Servus,
es geht hier nicht um Berufshaftpflicht, sondern um Arbeitsrechtsschutz - der wird von einigen Versicherungen als „Berufsrechtsschutz“ bezeichnet.
Das einzige für eine Haushaltshilfe relevante Risiko, das damit abgedeckt wäre, und das niemand außer der Arbeitnehmerin selber beurteilen kann, hab ich ja schon vor langer Zeit (konkret am 12. Dezember) genannt. Ich wiederhole das gerne nochmal: Die Tätigkeit als Haushaltshilfe bringt ein recht hohes Unfallrisiko mit sich, und insbesondere für ältere und nicht mehr so endlos gelenkige Arbeitnehmer kann es durchaus interessant sein, sich hier um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern - schlicht deswegen, weil keine Berufsgenossenschaft freiwillig leistet. Wenn man von der gesetzlichen Unfallversicherung irgendeine Art von Leistung haben möchte, muss man klagen. Und in so einem Fall ist es hübsch, wenn man die Klage nicht selbst finanzieren muss - umso mehr für einen Geringverdiener, der nicht unbedingt auf Rosen gebettet ist.
Ob das genannte Risiko einen Beitrag von rund 150 € im Jahr wert ist, kann nur die Arbeitnehmerin selber beurteilen. Von außen kann man weder ja noch nein dazu sagen.
Schöne Grüße
MM