Berufsschule früher aus = Minusstunden?

Hallo zusammen,
ich habe viele Leute gefragt und gegoogelt ohne Ende. Jeder sagt etwas anderes und ich bin total verwirrt :’) Ich bin über 18. Gestern hatte ich meinen ersten Berufsschultag und wir hatten 2 Stunden früher frei. Ich habe meinen Lehrer gefragt, ob ich den Betrieb in Kenntnis setzen muss. Er meinte Nein. Nun war ich mir aber unsicher und habe dennoch angerufen, zur Sicherheit. Weil meine Chefin mir gesagt hat, wenn ich früher frei habe, soll ich bescheid geben. Ich habe sie dann gefragt, ob ich nochmal in den Betrieb fahren soll, sie sagte Nein, aber jetzt hätte ich 2 Minusstunden, die ich die Woche abarbeiten soll. Stimmt das? Ist das rechtens, weil ich habe gehört Minusstunden kann man als Azubi gar nicht bekommen und außerdem konnte ich ja nichts für den Unterrichtsausfall… Könnt ihr mir sagen, ob ich die Stunden wirklich nacharbeiten muss und ab wie vielen Unterrichtsstunden man den Betrieb nicht über ausfallende Schulstunden informieren muss und heimfahren kann?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten
Lg Myki

Hallo,

bei uns ist das so, dass die Azubis in den Betrieb gehen müssen, wenn die Schule vorzeitig endet. Das hätte aber auch dein Lehrer wissen müssen.

Das finde ich etwas seltsam von deiner Chefin.

Das ist einfach, du musst in der Regel IMMER den Betrieb informieren.

Steht dazu nichts in deinem Ausbildungsvertrag?

Gruß
Christa

Muss ich vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?

Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren müssen den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag einmal pro Woche länger als fünf Unterrichtsstunden dauert. Azubis über 18 können nach der Schule beschäftigt werden.

Wird die Zeit in der Berufsschule auf meine Arbeitszeit angerechnet?

Ja! Im Übrigen wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Volljährige Auszubildende haben keinen Anspruch auf einen beschäftigungsfreien Nachmittag nach dem Besuch der Berufsschule. Auf die Arbeitszeit ist die komplette Anwesenheit in der Berufsschule anzurechnen.

Kehrt der Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule in den Betrieb zurück, so ist auch die Wegstrecke von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen.

Aus einer Info der IHK.

MfG
duck313

Da wir Deine Branche, Deine Schulzeiten und deren Entfernungen nicht kennen, ist es schwer, etwas über die Arbeitszeiten zu sagen. (Bei uns gab es z.B. nur eine Schule für das halbe Ruhrgebiet, da war nachher arbeiten für die meisten illusorisch)

Frage Deine Chefin, wie sie sich das so vorstellt (und ggf. warum). Erwähne die Fahrstrecken (zur Schule), dass Missverhältnis von 245 Minuten zu 260 Minuten und dass Du überrascht seiest und das gerne nochmal mit Deinem Lehrer besprechen würdest. Dann erkundige dich konkret über ihren Vorschlag (Betriebsrat, Lehrer, Mitschüler, Gewerkschaft, Tarifvertrag, …) und verhandle nochmal mit ihr, wenn sie arg daneben liegt mit ihren Vorstellungen.

Prinzipiell müsstest Du nach der Schule zur Arbeit fahren, wenn es nicht nur um ein paar Restminuten geht. Im Extremfall kannst Du so auf bis zu 48 Wochenstunden kommen. Ob ihr Gleitzeit habt, und Du mit 2h gut fährst, ist wieder eine andere Frage. Gerechtfertigt wären die 2h nur, wenn Du an dem Tag nach Rückkehr normalerweise noch 2h gehabt hättest.

So tief steckt der Lehrer möglicherweise nicht drin. Wir haben ziemlich lange recherchiert, auch noch mit einem eigentlich unbeteiligten Kollegen aus dem Personalrat, um einer Schülerin zu helfen, deren Betrieb meinte, dass sie auch nach 8 Stunden Unterricht sie noch im Betrieb zu erscheinen hätte. Ich habe die Schülerin nur ein Jahr gehabt, und in dem Jahr konnten wir das nicht abschließend klären, zumal sie vom Betrieb noch unter Druck gesetzt wurde, weil sie vor Aufnahme der Ausbildung zugesagt hatte, den Führerschein zu machen, was ihr bis zu dem Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen nicht gelungen war.

So pauschal kann man das wiederum nicht sagen, aber wenn zwei Stunden Unterricht ausfallen, muss man zumindest den Betrieb informieren, und der entscheidet, ob man zurück in den Betrieb soll/muss oder nicht. Aber dass die Chefin erst sagt „ne, bleib bloß weg!“ und ihm dann zwei Stunden zum Nacharbeiten aufdrückt geht gar nicht, finde ich.

Hallo nochmal und Danke für die bisherigen Antworten :slight_smile:
Meine Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in der Woche, Montag- Donnerstag von 9-18 Uhr (1 Stunde Mittagspause) und Freitags fange ich eine Stunde später an. Berufsschule habe ich Montags von 8:00-15:00 und gestern eben nur bis 13:00.
Vielleicht könnt ihr mir mit den Daten noch besser helfen :blush:
Danke für eure Hilfe

Du hast deine Arbeitsleistung angeboten,
diese wurde aber nicht angenommen.

Nach meinem laienhaften Verständnis wäre das ein Annahmeverzug des Arbeitgebers:
Er muss trotzdem das Geld bezahlen, die Arbeit muss nicht nachgeleistet werden.
So wäre es beim „normalen“ Arbeitsvertrag.
Das ergibt sich aus:

BGB, § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt

Aber du hast ja ein Ausbildungsverhältnis! Also bitte, liebe Experten, prüft doch mal, ob der Annahmeverzug nach BGB §615 hier anwendbar ist oder nicht.

Das ist nicht so leicht zu prüfen, weil wir den Vertrag nicht kennen. Aber:

Auch für Ausbildungsverhältnisse gilt § 615 BGB grundsätzlich (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 2a BBiG)

Blöderweise trägt der Artikel kein Datum, oder ich habe keins gefunden, denn das Problem ist, dass es im § 12 BBiG zwar einen Abs. 1 aber keine Nr. 2a gibt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__12.html

Aha, ich habe den Paragraphen gefunden, es ist § 19 BBiG!
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__19.html

Problem ist nur im Zweifel, nachzuweisen, dass die Chefin ihm gesagt hat, er soll nicht in den Betrieb kommen.

Gruß
Christa

Ich fragte weiter oben nach dem Ausbildungsvertrag. Steht darin nichts zu dem Thema Unterrichtsausfall in der Berufsschule o. ä.? Ehrlich gesagt, habe ich so einen Ausbildungsvertrag noch nie gesehen, wäre ich aber Ausbildungsbetrieb, würde ich dort so etwas festlegen.
Wie lange dauert die Fahrt von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb? Denn von 13 bis 17 Uhr (wenn wir eine Stunde abziehen, weil die Schule ja eine Stunde früher anfängt als der Ausbildungsbetrieb) wäre noch locker Arbeitszeit drin.

Und noch etwas, montags wirst du eigentlich für die Berufsschule freigestellt, also ist die Arbeitszeit nur Di-Fr. Mit wieviel Stunden wird der Berufsschultag gezählt, 7 Stunden? Di-Do 8 Stunden macht 24 plus 7 Stunden von Freitag sind’s 31, plus 7 Stunden Berufsschule, da komme ich nur auf 38.

Mein Schultag zählt als normaler Arbeitstag, da ich 8 Schulstunden habe, wurde mir gesagt…

Dazu habe ich im Vertrag nichts gefunden :l das würde es ja einfacher machen…

Die Fahrt zum Betrieb dauert ca. 40 Minuten, es kommt auf den Verkehr an

Das weis ich :slight_smile: . Es wirkt nur unschuldiger, wenn ein junger Auszubildender das mit seinem Lehrer bespricht, als mit fremden Leuten, der Gewerkschaft, dem Betriebsrat etc. Es soll nur der Fuß in der Tür sein, dass er (nach umfangreicher Recherche) das Thema nochmal ansprechen kann und sich jetzt nicht ihren Vorstellungen zustimmen muss.

Da stimme ich Dir zu. Aber wenn hier kein Tarifvereinbarung etc. greift: Bei seinen Zeiten und sagen wir 1h Fahrt fährt der UP mit 2h relativ gut, die Chefin hätte ihn sonst noch 4h arbeiten lassen können.

Die Berufsschule wird nicht gezählt, es wird nur für deren Zeit und Weg „freigestellt“. Es kann sogar sein, dass die Berufsschule an einem Montag ist, wo der ganze Betrieb zu hat. Rein gesetzlich wäre dafür kein Ausgleich notwendig, solange die 48h pro Woche nicht regelmäßig überschritten würden. Ähnliches gilt für die 10h pro Tag.

Er MUSS gezählt/angerechnet werden, sonst kann der Azubi schlecht die 39 Stunden/Woche an 4 Tagen „runterreißen“. Und er schrieb, er hätte eine 39-Stunden-Woche.

Nicht, wenn er die Minusstunden kassiert. :wink:

richtig. Aber es wird nicht die Berufsschule gezählt, sondern, wieviele Stunden er normal im Betrieb wäre. In diesem Beispiel 8h, soviel wie es auch in den Ferien wären. 3 Beispiel mit den Werten des UP, falls kein weiterer Tarifvertrag näheres regelt:

  • da er nur für die Berufsschule freigestellt werden muss, könnte die Chefin ihn von 16-18 noch arbeiten lassen (trotz schon 8"h" Berufsschule, die wie gesagt, nicht zählen, sondern für die nur „freigestellt“ werden muss)
  • würde der Betrieb Samstags statt Montags arbeiten, zählte der Berufsschultag 0h. (er würde also 39h Dienstag bis Samstag arbeiten, und Montags zusätzlich in die Schule gehen).
  • wäre die Berufsschule freitags, zählte der Berufsschultag 7h, da am Freitag nur 7h gearbeitet wird.

Vergleich das mit einem Arztbesuch oder einer Zeugenvorladung. Es wird dafür freigestellt, aber es wird nichts verrechnet.

Seine Chefin hat eine vernünftige Regelung, die den UP nicht benachteiligt (da er montags nicht nach der Schule kommen muss). Andere sind großzügiger, andere kleinkarierter.

Ja, die Regelung an sich ist absolut ok, was ich nicht ok fand war das, was tatsächlich stattfand: Ausfall von 2 Schulstunden, er fragt im Betrieb nach, ob er zurück in den Betrieb soll, sie sagt „nein, aber die 2 Stunden musst du im Betrieb nacharbeiten“. Das heißt, er muss entweder an vier regulären Arbeitstagen jeweils 30 Minuten dranhängen, oder an zwei jeweils eine Stunde. Da wäre es für ihn sicherlich günstiger gewesen, an dem Tag in den Betrieb zu fahren. Aber da hätte ja die Fahrzeit noch gezählt, das war ja ungünstig für den Betrieb. :imp:

??? 13°° frei, 1h Fahrt --> 14°° bis 18°° sind doch 4 Stunden… er hätte also zu 2 vollen, oder auch 4 vollen Stunden herangezogen werden können, oder habe ich da einen denkfehler?