Berufsbezeichnung 'Lehrer'

Hallo,

kann eigentlich jeder sich als „Lehrer“ bezeichnen?
Oder ist das denen vorbehalten, die ein Lehramtsstudium (plus 2. Staatsexamen?) absolviert haben?

(Vielleicht gibt es auch Unterschiede zwischen den Bundesländern?)

Gruß
Istiden

Hallo,

kann eigentlich jeder sich als „Lehrer“ bezeichnen?

Ja.

Oder ist das denen vorbehalten, die ein Lehramtsstudium (plus
2. Staatsexamen?) absolviert haben?

Dann ist die Amtsbezeichnung geschützt, z.B. GrundschullehrerIn, SonderschullehrerIn, Studienrat/rätin usw.

Gruß

Hallo,

Dann ist die Amtsbezeichnung geschützt, z.B.
GrundschullehrerIn, SonderschullehrerIn, Studienrat/rätin usw.

Informiere mich bitte über die Rechtsgrundlage.

Gruß
Otto

Hallo,

Informiere mich bitte über die Rechtsgrundlage.

In deiner ViKa steht Stuttgart, deswegen beziehe ich mich auf Baden-Württemberg.

Geregelt im Landesbeamtengesetz:

§ 104
Festsetzung der Amtsbezeichnung
(1) Eine Amtsbezeichnung, die herkömmlich für ein Amt verwendet wird, das eine bestimmte Befähigung voraussetzt und einen bestimmten Aufgabenkreis umfaßt, darf nur einem Beamten verliehen werden, der ein solches Amt bekleidet.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Landesbeamten werden durch den Ministerpräsidenten festgesetzt, soweit sie nicht gesetzlich bestimmt sind. Der Ministerpräsident kann die Ausübung dieser Befugnis auf andere Stellen übertragen. Er kann einem Beamten eine andere als die für sein Amt vorgesehene Amtsbezeichnung verleihen.

§ 105
Führen der Amtsbezeichnung

Ich kopiere nicht alles rein, nachzulesen hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&d…

Lehrer sind Landesbeamte, ich nehme an, dass in anderen Ländern ähnliche Regelungen gelten.

Wie es mit dem neuen Beamtenstatusgesetz, das demnächst gelten wird, geregelt wird, ist mir noch nicht bekannt.

Gruß

Gruß
Otto

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Kurze Nachfrage
Huhu!

Nicht, weil ich dir nicht glaube, sondern aus Interesse:

Darf sich ein Lehrer, der nicht verbeamtet wird (letztens im Fitnessbrett gelesen, dass jemand Probleme mit der Verbeamtung wegen seines BMIs hat, beispielsweise) dann nicht mit dem „Titel“ schmücken, selbst wenn er z.B. an einem Gymnasium unterrichtet?

Liebe Grüße

Huhu!

Darf sich ein Lehrer, der nicht verbeamtet wird (letztens im
Fitnessbrett gelesen, dass jemand Probleme mit der Verbeamtung
wegen seines BMIs hat, beispielsweise) dann nicht mit dem
„Titel“ schmücken, selbst wenn er z.B. an einem Gymnasium
unterrichtet?

Nö, darf er nicht, das sind in BW z.B. die LiAs, d.h. Lehrer im Angestelltenverhältnis. Sie können trotzdem befördert werden, dann eben nicht von A13 nach A14 (Studienrat -> Oberstudienrat) sondern dann von E13 nach E14, sie bleiben trotzdem LiA.

Gruß

Hallo,

Nö, darf er nicht, das sind in BW z.B. die LiAs, d.h. Lehrer
im Angestelltenverhältnis. Sie können trotzdem befördert
werden, dann eben nicht von A13 nach A14 (Studienrat ->
Oberstudienrat) sondern dann von E13 nach E14, sie bleiben
trotzdem LiA.

Welche Berufsbezeichnung darf dann ein Grundschullehrer an Privatschulen führen ohne sich nach http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html strafbar zu machen?

Gruß

wird langsam offtopic
Hallo,

Keine Ahnung,

wenn er als Beamter an die Privatschule abgeordnet ist, dann nennt er sich Grundschullehrer (mein Schwager in Hessen nennt sich StRip: Studienrat im Privatschuldienst), wenn er angestellt ist, muss er in seinen Arbeitsvertrag schauen. Ich denke, dass er sich dann einfach Lehrer nennt oder sonstwie. Grundschullehrer dürfte er sich in BW - rechtlich - nicht nennen, aber wayne interessierts?

Ich durfte mich damals mit dem 2. Staatsexamen in der Tasche Assessor der Lehramtes nennen, in der Probezeit war ich Studienassessor, deswegen wurden viele Lehrer an Privatschulen auch als Assessoren des Lehramtes eingeführt. Nur gibt es jetzt keine Assessoren in BW mehr (im Schuldienst) deswegen kenne ich mich mit den aktuellen Bezeichnungen nicht aus. Erst recht nicht im Primarbereich.

Mehr gibts dazu jetzt von mir nicht mehr zu sagen.

Gruß

Hallo!

Geregelt im Landesbeamtengesetz:
§ 104
Festsetzung der Amtsbezeichnung
(1) Eine Amtsbezeichnung, die herkömmlich für ein Amt
verwendet wird, das eine bestimmte Befähigung voraussetzt und
einen bestimmten Aufgabenkreis umfaßt, darf nur einem Beamten
verliehen werden, der ein solches Amt bekleidet.

Wird von dir hier nicht die Amtsbezeichnung verwechselt mit der Berufsbezeichnung?
Ein Lehrer am Gymnasium hat den Beruf eines Lehrers am Gymnasium, egal, ob seine Amtsbezeichnung Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor oder sonstwie heißt. Er wird sich immer „Lehrer am Gymnnasium“ nennen dürfen, wenn er irgendwo seinen Beruf angeben muss.
Keiner meiner Kommilitonen hat auf Studienrat studiert, sondern für das Lehramt am Gymnasium.
Gruß!
H.

Lehrer sind eh keine Lehrer
Die „Lehrer“ beim Staat sind sowieso keine Lehrer sondern Lehrplanvollstreckungs- oder Unterrichtsvollzugsbeamte und -angestellte. Lehrer ist man nur, wenn man lehrt; unsere „Lehrer“ lehren aber nicht sondern sie unterrichten. Lehren heißt ein mitreißendes Vorbild im Lernen zu sein. Unterrichten hindert Lernen.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer unterrichte ich nicht. Ich grüße freundlich.
Franz Josef Neffe

Lehren
heißt ein mitreißendes Vorbild im Lernen zu sein. Unterrichten
hindert Lernen.

Reine Wortklauberei, die nicht wirklich etwas zur Frage beiträgt.

Gruß zurück,

Kubi