobei man mit (Achtung, Ironie) „Leibeserziehung und Heimatkunde“ schon recht geringe Einstellungschancen hat…)
Aber das bedeutet auch
Verzicht auf Gehalt bei u.U. mehr Arbeit:
Ja, da Basisbezüge und Zusatzleistungen wie (1) Urlaubs- und Weihnachtsgeld, (2) Pflicht-/ Entlastungs-/ Anrechnungsstunden variieren. Dabei sind (1) noch recht transparent zu recherchieren; Sind (2) so in den Ländern „verfilzt“, dass sich nur schwerlich feststellen lässt, wie Klassenlehrerschaft, Korrekturfächer (z.B. Sprachen - in Hamburg gibt es für die Korrektur einer Klassenarbeit/Schulaufgabe Klasse 8 Englisch 8 Minuten (wenn ich mich recht erinner, aber es war lächerlich gering, selbst wenn ich bei der Zahl knapp daneben liege)), verschiedene Aufgaben innerhalb der Schule zu einer Verringerung der Unterrichtsstunden führen.
Außerhalb Deutschlands wird’s noch „interessanter“: In Italien etwa hat man ein geringeres Einkommen - aber auch eine geringere Unterrichtsverpflichtung (die ja schon innerhalb Deutschlands massiv variieren kann). Stattdessen gibt es für viele Zusatzaufgaben zusätzliche Zahlungen (in I etwa bei Klassen- oder Austauschfahrten je nach „Bundesland“ einen Gehaltszuschuss von bis zu 100 Euro pro Tag bei voller Kostenübernahme *aller* anfallenden Kosten (und sei es nur des Kaffees am Nachmittag - fleißiges/penetrantes Belege-Sammeln ist also angesagt) … während man in Deutschland je nach Bundesland variierende Dienstreise-Kostenerstattungsansprüche hat… oder vor Klassenfahrten gleich gezwungen ist, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben…)
wenige Bundesländer außer Bayern verbeamten noch,
Nö. Die „nicht-verbeamtenden Bundesländer“ lassen sich (geschätzt) an einer Hand abzählen.