Welche Berufsgruppen können sich von der BG befreienlassen und wieviel Beitragsjahre können zurück gefordert werden?
nur die kaufm. berufe und freie berufe „müssen“ sich freiwillig anmelden, um gegen die folgen von arbeits- und wegeunfällen abgesichert zu sein.
die meisten berufe sind „pflichtversichert“ und das ist wirklich o.k… keine „private“ versicherung kann die „gesetzlichen“ leistungen der berufsgenossenschaften abdecken, sondern nur ergänzen.
nicht immer sind die entscheidungen der berufsgenossenschaft in den leistungsfällen nachvollziehbar. meine empfehlung lautet daher: berufsgenossenschaft versichert bleiben und mit einer privaten unfallversicherung ergänzen. die private unfallversicherungen machen „kapitalzahlungen“ schon ab 1% invaliditätm die gesetzlichen unfallversicherung nur
rentenzahlungen ab einer unfallbedingten verletzung ab 20%. dafür kommt die berufsgenossenschaft auch für die arzt- und krankenhauskosten, wohnumfeldanpassungen und arbeitsplatz-maßnahmen auf, was die privaten versicherungen nicht kennen.
der beitrag zur berufsgenossenschaft ist gut kalkulierbar!
die befreiungsmoeglichkeiten gibt es bei der gesetzlichen rentenversicherung - hier gelten max. 4 jahre rückwirkend. diese leistungen können mit jeder privaten altersvorsorge mit absicherung der berufsunfähigkeit ersetzt werden.
ich bin kein mitarbeiter einer berufsgenossenschaft!!!
beste gruesse
Welche Berufsgruppen können sich von der BG befreienlassen und
wieviel Beitragsjahre können zurück gefordert werden?