Hallo,
Person A hatte einen Arbeitsunfall. Nun möchte die BG von Ihm folgende Daten wisen:
ärztliche Berichte bestehende und frühere Erkrankungen und sonstige medizinische Daten
also alles. Person A wird zur Einwilligung aufgefordert. Sollte er dies verweigern zahlt BG kein Verletztengeld mehr. Auch wird er belehrt das er verpflichtet ist eigentlich einzuwilligen.
Naja, so steht es eben im Gesetz. Woran sollen die sich sonst halten?
Nun kommt das Person A sehr komisch vor. Einmal will die BG alles bezüglich Gesundheit von einem wissen (auch unabhängiges vom Unfall).
Um eben das zu prüfen, brauchen die auch Daten zu möglichen Vorerkrankungen. Es sind schon Diabetiker wegen Unterzuckerung von der Leiter gefallen. Das ist dann eben kein Arbeitsunfall. Hierbei geht es nicht nur darum, dass es auf Arbeit oder dem Weg dorthin bzw. von dort nach Hause passiert ist, sondern dass es ein Unfall war. Da kann es eine Vielzahl von Vorerkrankungen/Verletzungen geben, die dann eben nicht mehr die Definition _ von außen auf den Körper wirkendes Ereignis_ erfüllen.
Dann wäre die indirekt „erzwungene“ Einwilligung.
Bitte versteht Person A nicht falsch. Hier geht es nicht um was zu verstecken, es geht allein um den Datenschutz und den Eindruck das die BG sich drücken will vor Zahlungen.
Na wegen dem Datenschutz müssen sie ja nachfragen. Ansonsten könnte sie sich die Daten einfach so besorgen. Und im Interesse der Versichertengemeinschaft müssen die natürlich auch die Ansprüche prüfen. Allein auf die Angaben der Versicherten bzw. Anspruchsteller will man sich da nicht verlassen müssen.
Muss Person A unbegründet derartigen eingriffen in die Privatsphäre akzeptieren? (Hinweis: Hier ist bewusst das man es ablehnen kann, doch dann würde die BG kein Geld mehr zahlen. Was also ein starkes Druckmittel ist. Wäre dies so rechtens)?
Ja. Hier wird eben das Interesse des Einzelnen auf Privatsphäre mit den Interessen der Versichertengemeinschaft auf Prüfung der Ansprüche abgewogen, wobei man wohl zu der Lösung gekommen ist, dass der Einzelne hier zurückstecken muss.
Letztlich ist das doch bei anderen Versicherungen ähnlich gelagert.
Grüße