Berufsunfähig und Arbeitslos

Juhu,
endlich jemand, der Ahnung hat.
Genau. Berufsunfähig ist nicht Erwerbsunfähig.

Private BU ist eine zusätzliche Absicherung für den Fall,
dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die BU zahlt im übrigen, wenn man ununterbrochen mindestens 6 Monate seinen Beruf nicht ausüben kann. Die BU kann auch nur vorrübergehend sein oder eben komplett für immer.

also doch,

Es geht um die gleiche Tätigkeit. Denn wenn man Arbeitsunfähig
ist,
ist man automatisch auch nicht fähig seinen Beruf auszuüben.

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind 2 völlig unterschiedliche Begriffe.

Wer arbeitsunfähig ist, steht vorübergehend dem Arbeitsleben nicht zur Verfügung und erhält Krankengeld.

Wer Berufsunfähig ist kann seine Tätigkeit nicht mehr ausüben und kann evt. eine Erwerbsminderungsrente (beachte 01.01.1961) beantragen.
Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass das bestehende Arbeitsverhältnis endet und auch kein Krankengeld mehr gezahlt wird.

wenn man in seinem Beruf krank-, bzw. arbeitsunfähig geschrieben ist,
erhält man Krankengeld.

Gleichzeitig gibt es keine private Berufsunfähigkeitsrente.

ich vermute einmal dass JaninaG von 2 verschiedenen Tätigkeiten für die Krankengeld bzw. BU-Rente bezogen wurde, ausgegangen ist (dies könnte ich verstehen)

Aber offensichtlich redet man hier gegen Wände

nö… Du willst in deiner Aussage bestätigt werden, was leider nicht möglich ist.

Aber Du kannst uns doch sicherlich einmal die Begründung deiner bestehenden Berufsunfähigkeitsrentenversicherung mitteilen, weshalb BU-Rente und gleichzeitig Krankengeld möglich sein soll.

Gruß Merger

§ 1 (1) Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie zu
mindestens 50% außer Stande ist,

  • infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
    was ärztlich nachzuweisen ist,
  • ihren zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten
    Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
    ausgestaltet war, auszuüben
  • und dieser Zustand voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen
    andauern wird oder seit 6 Monaten ununterbrochen
    besteht.
    Berufsunfähigkeit liegt rückwirkend ab Beginn des
    jeweiligen 6-monatigen Zeitraums vor.
    (2) Übt die versicherte Person jedoch eine andere Tätigkeit
    aus, zu der sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten
    in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung
    entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Eine
    der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit
    darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten
    erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und
    Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des
    bislang ausgeübten Berufs absinken. Unzumutbar ist
    dabei in der Regel eine Einkommensminderung von 20 %
    oder mehr gegenüber dem jährlichen Bruttoeinkommen
    im zuletzt ausgeübten Beruf, wobei die individuellen
    Gegebenheiten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung
    zu berücksichtigen sind. Im begründeten
    Einzelfall kann auch eine unter 20 % liegende Einkommensminderung
    unzumutbar sein.
    Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet.

(4) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, solange die versicherte
Person nach den Bestimmungen der Deutschen
(gesetzlichen) Rentenversicherung oder eines vergleichbaren
berufsständischen Versorgungsträgers ausschließlich
infolge ihres Gesundheitszustands als vollständig und
dauerhaft berufsunfähig oder erwerbsgemindert gilt und
deswegen eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente
erhält.

In der vagen Hoffnung, die untige Diskussion, …
… die leider von Merger angezettelt wurde, doch noch als – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt der Erörterung – irrelevanten Nebenkriegsschauplatz aufzudecken, um zurück zur eigentlichen Fragestellung (die leider immer noch nicht allen klar geworden ist; warum auch immer (ich fand die Fragen eigentlich ganz gut zu verstehen)) zu gelangen:

wenn man durch eine Krankheit seinen Job nicht mehr ausüben kann, hat man also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Jein. Wenn man (irgend)einen Job nicht für mind. 15 Wo.std. (vgl. mein Vorposting) ausüben kann (oder will) – und zwar egal, aus welchem Grund, sprich: ob nun, wie im hier vorliegenden Fall, wegen Arbeitsunfähigkeit (also Krankschreibung)* oder aus grober Unlust! –, dann kann man sich nicht arbeitslos melden, was aber die allererste Voraussetzung für den Bezug von Alg I ist!

*) Das bedeutet, das es das Gesetz diesbezüglich im Grunde (bzw. vereinfacht ausgedrückt) auch gar nicht interessiert, ob die Krankschreibung nun eine Berufs- oder eine _Erwerbs_unfähigkeit nach sich gezogen hat und auch nicht, ob deswegen eine Rente gezahlt wird! (weswegen es für die vorliegende Fragestellung – nach wie vor – sch…egal ist, ob nun der gleichzeitige Bezug von KRG und BU-Rente rechtens ist oder nicht!!!); interessant ist erstmal nur, dass man nicht (mind. 15 Wo.std.) arbeiten kann, was das Gesetz bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) – zumal mit KRG-Bezug – immer so sieht!

Man hat quasi Pech gehabt.

Na ja, so würde ich das bei dem Bezug von zwei Leistungen nicht gerade ausdrücken…
Sollte das monatliche Gesamteinkommen aber trotz BU-Rente + KRG unterhalb des Existenzminimums bleiben, kann man meines Wissens ergänzend ggf. Alg II beantragen (je nach lokaler Zuständigkeit entweder beim Jobcenter (früher auch „ARGE“) oder beim (Kreis-)Sozialamt).

Man ist ja aber nur auf seinem Beruf berufsunfähig.

Hindernis beim Bezug von Alg I ist hier auch nicht die BU, sondern die aufgrund der Krankheit bzw. der AUB nicht vorliegende generelle Arbeitsfähigkeit! (Denn krankgeschrieben wird bzw. werden kann man nicht (nur) für eine bestimmte Tätigkeit, sondern man wird hier immer arbeitsunfähig (= generell zzt. nicht dazu in der Lage, (irgend)eine Arbeit auszuüben; wenn dem nicht so wäre, hätte man auch keinen Anspruch auf KRG!) geschrieben!
So gesehen unterscheidet sich eine _Arbeits_unfähigkeit von einer _Erwerbs_unfähigkeit eigentlich nur in der Dauer. Eine _Beruf_sunfähigkeit wiederum kann von beiden völlig unabhängig sein!

Hat man dann nicht das Recht darauf, umgeschult zu werden

Nein. Ob eine Umschulung bewilligt wird liegt alleine im Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers; auf eine Umschulung besteht kein Rechtsanspruch!

bzw. die Chance verdient, dass man vielleicht einen anderen Job bekommen könnte?

Nun, solche subjektiven Kriterien wie „verdient“, kennt das Gesetz nicht…
Aber die Möglichkeiten, über die AA einen neuen Job zu bekommen, hat man (zumindest theoretisch) immer; alles was dafür notwendig ist, ist eine sog. Arbeit suchend meldung! Arbeitsuchend (und damit Aufnahme in die Vermittlungsdatenbank) kann sich – im Gegensatz zu arbeitslos – jeder bei der AA melden; allerdings kommt dies eher einer Registrierung bei einer x-beliebigen Stellenbörse gleich (außer dass man solche Dinge, wie z. B. die Übernahme von Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen und Übernahme der Kosten der Erstellung einer Bewerbung (z. B. Bewerbungsfotos, Briefporto etc.) und hat sonst wenig mit einer Arbeits los meldung zu tun (sprich: Man hat nicht deren Rechtsansprüche, aber eben auch nicht deren Pflichten.).

Wenn man ausgesteuert ist, würde man also Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsätzlich ja (vgl. mein Vorgängerposting …), allerdings ist man dann dazu verpflichtet (zumindest sobald einen die AA dazu aufgefordert hat), beim gesetzlichen Rententräger (meist die Deutsche Rentenversicherung) Erwerbsminderungsrente zu beantragen (siehe den im Vorgängerposting verlinkten § 125 SGB III und die darin verlinkte FAQ).

Muß man dann unbedingt die Erwerbsminderungsrente beantragen?

Ja, die AA ist laut § 125 dazu verpflichtet, die Person zu deren Beantragung aufzufordern.

Schließlich bestünde ja die Chance auf Heilung und Neuanfang auf einem anderen Beruf. Oder?

Das kann nur ein Arzt sagen; ggf. auch der Arzt des Ärztlichen Dienstes der AA (zu dem man bei der geschilderten Situation sicherlich geschickt würde).
Ich kann Dir nur sagen, was im Gesetz steht; nämlich dass, wenn die Person was von der AA will (Alg I, Umschulung, …), sie sich arbeitslos melden muss, was, wie von mir beschrieben, in der vorliegenden Situation nur möglich ist
a) bei Aussteuerung oder
b) bei „Gesundschreibung“ (korrekt ausgedrückt; Nichtverlängerung der aktuellen AUB).

LG
Jadzia

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Korr.: ARBEITSunfähig und arbeitslos – geht nicht!

Berufsunfähigkeitsrente wird weder zusammen mit einem Krankengeld, … [gezahlt]

Ich hoffe, Du verstehst meine Worte beim x-ten Mal:
Ich habe diese Aussage weder verneint noch ihr zugestimmt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass das irrelevant ist!
(Allerdings würde ich spontan dazu tendieren, dass diese Aussage falsch ist, ohne jetzt weiter darüber diskutieren zu wollen , weil hier eben irrelevant und generell nicht Thema dieses Brettes!!!)

noch mit Arbeitslosengeld gezahlt.

Auch wenn ich den Titel einst mindestens missverständlich, streng genommen aber (zugegeben) falsch, weil zu vereinfachend, formuliert bzw. erweitert habe (siehe oben sowie in meiner zweiten Antwort an sonnenscheinonline (Link s. u.) die Korrektur):
Diese Aussage ist so pauschal dagegen definitiv falsch!
Im hier vorliegenden Fall besteht aktuell tatsächlich kein Alg-Anspruch – aber nicht wegen der ((hier) ausschließlich privatrechtlichen!) BU, sondern weil die Person arbeitsunfähig geschrieben ist!

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht.

Nein, nein, nein! (Schon Tante Gugel und Onkel Wiki könnten hier helfen…)

Erkennst Du jetzt vielleicht, wie unsinnig die Fragen von dem User sonnenscheinonline sind.

Sie sind nach wie vor sehr sinnig! Daran ändert auch nichts, dass Du nichts Sinvolles dazu beizutragen weißt (was Du aber leider nicht verstehst oder verstehen willst).
Alles Weitere habe ich hier an sonnenscheinonline geschrieben.

Und das war meine letzte Antwort an Dich – zumindest was obigen Aspekt angeht.

Gruß
Jadzia

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[MOD] So, jetzt reicht’s.
Jetzt schreibe ich als MOD:

Teilthread wird wegen off-topic abgeschlossen!
Du, Merger, kannst Deine (Nach-)Fragen und Thesen noch so oft wiederholen, wie Du willst (bzw. jetzt nicht mehr): Sie werden dafür für sonnenscheinonline nicht relevanter! (Und Irrelevanz = am Thema vorbei = off-topic.)

Wenn Du weiter Deine Thesen zu Krankengeld, Berufsunfähigkeit (die es als sozialversicherungsrechtliche und als privatrechtliche Variante gibt)* und Erwerbsunfähigkeit (und selbst die heißt ja inzwischen in 95% der Fälle nicht mehr so…**) diskutieren willst, dann tu das bitte – wie ich an anderer Stelle bereits gesagt hatte – im Versicherungsbrett! Hier jedenfalls ist damit Schluss (bevor ich von meinem Recht als MOD Gebrauch mache, Deine Artikel wegen inhaltlicher Inkorrektheit zu löschen (vgl. Punkt 3.6 unserer Netiquette)).
(Im Versicherungsbrett darfst Du dann auch gerne mit den dortigen Experten erörtern, was genau an Deinen Aussagen denn falsch gewesen sein soll, dass die böse MODöse Dich einfach abgewürgt hat. (Am besten verlinkst Du Deine hiesigen Aussagen dann (damit keine Missverständnisse entstehen, wie Du nun was genau geschrieben hast und wie das gemeint war…); da werden die Experten am besten drauf antworten können.))

Ach ja: Auch an anderer Stelle hier im Thread wird die Diskussion bitte nicht mehr aufgemacht! Danke.

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

PS: Falls Du Dich über mein Vorgehen beschweren möchtest, so wende Dich bitte gleich ans Team! Danke.

*) und im vorliegenden Fall geht es ausschließlich um die privatrechtliche!
*) sondern Erwerbsminderung

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ot: BU-Versicherung und Arbeits(un)fähigkeit
Hi!

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht.

Ist das so?

Nein, natürlich (so pauschal) nicht.

Ist das IMMER so?

Nein, eben nicht. Im vorliegenden Fall ist auch nicht die BU „schuld“ daran, dass kein Alg-Anspruch besteht, sondern die (gleichzeitige) Arbeitsunfähigkeit.

Oder ist das nicht vielmehr abhängig von den Klauseln der jeweiligen – hier übrigens privaten – Berufsunfähigkeitsversicherung?

Mal ganz davon abgesehen, dass auch ich zumindest den Eindruck habe, dass Merger hier privatrechtliche und sozialversicherungsrechtliche BU in einen Topf wirft bzw. den Unterschied nicht kennt:
Das aber auch nicht. Ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag hat grundsätzlich mal keinen Einfluss darauf, ob jemand im sozialversicherungsrechtlichen Sinne arbeitsfähig ist oder nicht. Dafür hat das SV-Recht seine eigenen Klauseln bzw. Paragrafen.

LG
Jadzia

… die leider von Merger angezettelt wurde, doch noch als –
zumindest zum jetzigen Zeitpunkt der Erörterung – irrelevanten
Nebenkriegsschauplatz aufzudecken,

Das abzuschließen war im Zweifel eine höchst sinnvolle Entscheidung :wink:
Weil aber gerade der letzte Beitrag eine Falschinfo enthielt, hier nur kurz ein Einschub zum Thema private Berufsunfähigkeitsrente, die es angeblich nicht geben soll:
http://www.vzhh.de/versicherungen/30457/berufsunfaeh…

Hat man dann nicht das Recht darauf, umgeschult zu werden

Nein. Ob eine Umschulung bewilligt wird liegt alleine im
Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers; auf eine
Umschulung besteht kein Rechtsanspruch!

Der Rest der Ausführungen soweit so gut. Aber hier möchte ich einhaken. Du beantwortest das jetzt aus Blick „des Brettes“, aus ALG-Sicht. Wenn der Grund für die Umschulung eine Krankheit ist, ist jedoch die Rentenversicherung zuständig. Aus dem Nebeneinander kann sich ein Zuständigkeitsvakuum ergeben oder es laufen ineffizient verschiedene Dinge nebenher und behindern sich.

Daher wiederhole ich an der Stelle den Rat, dass BEVOR der Status AU verändert wird, fachkundiger, individueller Rat besser ist und dann wende man sich an die zuständige Stelle bei der Rentenversicherung oder ggf. doch beim Arbeitsamt.

Grundsätzlich ja (vgl. mein Vorgängerposting …), allerdings
ist man dann dazu verpflichtet (zumindest sobald einen die AA
dazu aufgefordert hat), beim gesetzlichen Rententräger (meist
die Deutsche Rentenversicherung) Erwerbsminderungsrente zu
beantragen (siehe den im Vorgängerposting verlinkten § 125 SGB
III und die darin verlinkte FAQ).

Die Rentenversicherung kommt nicht erst dann ins Spiel, wenn man ausgesteuert ist. Hier auch noch einmal das Stichwort med. Rehabilitation. Zur Beurteilung wäre die konkrete gesundheitliche Situation wichtig.

Es ist z.B. denkbar, dass zur Förderung des Gesundheitszustandes eine stationäre Reha (die Ärztin scheint da was im Auge zu haben) initiiert wird, Kostenträger wäre die Rentenversicherung, und im Anschluss daran würde, auch mit Empfehlung der Einrichtung, eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation folgen. Sollte das ein Weg sein, wäre es schädlich, den Status AU aufzuheben!

Ich halte es jedenfalls nicht für sinnvoll, diese Situation nur aus Blick des SGB III (Arbeitslosengeld) zu betrachten.

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Ich gebe zu, dass das vielleicht nicht aus dieser Antwort erkennbar war, dachte aber, es hätte sich mit meinen folgenden geklärt:

Die Fragen waren rhetorisch gemeint :wink:

Merger vermischt da nichts, er scheint überhaupt nicht zu wissen dass man sich privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern kann.

Was ich in Bezug auf die Klauseln meinte, war nicht die Auswirkung einer privaten BU-Rente auf irgendwelche Sozialleistungen, sondern inwieweit der Status langfristig AU Auswirkungen haben kann darauf, ob die private BU-Versicherung leisten muss. Hierfür kommt es halt darauf an, was man für einen Vertrag hat und ob die Versicherung einen auf einen anderen Beruf verweisen kann, wenn man im alten nicht mehr arbeiten kann.

Hi!

Weil aber gerade der letzte Beitrag eine Falschinfo enthielt, hier nur kurz ein Einschub zum Thema private Berufsunfähigkeitsrente, die es angeblich nicht geben soll: http://www.vzhh.de/versicherungen/30457/berufsunfaeh…

Danke für den ergänzenden Link.

Hat man dann nicht das Recht darauf, umgeschult zu werden

Nein. Ob eine Umschulung bewilligt wird liegt alleine im Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers; auf eine Umschulung besteht kein Rechtsanspruch!

[…] Aber hier möchte ich einhaken. Du beantwortest das jetzt aus Blick „des Brettes“, aus ALG-Sicht.

Ja klar.

Wenn der Grund für die Umschulung eine Krankheit ist, ist jedoch die Rentenversicherung zuständig.

Gut, dass Du das noch ergänzt! Das ist natürlich richtig.
Ich hatte mich jetzt in der Tat ganz auf das Brettthema (unter dessen Konnotation ja auch sonnenscheinonlines Fragen standen) konzentriert und darüber nicht daran gedacht, dies zu erwähnen.

Daher wiederhole ich an der Stelle den Rat, dass BEVOR der Status AU verändert wird, fachkundiger, individueller Rat besser ist und dann wende man sich an die zuständige Stelle bei der Rentenversicherung oder ggf. doch beim Arbeitsamt.

Volle Zustimmung! (Wobei ich persönlich die Beratung der RV vorziehen würde…)

Ich halte es jedenfalls nicht für sinnvoll, diese Situation nur aus Blick des SGB III (Arbeitslosengeld) zu betrachten.

Da hast Du sicherlich Recht! Ich allerdings kann die Sache nun mal nur aus der Perspektive betrachten, mit der ich vertraut bin. Und das ist SGB III und nicht SGB VI! (Sonst wären meine Auskünfte genauso unseriös wie Mergers.)
Für Letzteres scheinst aber Du ja die richtige Perspektive zu besitzen und kannst diese hier einbringen (bzw. tust das; danke!), sofern das das Brettthema nicht sprengt. :smile:

LG
Jadzia

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Die Fragen waren rhetorisch gemeint :wink:

Ach so. Da stand ich aufm Schlauch. :smile:

Was ich in Bezug auf die Klauseln meinte, war nicht die Auswirkung einer privaten BU-Rente auf irgendwelche Sozialleistungen, sondern inwieweit der Status langfristig AU Auswirkungen haben kann darauf, ob die private BU-Versicherung leisten muss. Hierfür kommt es halt darauf an, was man für einen Vertrag hat und ob die Versicherung einen auf einen anderen Beruf verweisen kann, wenn man im alten nicht mehr arbeiten kann.

Alles klar.

Dann sind ja jetzt alle Klarheiten beseitigt. :wink:

LG
Jadzia

Die Fragen waren rhetorisch gemeint :wink:

Merger vermischt da nichts, er scheint überhaupt nicht zu
wissen dass man sich privat gegen das Risiko der
Berufsunfähigkeit absichern kann.

muss ich dies jetzt als Scherz auf fassen, oder hast Du evt. keine Ahnung über das was Du schreibst ?

Ach so. Da stand ich aufm Schlauch. :smile:

lieber User Jadzia Dax - auf dem Schlauch stehst Du öfters!

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muss ich dies jetzt als Scherz auf fassen, oder hast Du evtl. keine Ahnung über das, was Du schreibst?

*loooool* Spiegel rüberreich.

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Ach so. Da stand ich aufm Schlauch. :smile:

lieber User Jadzia Dax - auf dem Schlauch stehst Du öfters!

Und nochmal: Spiegel rüberreich. :wink: Obwohl: Eigentlich sind Deine Aussagen nicht lustig, sondern in aller Regel zum Heulen traurig und eines _Experten_forums unwürdig.

So: und dicht wegen off-topic.

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