Berufsgenossenschaftvorschrift verursacht Unfall

Hallo zusammen

Ich weis zwar nicht ob ich hier in der Rubrik so ganz richtig bin , doch eine bessere Rubrik finde ich nicht .

Laut Berufsgenossenschaft dürfen Elektriker zur Baumontage nur Leitern aus Holz verwenden .
Aluleitern sind verboten , da diese ja bei einem Stromunfall eine bessere Leitfähigkeit haben als Holz .
( m.E ist das Unsinn , weil zum einen die Aluleitern Gummifüsse haben und zum anderen es wohl keinen Unterschied darstellt ob man mit dem Füssen auf Beton steht oder mit der Leiter , aber das nur am Rande )

Die Holzleitern sind in aller Regel Tüv geprüft , sowie das die in gewissen Abständen von Sicherheitsbeauftragten überprüft werden , so das die Leitern im guten Zustand sind .
Die Holzleitern sind laut Gutachten bis zu einer Belastung von 150 kg zugelassen .

Doch kenne ich einen Elektriker ( ca 85 Kg ) der hat jetzt innerhalb 3 Jahre 7 Arbeitsunfälle mit gebrochenen Holzleitern .
es geschieht dann , wenn ein Kabel nachgezogen werden muss , das ein wenig hakt oder auf der Leiter ein wenig Kraft in Querrichtung ausgeübt wird , dann bricht das untere Viertel eines Standbeines ab .

Es kann doch nicht im Sinne der BG sein , das Aluleitern wegen Stromschlaggefährdung verboten sind , obwohl bei einem Rohbau / Neubau die Zuschaltung von Strom überhaupt noch nicht im Gespräch ist , also wahrscheinlich noch Monate vergehen , bis der erste Strom fliesst , aber in der zwischenzeit 3 Leitern brechen und die Mitarbeiter deshalb ein paar Tage wegen Arbeitsunfall nicht einsetzbar sind .

Sich fragend am Kopf kratzend

Toni

Hallo,

Auszug aus VBG 74.

Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn

  1. von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen,

  2. Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen

Kabelnachziehen wird beidhändig ausgeführt und ist damit von Anlegeleitern aus nicht zulässig.

Christian

Hi

kleines Missverständniss .
Ich rede nicht von Anlegeleitern , sondern von Stehleitern ,
wie beispielweise diese hier :

http://www.umweltschutz-bw.de/images/Schreiner/Techn…

http://www.brumme-geruesthandel.de/images/categories…

mfg

Toni

Hoi.

Fangen wir von vorne an:

  1. Gummifüße können abgehen oder reissen - dann gibts Kontakt. Kann mit Holzleitern nie passieren.
  2. Du sollst ja als PSA „gute“ S3/S4 Schuhe tragen - die haben ne Gummisohle. Wenn du dich aber mit der Hand/Knie an einer Leiter abstüzt - dann gibts Kontakt…und die Schuhe helfen nicht.

So, und nun bricht ein Standbein ab, weil man „ein wenig Kraft“ ausübt??? Weil mal ein Kabel hakt oder man beim Bohren etwas Querkraft ausübt???
Jungens!!! Darauf kommen die TÜV-Typen bei ihren Prüfungen ja nie…
Und überhaupt! Die BG/TÜV machen das ja nur aus Schikane…

Im Ernst: Entweder waren die Leitern beschädigt oder morsch. Oder da wurde mehr als nur „etwas“ Kraft ausgeübt.
Ich weiß, ist ein blöder Tipp: Runter von der Leiter, wenn das Kabel hakt: 1. Bricht die Leiter nicht, 2. Kabel wird nicht beschädigt.

Dafür gibt es die BGV D36 Leitern und Tritte
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/uvv…

Ciao
Garrett

Hoi.

Ich weiß, ist ein blöder Tipp: Runter von der Leiter, wenn das
Kabel hakt: 1. Bricht die Leiter nicht, 2. Kabel wird nicht
beschädigt.

Hi

Ich hatte das mit dem Kabel ziehen als Beispiel gebracht um es verständlich zu machen , wenn es 7 mal beim Kabelziehen passiert wäre , dann hätte der Mitarbeiter sich bestimmt schon einmal gedanken gemacht , was er da falsch macht .

Ein Fall war beispielweise , das die Trockenbauer beim anbringen Ihrer Deckenunterkonstruktion die Kabelbühne verbogen hatten und die mit Hammer und Zange gerichtet werden musste , ohne etwas Kraft geht das nicht .

Ein weiterer Fall war , das an einer 3 Meter Wand mit Nagelschellen ein Kabel festgeklopft werden musste , ohne etwas Gewalt mit dem Hammer gehen die Schellen nicht in die Wand .

und ein dritter Fall war , das eine alte Kabelbühne demontiert werden müsste , die Schrauben waren bestimmt seit 20 Jahren fest und da geht das lösen auch nicht ganz gewaltfrei ab .

Wenn der Tüv / BG prüft , dann ist es wohl nicht ganz sinnvoll , wenn die sich einmal auf die Leiter stellen , den besseren Rundumblick geniessen , da sollte m.E auch mal überlegt werden , das ein Handwerker damit arbeitet und Handwerker keine Büropupser sind , ich kenne einige die ( verbotenerweise ) eine Kabeltrommel 5x2,5 in den 4 Stock tragen und dabei noch lustig pfeifen .

Ich hatte letztens gestaunt , wo ein Elektriker !!! eine Palette mit 8 Trockenbauplatten ca 1,50 x 3,0 mit samt Palette mit einem Seil einfach weggezerrt hatte , weil die im Weg lag .

gruss

Toni

Dafür gibt es die BGV D36 Leitern und Tritte
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/uvv…

Ciao
Garrett

Hallo,

Gummifüsse haben und zum anderen es wohl keinen Unterschied
darstellt ob man mit dem Füssen auf Beton steht oder mit der
Leiter , aber das nur am Rande )

Beton leitet nicht sonderlich gut. Gummifüße isolieren nicht, wenn sie beschädigt sind. Und auf Spannungsfestigkeit werden sie auch sowieso nicht geprüft.

Die Holzleitern sind laut Gutachten bis zu einer Belastung von
150 kg zugelassen .
Doch kenne ich einen Elektriker ( ca 85 Kg ) der hat jetzt
innerhalb 3 Jahre 7 Arbeitsunfälle mit gebrochenen Holzleitern

Dann hat er sie halt mit mehr als 150kg belastet und hätte eigentlich ein Gerüst verwenden müssen.

Wie kommst Du eigentlich darauf, dass eine Aluleiter das ausgehalten hätte?
Gruß
loderunner

Hallo,

Wie kommst Du eigentlich darauf, dass eine Aluleiter das
ausgehalten hätte?
Gruß
loderunner

Hi

Weil dieser Elektriker den Arbeitgeber gewechselt hat .
die vorherigen Firmen ( 2 ) verwendeten für Baumontage , solange ganz sicher noch kein Strom auf den Leitungen war , weil beispielweise der Sicherungskasten noch nicht montiert war , Aluleitern .

in diesen 6 Jahren passierte nicht ein einziger Unfall mit Leitern , erst seit dem wechsel und weil diese neue Firma Holzleitern verwendet , kracht es ständig .

gruss

Toni