Berufsunfähig ?

Hallo,

Angenommen ein Selbständiger hat folgende gesundheitliche Einschränkungen:

  1. Depressionen (bereits zum 3.Mal innerhalb 2J. krankgeschrieben)
  2. Extreme Schuppenflechte (Psoriaris)
  3. wiederkehrende Rückenprobleme (i.d.R. nach 15min. Stehen)

Das Spiel geht seit 2Jahren so. Insgesamt bisher ca. 10 Monate krankgeschrieben. Neuste Krankschreibung seit April, die davor versicherungsrechtlich nicht im Zusammenhang stehend, da der Abstand > 6 Monate betrug.

Die Selbständigkeit wird nun aufgegeben. Derzeit besteht Anspruch auf KTG der privaten Krankenkasse. Dieser Anspruch fällt aufgrund der Aufgabe der Selbständigkeit 3 Monate später weg. Die Erkrankung wird sich jedoch noch Jahre hinziehen, wenn nicht sogar auf Dauer.

Hier kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Diese würde es erlauben, finanziell weiter zu überleben.

Jetzt meine Frage: Wie hoch schätzt ihr die Chancen ein, die BU durch zu bekommen?

Begründen würde ich das so:

Die Psyche ist das eine, es gibt zwar Phasen die sind symptomfrei, doch höchsten 50% arbeitsfähig, und dann auch nur in den nicht vorhersagbaren deprifreien Phasen. Das macht kein AG mit, wenn man ihm sagt „Chef, ich komme zur Arbeit, sofern ich kein Depri habe“.

Hinzu kommt die Schuppenflechte, sehr massiv, es reicht mit dem Kopf zu wackeln und tausende Schuppen rieseln vom Kopf. Da der Betroffene in der Elektronikreparatur arbeitet, geht das garnicht. Die Schuppen setzen sich hinter LCD-Displays und dringen in hochempfindliche Schaltungsbereiche sowie Miniaturkontakten ein.

Der Rücken erlaubt zudem nicht, lediglich im Verkauf zu arbeiten, da dauerhaftes Stehen ohne Schmerzen unmöglich ist. Alternative Branchen scheiden auch aus.

danke für eure Meinungen !

Gruß
IPAD3000

Hallo,

Hallo.

Die Selbständigkeit wird nun aufgegeben.

Hier könnte es bei manchen Tarifen schon ein Problem geben, da dann kein Beruf mehr da ist auf den der Versicherer prüfen kann. Es würde dann abstrakt verwiesen werden können.
Besser also seine BU noch vor der Aufgabe der Selbständigkeit informieren.

Hier kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel.
Diese würde es erlauben, finanziell weiter zu überleben.

Ich unterstelle jetzt mal, dass Du schon eine abgeschlossen hast und nicht erst jetzt auf die Idee gekommen bist eine abzuschließen. Deine Chancen wäre nämlich bei 0,0% mehr als ein paar Groschen abzusichern.

Jetzt meine Frage: Wie hoch schätzt ihr die Chancen ein, die
BU durch zu bekommen?

Hier hilft zuerst mal ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Bei den meisten Tarifen gilt derjenige als BU, dem es nichtmehr möglich ist seine Arbeit (wie in gesunden Tagen ausgestaltet) zu mind. 50% auszuüben und dies ärztlich nachweisen kann.

Ein Anwalt ist grundsätzlich immer eine empfehlenswerte Sache bei der Leistungsbeantragung.

Begründen würde ich das so:

Die Psyche ist das eine, es gibt zwar Phasen die sind
symptomfrei, doch höchsten 50% arbeitsfähig, und dann auch nur
in den nicht vorhersagbaren deprifreien Phasen. Das macht kein
AG mit, wenn man ihm sagt „Chef, ich komme zur Arbeit, sofern
ich kein Depri habe“.

Die Versicherung gibt aber auf Deine eigene Begründung recht wenig. Die interessiert wie ein Arzt/Gutachter die Sachlage einschätzt.

danke für eure Meinungen !

Bitte

Gruß
IPAD3000

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsvermittler
http://www.versicherung-saarland.de

Ohne Ahnung Sache von xxx.xxx€ selber verhandeln?
Wäre es nicht bei dem sehr hohen Gegenstandswert sinnvoll, individuelle Rechtsberatung einzuholen, damit das Ergebnis optimal wird?

*kopfschüttel*

Liebe Erdbeerzunge
bedenke bitte; nicht jeder Gang zum Anwalt wird ein optimaleres Ergebnis bringen. Auch Anwälte sind Menschen und haben finanzielle Interessen… Da wird der ein oder andere dazwischen sein,der gern ein Geschäft mitnimmt - wohlwissend - kein Spezialist auf dem erforderlichen Fachgebiet zu sein…
Erst vergangene Woche sprach mit einer 25jährigen EU-Rentnerin (armes Kind) und ihrer Mutter - die haben im Zusammenhang vorläufige Ablehnung BU durch einen Mitbewerber - einen (Fach)Anwalt f. Medizinrecht eingeschaltet…

*kopfschüttel*

Deine immer wiederkehrenden Hinweise - anwaltlichen Rat einzuholen sind zweifelsohne gut gemeint…
nachdenkliche Grüße
J.K.

Deine immer wiederkehrenden Hinweise - anwaltlichen Rat einzuholen sind zweifelsohne gut gemeint…
nachdenkliche Grüße

Willst Du dem Fragesteller ernsthaft empfehlen, bei seinem geringen Kenntnisstand selber mit der Versicherungsgesellschaft zu verhandeln?
Ein schlechter Rechtsberater ist aus meiner Sicht immer noch besser als gar keiner. Besser wäre natürlich ein Berater, der sich im Versicherungsrecht TOP auskennt.

J.K.

Viele Grüße

Erdbeerzunge

Wäre es nicht bei dem sehr hohen Gegenstandswert sinnvoll, individuelle Rechtsberatung einzuholen,

Du scheinst immer noch nicht verstanden zu haben, dass in diesem Bereich kaum jemand bereit ist, für eine Dienstleistung Geld zu bezahlen.

In diesem speziellen Falle halte ich es überdies für eine Rechtsberatung für zu früh. Ob der Fragesteller BU ist,. entscheidet ein medizinischer Gutachter. Erst wenn dessen Expertise nicht zufriedenstellend ist, macht der Gang zm Anwalt SInn. Aber auch nur unter der Vorausetzung, dass der Fargesteller tatsächlich BU ist. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist der Nachweis sehr schwer zu führen.