Berufshaftpflichtversicherung, Bauleitung eigenes Objekt, Schadenfall

Hallo www,
ich habe als Bauleiter einen Schadensfall durch einen Bauüberwachungsfehler in einem Ferienhaus-Neubau, den ich für mich auf eigenem Grundstück errichten lasse. Meine Architekten-Berufshaftpflicht tritt für derartige Schäden aus Bauüberwachungsfehlern ein. Außerdem sinngemäß aus dem Passus der nicht versicherten Risiken: „Abweichend von X.X.X (Bauleiter als Aufraggeber von Bauträgern) ist jedoch die Haftpflicht aus beruflicher Tätigkeit mitversichert, bei der der VN als Bauherr für eigene Bauvorhaben auftritt.“
Daraus entnehme ich, vorläufig eine Schadensregulierungspflicht der Versicherung.
Was meint Ihr? Gibt es eine Fußangel die ich bei der Formulierung der Schadensanzeige und im weiteren Procedere beachten muss? Gbt es Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen?
Ich bin für schnelle Hilfe dankbar, um etwas beruhigter ins Neue Jahr gehen zu können.
VG

ohne die Vertragsbedingungen zu kennen, kann man darauf nicht antworten.
Am sinnvollsten bei der Versicherung anfragen, alternativ einen Anwalt (Versicherungsrecht) damit beauftragen.