Berufsgenossenschaft und Datenschutz

Hallo ich habe Fragen zur Berufsgenossenschaft.

Person A hatte einen Arbeitsunfall. Nun möchte die BG von Ihm folgende Daten wisen:

ärztliche Berichte
bestehende und frühere Erkrankungen
und sonstige medizinische Daten

also alles. Person A wird zur Einwilligung aufgefordert. Sollte er dies verweigern zahlt BG kein Verletztengeld mehr. Auch wird er belehrt das er verpflichtet ist eigentlich einzuwilligen.

Nun kommt das Person A sehr komisch vor. Einmal will die BG alles bezüglich Gesundheit von einem wissen (auch unabhängiges vom Unfall). Dann wäre die indirekt „erzwungene“ Einwilligung. Bitte versteht Person A nicht falsch. Hier geht es nicht um was zu verstecken, es geht allein um den Datenschutz und den Eindruck das die BG sich drücken will vor Zahlungen. Muss Person A unbegründet derartigen eingriffen in die Privatsphäre akzeptieren? (Hinweis: Hier ist bewusst das man es ablehnen kann, doch dann würde die BG kein Geld mehr zahlen. Was also ein starkes Druckmittel ist. Wäre dies so rechtens)?

Mit freundlichen Gruß

Xanun

Hallo,
die BG benötigt halt Unterlagen um den weiteren Leistungsanspruch prüfen zu können. Mit „drücken“ hat das (zunächst) nichts zu tun. Da die BG zur Einhaltung der Bestimmungen Datenschutz und evtl. hier auch noch Ärztl. Schweigepflicht verpflichtet ist - benötigt sie die vorgelegte Einwilligungserklärung.
Gruß J.K.

Hallo,

Person A hatte einen Arbeitsunfall. Nun möchte die BG von Ihm folgende Daten wisen:
ärztliche Berichte bestehende und frühere Erkrankungen und sonstige medizinische Daten
also alles. Person A wird zur Einwilligung aufgefordert. Sollte er dies verweigern zahlt BG kein Verletztengeld mehr. Auch wird er belehrt das er verpflichtet ist eigentlich einzuwilligen.

Naja, so steht es eben im Gesetz. Woran sollen die sich sonst halten?

Nun kommt das Person A sehr komisch vor. Einmal will die BG alles bezüglich Gesundheit von einem wissen (auch unabhängiges vom Unfall).

Um eben das zu prüfen, brauchen die auch Daten zu möglichen Vorerkrankungen. Es sind schon Diabetiker wegen Unterzuckerung von der Leiter gefallen. Das ist dann eben kein Arbeitsunfall. Hierbei geht es nicht nur darum, dass es auf Arbeit oder dem Weg dorthin bzw. von dort nach Hause passiert ist, sondern dass es ein Unfall war. Da kann es eine Vielzahl von Vorerkrankungen/Verletzungen geben, die dann eben nicht mehr die Definition _ von außen auf den Körper wirkendes Ereignis_ erfüllen.

Dann wäre die indirekt „erzwungene“ Einwilligung.
Bitte versteht Person A nicht falsch. Hier geht es nicht um was zu verstecken, es geht allein um den Datenschutz und den Eindruck das die BG sich drücken will vor Zahlungen.

Na wegen dem Datenschutz müssen sie ja nachfragen. Ansonsten könnte sie sich die Daten einfach so besorgen. Und im Interesse der Versichertengemeinschaft müssen die natürlich auch die Ansprüche prüfen. Allein auf die Angaben der Versicherten bzw. Anspruchsteller will man sich da nicht verlassen müssen.

Muss Person A unbegründet derartigen eingriffen in die Privatsphäre akzeptieren? (Hinweis: Hier ist bewusst das man es ablehnen kann, doch dann würde die BG kein Geld mehr zahlen. Was also ein starkes Druckmittel ist. Wäre dies so rechtens)?

Ja. Hier wird eben das Interesse des Einzelnen auf Privatsphäre mit den Interessen der Versichertengemeinschaft auf Prüfung der Ansprüche abgewogen, wobei man wohl zu der Lösung gekommen ist, dass der Einzelne hier zurückstecken muss.
Letztlich ist das doch bei anderen Versicherungen ähnlich gelagert.

Grüße

Hallo,

Nun kommt das Person A sehr komisch vor. Einmal will die BG
alles bezüglich Gesundheit von einem wissen (auch unabhängiges
vom Unfall).

Klar, es muß doch geprüft werden. ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

es geht allein um den Datenschutz

Datenschutz bedeutet, dass die persönlchen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Sachverhaltes verwendet werden und nicht an Dritte weiter gegeben werden.

und den
Eindruck das die BG sich drücken will vor Zahlungen.

Falsch, sie muß die Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig prüfen.

Muss
Person A unbegründet derartigen eingriffen in die Privatsphäre
akzeptieren?

Nein, ist aber nicht unbegründet, da vom Gesetz vorgegeben. Jeder kann auch auf Leistungen der Sozialversicherungen verzichten. Möchte man dies nicht, muß man die Bedingungen akzeptieren.

Wäre dies so rechtens)?

ja

Hallo, klingt nachvollziehbar. Person A hat vielleicht die Sache emotionaler bewertet als sonst. Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.

MfG Xanun

Guten Abend,

ich schließe mich im Wesentlichen den Ausführungen meiner Vorkommentatoren an und möchte ein Beispiel anführen, warum eine Berufsgenossenschaft so genau alles wissen will (tatsächlicher Fall aus dem Bekanntenkreis):

Arbeitnehmer P. verläßt morgens das Haus, um zur ca. 100 km entfernten Arbeit zu fahren.
Über Nacht sind die Temperaturen unter den Gefrierpunkt gefallen. P. muß vor Fahrtantritt die Scheiben seines Autos enteisen und rutscht hierbei auf dem glatten Fahrbahnbelag aus.

P. meldet den Unfall seiner BG und erhält zunächst Verletztengeld. Im Laufe der Behandlung erfährt die BG über eine verschleißbedingte Vorerkrankung von P., der beim Unfall einen Schultersehnenabriß erlitten hat. Die BG hat nun Zweifel, ob die durch die Gesamterkrankung/Verletzung entstandene Erwerbsunfähigkeit alleine auf den Sturz zurück zu führen ist und verweigert weitere Verletztengeldzahlung bis zur gutachterlichen Klärung.

Schlußendlich wurde vor Gericht entschieden, dass zwar eine Vorerkrankung der Sehne vorhanden war, die Erwerbsunfähigkeit jedoch kausal mit dem Sturz des P. zusammen hängt.
P. bekam das Verletztengeld nachgezahlt und erhielt bis zu seiner vorzeitigen Altersrente eine Verletztenrente zugesprochen.

Für die BG endete der vorl. Fall mit einer gerichtlichen Niederlage, jedoch ist es für sie wichtig zu wissen, ob sie auch für eine tatsächliche Berufserkrankung oder Verletzung am Arbeitsplatz bzw. Wegeunfall Leistungen zu erbringen hat, oder ob ein anderer Leistungsträger (Kranken-/Rentenversicherung) stattdessen aufzukommen hat.