Berufsrechtsschutzversicherung

Moin,
folgende Frage: Mein Bekannter hat am 01.03.2012 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen!!
Die Wartezeit bis die Versicherung „greift“ beträgt 6 Monate!

Am 01.05.12 hat mein Bekannter einen Kunden für seinen Arbeitgeber gewonnen, für diesen Neukunden wird im Monat November (also mehr als 6 Monate)eine Provision fällig.

Über die Höhe dieser Provision wird nun mit dem Arbeitgeber gestritten!

Wann ist nur der Schadensfall? Bei Abschluß des Vertrages oder im November, wo mein Bekannter mitgeteilt bekommen hat, daß seine Provision niedriger ausfallen wird?

Bitte um zügige Info.

Gruß

tetris

Hallo Tetris,

Rechtsberatung darf nur ein Rechtsanwalt machen!

Als RechtsschutzExperte habe ich natürlich oft solche Anfragen, in welchen gefragt wird, ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt zahlt und vor allem wann?

Nach meinem Wissen würde ich sagen, dass der Schadenszeitpunkt der Abschluss war.

Ich empfehle Ihnen bzw. Ihren Bekannten, dass er trotzdem bei seiner Rechtsschutzversicherung anruft und um eine telefonische Beratung bittet.

In guten Rechtsschutztarifen bekommen Sie einen Rechtsanwalt ans Telefon, der Ihnen in Kürze die Situation und Ihre Möglichkeiten genau erklärt! Auch dürfte keine Selbstbeteiligung anfallen - bitte jedoch zu Beginn des Gespräches abklären!

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit herzlichen Grüßen
RechtsschutzExperte
Werner Kappler

P.S.: Werden Sie Fan und klicken „gefällt mir“ dann erhalten Sie regelmäßig:
RechtsTipps per Video, Wissenswertes und Interessantes rund um das Thema Recht
http://www.facebook.com/MeineRechtsschutzversicherung

Hallo,
es zählt immer der Zeitpunkt, der das Schadensereignis ausgelöst hat.In diesem Fall war das wohl noch innerhalb der Wartezeit, wobei eine Wartezeit von 6 Monaten bei einer Rechtsschutzversicherung eher selten ist, denn meistens sind das nur 3 Monate. Hier greift auch nicht der Arbeits- bzw. Berufrechtsschutz, sondern eher der Vertrags-RS, wenn eine Provision vertraglich zugesichert wurde. Eine Erstberatung beim Anwalt ist übrigens meistens kostenlos.
Walter Metzig