Benötigt meine Frau ( Hausfrau mit 450 Euro Minijob) eine Berufsrechtschutzversicherung, Frau eines Rentners?
Das kommt drauf an, was sie in dem Minijob beruflich macht.
Schöne Grüße
MM
Sie ist Haushaltshilfe.
Danke für die Info im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Kueroint
Rechtsschutzversicherungen sind häufig ein teurer Spaß mit zweifelhaftem Nutzen. Aber dahinter steht natürlich die eigene Risikoabwägung.
Bei Arbeitsrechtsschutz ist immer zu prüfen, ob nicht anderweitig bereits eine gewisse Absicherung gegeben ist, beispielsweise als Gewerkschaftsmitglied oder durch Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerkammer. Im zweiten Schritt wäre zu überlegen, ob man sich nicht grundsätzlich ohne anwaltliche Unterstützung die erstinstanzliche Verhandlung zutraut, oder ob man das scheut. Im dritten Schritt würde ich abwägen, ob mein Arbeitgeber ein Arsch ist (höheres Prozessrisiko) oder nicht.
Und bei einem Minijob würde ich ohnehin eher davon ausgehen, dass sich Prozessieren meist nicht lohnt.
Dann kommen die meisten Aspekte des Arbeitsrechts ohnehin nicht in Frage - da braucht man auch nichts einklagen wollen. Das sind Jobs, die nach Gutdünken des Arbeitgebers organisiert sind, und wer auf dieses oder jenes Recht besteht, hat den Job halt nicht lange.
Überlegenswert wäre in diesem Zusammenhang, ob man eine Berufsrechtschutzversicherung abschließen möchte (Vorsicht! Die Leistungen von diesen Versicherungen sind ziemlich verschieden!), die bei dieser Tätigkeit mit vergleichsweise hohem Unfallrisiko im Fall des Falles hilft, bestehende Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft durchzusetzen. Als Arbeitnehmer ist man alleine, ohne Rechtsbeistand, gegen die BG egal welcher Branche völlig aufgeschmissen, und freiwillig leisten Berufsgenossenschaften eher selten.
Schöne Grüße
MM
Ich hätte jetzt eher an eine Berufshaftpflicht gedacht, falls ihr bei ihrem Job mal was runter fällt oder ihr der Wischeimer umfällt und den guten Teppich versaut. Ist sie denn bei einer Firma angestellt, die sie als Haushaltshilfe vermittelt (dann muss die Firma das regeln) oder macht sie das als Kleingewerbe/Nebenjob (dann macht eine Versicherung vielleicht Sinn)?
das wird sie nicht tun, sondern mit § 280 Abs 1 BGB wedeln und dem Arbeitnehmer grob fahrlässiges Handeln unterstellen. Raumreiniger, Taxiunternehmen, Paketzusteller (und noch ein paar mehr, die ich jetzt nicht aufzähle) sind Branchen, in denen mit harten Bandagen gekämpft wird.
Auch hier wäre eine Arbeitsrechtsschutzversicherung angebracht, wenn es auch denkbar unwahrscheinlich ist, dass da noch ein Sub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hängt.
Schöne Grüße
MM
Wenn es bei einem so intimen Job um Rechtsschutz geht, würde ich vorsichtshalber den Arbeitgeber wechseln. Sonst ist jeder Kunde später nur noch Messie gewesen, den der Anwalt krankenhausreif zu verklagen hat. Dann hast du sie zwar ganz für dich, aber ihr müsst trotzdem mit weniger Geld auskommen.
Hallo,
was Du höchstwahrscheinlich meinst, heißt nicht
sondern idR „Rechtsschutz im Arbeitsrecht“. Diese leistet, wenn man den AG auf Leistungen wie zB Lohnzahlung, bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc verklagen will - auch als 450€-Job. Da die Verjährung derartiger Forderungen bis zu 3 Jahre beträgt, kann da auch schon mal eine 4-stellige Forderung strittig sein.
Evtl. meinst Du aber auch eine „Berufshaftpflicht“. Diese leistet, wenn ein AN in Ausübung seines Berufes seinen AG oder aber Dritte schädigt.
Und wenn es, wie in einem Posting vermutet, auch um Ansprüche zB gegenüber einer Berufsgenossenschaft geht (auch als 450€-Jobber), dann braucht man einen Rechtsschutz im Sozialrecht. Dieser schließt dann auch gleich Ansprüche ggü Krankenkassen, Rentenversicherung oder Arbeitsagentur mit ein.
Eine Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft ist nicht die schlechteste Idee. Denn der Beitrag wird abhängig vom Einkommen berechnet und schließt in jedem Fall auch Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht mit ein.
Und in Sachen Berufshaftpflicht bieten die DGB-Gewerkschaften mit der GUV/Fakulta für 21€/Jahr eine unschlagbar günstige Absicherungsmöglichkeit an:
https://www.guv-fakulta.de/unsere-leistungen.html
die nach meiner Erfahrung sehr unbürokratisch und umfassend hilft.
Alberca
P.S.: Wenn der Rentner steuerpflichtig ist und mit seiner Frau gemeinsam veranlagt wird, können die Gewerkschaftsbeiträge der Frau und die Mitgliedschaft in der GUV/Fakulta in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Servus,
aber nur dann, wenn man flunkert. Es handelt sich um Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, nicht um Sonderausgaben. Mit der pauschal erhobenen Lohnsteuer ist die Besteuerung von Einkünften aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen abgeschlossen, sie werden bei der Veranlagung zur ESt wie steuerfreie Einkünfte behandelt, d.h. es gibt hier keinen Werbungskostenabzug, der sich irgendwie auswirken könnte.
Aber auch, wenn die Einnahmen der Gattin dem regulären Lohnsteuerabzug unterworfen würden (es könnte je nach Höhe der übrigen Einkünfte vielleicht interessant sein, für 455 € / Monat zu arbeiten), wäre es doch recht überraschend, wenn hier der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits aus anderen Werbungskosten so weit gefüllt wäre, dass die genannten Versicherungsbeiträge sich auswirkten.
Schöne Grüße
MM
Ein Beispiel für einen typischen Rechtsschutzfall, mit dem der Arbeitgeber überhaupt gar nichts zu tun hat, hab ich bereits genannt. Was soll es da denn helfen, den Arbeitgeber zu wechseln?
Schöne Grüße
MM
Ich war sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in dem Kontext. In der eigenen Wohnung ist es wichtig sich wohl zu fühlen. Das geht nur, wenn Vertrauen da ist. Sobald man mehr mit dem Anwalt als mit dem Vertragspartner verhandelt, ist das Vertrauen hin. Dein Vorgehen mag in Industrieunternehmen sinnvoll sein. Da sind Leistungserbringer und Leistungsempfänger vielleicht sogar Angestellte desselben Unternehmens. Insofern wäre mir da der Betriebsrat eher eingefallen, sobald Schlichtung notwendig wird, als Gewerkschaft oder anderes Kostenpflichtiges. Ansonsten ist vielleicht ein Kasten Bier preiswerter als die Rechtsschutzversicherung. Der nächste Feierabend kommt bestimmt.
Haaalloooooo! Aufwaachen!
Was ich beschrieben habe
hat genau gar nix mit dem Verhältnis Arbeitgeber / Arbeitnehmer zu tun.
Jetzt vielleicht?
Schöne Grüße
MM
Weißt du, genau auf der Basis versuchte uns die Inter 1989 direkt nach dem Staatsexamen zu Vertragsabschlüssen zu bewegen. Dann kamen die Ärztekammern. Inzwischen heißt es immer öfter: „Er starb sehr schnell, es war Krebs.“ Das kann es nicht gewesen sein. Dafür hab ich nicht studiert, nur damit überall diese Chemobunker in die Höhe schießen. Versicherung ist unmenschlich.
Ja, nee, is klar.
Winkewinke!
MM
Ich habe die ganzen Kommentare hier gelesen. Aber auch im Hinterkopf behalten, wie die Ausgangssituation ist. Du Rentner, Deine Frau im Minijob als Haushaltshilfe tätig.
Definitiv „Nein“: sie braucht eine solche Versicherung wegen der Berfstätigkeit nicht.
Wenn sie ansonsten wie allgemein üblich versichert ist: also Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung.
Für Unfall (neben bestehender Krankenversicherung) wäre der Arbeitgeber zuständig, gegen Arbeitslosigkeit und für Rente müsste sich auch der Arbeitgeber kümmern.
Ich würde mal aufdröseln, was an Versicherungsschutz bereits besteht.
Was dann für eine Berufsrechtschutzversicherung übrig bleiben sollte (bei einem Minijob), ist mir schleierhaft.
Lasst Euch mal nicht bekloppt machen.
LG
Amokoma1
Minijob, da werden keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben, und mit den Rentenbeiträgen sind auch nur dann Anwartschaften erwerbbar, wenn der Arbeitnehmer selbst seine Beiträge zahlt.
Gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber hat sie, krankenversichert ist sie wahrscheinlich über die Familienversicherung.
Da allerdings hast du durchaus recht…
Das mit der Arbeitslosigkeit wusste ich nicht. Umso mehr stört mich der Begriff der Berufsrechtschutzversicherung. Welcher Beruf sollte das sein? Gegen „Erwerbslosigkeit“ würde ja noch minimalen Sinn geben.
Aber Danke, dass wir ansonsten pi mal Daumen einig sind.
LG
Amokoma1
Der Fragesteller meint wohl Arbeitsrechtsschutz. Ein Berufsrechtsschutz für berufliche Haftungsfälle ist eher unüblich, und wenn dann meist nur bei Selbständigen, die höhere Risiken haben (Ärzte, vielleicht bestimmte Handwerker). Da solche Rechtsschutzversicherungen jedoch sauteuer sind, sind sie nicht allzuweit verbreitet. Die meisten Selbständigen verlassen sich auf die Schadensabwehr durch eine Berufshaftpflichtversicherung oder bzw. und auf eine Begrenzung der Haftung durch Rechtsform (GmbH, PartmbB usw.).
Merci vielmals! All die von Dir genannten Bedingungen treffen auf eine Haushaltshilfe ja nun gar nicht zu. Vermutlich will irgendeine Versicheru gsvertretung schlicht und einfach Gewinn auf Kosten des Beitragszahlers machen.
Ich rate kueroint also weiterhin ab.
LG
Amokoma1