Hallo,
als (zukünftiger) Betreiber eines Strandbades muss ich doch wohl Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Schon allein wegen der Angestellten ist dies ja auch ratsam.
Aber welche ist hier zuständig?
Danke für die Hilfe.
Hallo,
als (zukünftiger) Betreiber eines Strandbades muss ich doch wohl Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Schon allein wegen der Angestellten ist dies ja auch ratsam.
Aber welche ist hier zuständig?
Danke für die Hilfe.
Hoi.
Genau. Ansprechpartner ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw…
Hier erfährst du auch was über die Kosten:
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/O…
Gefahrtarifstelle 7, Gefahrklasse 4,94
Beitrag= Entgelt*Gefahrklasse 4,94* Beitragsfuß 2,10(Stand 2011) / 1000
Ciao Garrett
Ein Strandbad ist m.E. weitestgehend dem Sport zuzuordnen. Der ist bei der VBG in Hamburg versichert. Ich würde dort einmal nachfragen: vbg.de . Im Zweifelsfall würden die Ihnen auch weiterhelfen und die zuständige BG nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Richter
Folgende Schritte sind notwendig:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
ist nicht zuständig - hat Mitgliedschaft abgelehnt
Der ist bei der VBG in Hamburg versichert.
Ich würde dort einmal nachfragen.
Habe ich gemacht
Im Zweifelsfall würden die Ihnen auch
weiterhelfen und die zuständige BG nennen.
Haben die getan und meinen Antrag weitergeleitet an die UK BW (Unfallkasse Baden-Württemberg), weil sich der Betriebssitz in BW befindet.
Hoi.
Das wundert mich aber. An welche andere BG haben sie den die Unterlagen weitergeleitet? Jedenfalls wirst du von der anderen BG noch hören.
Ciao Garrett