Berufsschulpflicht Baden-Württemberg

Hallo,

Schg ist bekannt. Ein 17-jähriger Spanier zog mit Vater nach BW. Er hat in Spanien die Realschule absolviert und sucht jetzt hier einen Ausbildungsplatz. Sollte er einen finden, dann beginnt im September die Berufsschule. Im Moment ist er noch berufsschulpflichtig. Wer überwacht dies und wie erfährt diese Stelle, dass es diesen Schulpflichtigen gibt? Was passiert, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt und nach welchen Regelungen? Es kann ja auch noch passieren, dass er keinen Ausbildungsplatz nicht bekommt und somit keine „automatische“ Anmeldung erfolgt.

Gruß
Otto

Hallo!

Ist es nicht ganz einfach ?

der Ausbildungbetrieb meldet es doch „Ich habe einen Ausbildungsvertrag mit Herrn Gonzales geschlossen“.

Wohin das geht und wie das Prozedere genau ist, weiß ich nicht.
Ich nehme an, der Azubi bekommt direkt oder über den Betrieb die zuständige Berufsschule nachgewiesen.

Berufsschulpflichtig ?
Müsste nicht auch ein 24 jähriger Azubi mit Abitur die Berufsschule besuchen ?
Außer den allgemeinbildenden Fächern gehört doch auch Fachkunde seines Berufsbildes dazu.
Ohne Ausbildungsvertrag keine Berufsschule.
Und wieso wäre ein Spanier mit Abschluss Realschule noch schulpflichtig ?

Sehe ich da etwas falsch ?

MfG
duck313

Hallo duck,

ich denke, es geht um die Zeit bis Ausbildungsbeginn. Berufsschulpflicht besteht nach dem Schulabschluss (grob gesagt) bis 18.
D.h. der Jugendliche müsste jetzt irgendeine Schule besuchen - z.B. ein berufsvorbereitendes Jahr o.ä.

Und wieso wäre ein Spanier mit Abschluss Realschule noch schulpflichtig ?

Weil’s so vorgeschrieben ist: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituatio…

Ob der Hinweis in diesem Link weiterhilft?

„Hinweis: In besonderen Härtefällen kann die Schulaufsichtsbehörde ausländische Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, auf Antrag von der Schulpflicht zeitweilig oder auf Dauer befreien, insbesondere, wenn wegen der Kürze der verbleibenden Schulbesuchszeit eine sinnvolle Förderung nicht erwartet werden kann.“

Befreiung bis zum Herbst beantragen (das Schuljahr hat ja keine 3 Monate mehr!), danach entweder Ausbildung oder Schulbesuch.

Viele Grüße,

Jule

Moin,

Berufsschulpflichtig ?
Müsste nicht auch ein 24 jähriger Azubi mit Abitur die
Berufsschule besuchen ?

*ACHTUNG* Situation für NRW
Wenn ein Azubi bei Beginn der Ausbildung 18 Jahre und älter ist, kann er sich vom Berufschuluntericht abmelden. Allerdings ist dies eine endgültige Entscheidung, wenn es ihm nach ein paar Monaten einfällt, daß es doch besser wäre die Berufschule zu besuchen, kommt er nicht mehr rein.

Gandalf

Hallo,

Ist es nicht ganz einfach ?

Nein

der Ausbildungbetrieb meldet es doch „Ich habe einen
Ausbildungsvertrag mit Herrn Gonzales geschlossen“.

Bitte genau lesen: Es gibt noch keinen Ausbildungsvertrag

Wohin das geht

Zur zuständigen Kammer

Müsste nicht auch ein 24 jähriger Azubi mit Abitur die
Berufsschule besuchen ?

Nein

Und wieso wäre ein Spanier mit Abschluss Realschule noch
schulpflichtig ?

Weil nach SchG in diesem Falle nur das Alter maßgeblich ist.

Sehe ich da etwas falsch ?

Weiß ich nicht. Du hast nur meine Fragen nicht verstanden - liegt wohl an mir.

Gruß
Otto

Hallo Jule,

ich denke, es geht um die Zeit bis Ausbildungsbeginn.

Ja, ggf. auch bis Sept. 2015

Berufsschulpflicht besteht nach dem Schulabschluss (grob
gesagt) bis 18.

Richtig

„Hinweis: In besonderen Härtefällen kann die
Schulaufsichtsbehörde ausländische Jugendliche, die mindestens
14 Jahre alt sind, auf Antrag von der Schulpflicht zeitweilig
oder auf Dauer befreien, insbesondere, wenn wegen der Kürze
der verbleibenden Schulbesuchszeit eine sinnvolle Förderung
nicht erwartet werden kann.“

Befreiung bis zum Herbst beantragen (das Schuljahr hat ja
keine 3 Monate mehr!), danach entweder Ausbildung oder
Schulbesuch.

Nur, der gemeine Bürger, egal ob In- oder Ausländer, weiß davon nichts, d.h. er beantragt nichts. Wie erfährt die Schulaufsichtsbehörde von solch einem Falle damit sicher gestellt ist, dass so jemand über die Berufsschulpflicht und die Möglichkeiten zur Befreiung informiert wird. Wohlgemerkt, der Integrationswille ist hier stark.

Gruß
Otto