Berufsschulpflicht mit 25?

Hallo,
 
ich bin mittlerweile im dritten Lehrjahr meiner Ausbildung die ich im Betrieb meines Vaters absolviere. Da die momentane Auftragslage sehr gut ist und ich meinen Prüfungsstoff schon komplett gelernt habe möchte ich mich im einverständniss meines Vaters von der Berufsschule abmelden, und nurnoch zur Prüfung erscheinen.
 
Weiss jemand ob das so ohne weiteres möglich ist?

PS: Ich bin 25, habe Fachhochschulreife und wohne in Baden-Württemberg.

Freue mich über jede Antwort!

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist es möglich.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/10tq/p…

S. Absatz 2: Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht nach Absatz 1 ein Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt oder die Stufenausbildung fortsetzt, kann die Berufsschule bis zum Abschluß mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen besuchen.

Also „kann“ und nicht „muss“ …

Gruß
Christa

Moin,

Weiss jemand ob das so ohne weiteres möglich ist?

die zuständige Kammer?!

Gandalf

Hallo,

wenn ich das noch richtig weiß, ist das ohne Probleme möglich.

Man muss die Schulpflicht erfüllt haben, was mit Fachhochschulreife zweifelsohne der Fall ist.
Danach ist man „berufsschulberechtigt“, darf also, aber muss nicht…
Allerdings steht in den meisten Ausbildungsverträgen eine Klausel, die zum Berufsschulbesuch verpflichtet.

Wenn Dein Arbeitgeber das anders sieht, ist das keine Sachen (zumal es ja der Vater ist).

Genaue Auskunft bekommst Du bei der Handwerks- oder Handelkammer (je nach Beruf), da braucht man nur anrufen…

Gruß

Hallo,

zur Berufsschulpflicht solltest Du dich hier informieren:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3jjm/p… jlr-SchulGBW1983V31P4 jlr-SchulGBW1983V32P4 jlr-SchulGBW1983V33P4 jlr-SchulGBW1983V34P4 jlr-SchulGBW1983V35P4

Allerdings könnte es möglich sein, wenn Du dem Unterricht der Berufsschule fernbleibst,
dass du zur Prüfung nicht zugelassen wirst.

Gruß Merger

Hallo,

Weiss jemand ob das so ohne weiteres möglich ist?

die zuständige Kammer?!

Sicherlich. Aber eher die Berufsschule, da es hier um Regelungen des Schulrechts geht …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Allerdings könnte es möglich sein, wenn Du dem Unterricht der
Berufsschule fernbleibst,
dass du zur Prüfung nicht zugelassen wirst.

Welche Begründung könnte es hier geben?

Entweder er ist berufsschulpflichtig, dann muss er die Berufsschule besuchen.
Oder er ist es nicht, dann kann er sich befreien lassen.
Ich sehe keine Auswirkungen auf die Zulassung zur Prüfung.
(Ob der Besuch der Berufsschule sinnvoll ist oder nicht, muß hier nicht diskutiert werden.)

Gruß
Jörg Zabel

Moin!

Allerdings könnte es möglich sein, wenn Du dem Unterricht der
Berufsschule fernbleibst,
dass du zur Prüfung nicht zugelassen wirst.

Sorry, aber das ist Unsinn.

Gruß, Fo

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Moin!

Was spricht denn dagegen, direkt bei der Schule anzurufen und zu fragen? Die wissen das doch am besten.

Bei der Gelegenheit kann man dann gleich seine Abmeldung bekanntgeben.
Wenn man nämlich zum Schulbesuch angemeldet ist, muss man auch hingehen, sonst gibt es die Note 6 für unentschuldigte Fehlzeiten, und das macht sich nicht so schön auf dem Abgangszeugnis, was man dann irgendwann bekommt und letztlich bei einer Bewerbung vorlegen muss.

Gruß, Fo

Moin,

Allerdings könnte es möglich sein, wenn Du dem Unterricht der
Berufsschule fernbleibst,
dass du zur Prüfung nicht zugelassen wirst.

so pauschal ist diese Aussage eher Unsinn, in NW kann ein Azubi, so er bei Beginn der Ausbildung 18 Jahre ist, bei Beginn der Ausbildung entscheiden, ob er am Berufschulunterricht teilnehmen möchte oder nicht. Was allerdings eine einmalige Entscheidung ist. Sollte er sich nach einem Jahr entscheiden, daß es doch besser gewesen wäre den Unterricht zu besuchen, kann er die Entscheidung nicht mehr ändern.
An der Prüfung kann diese Person aber selbstverständlich teilnehmen, sonst wäre eine Ausbildung eher sinnfrei - oder?!

Gandalf