Berufsunfähig und Arbeitslos

Hallo Leute,
wenn man seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig ist und die private Berufsunfähigkeitsversicherung alles anerkannt hat, d.h. man bekommt jeden Monat eine private BU-Rente plus zusätzlich noch Krankengeld,
hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Denn nun läuft nämlich der Arbeitsvertrag zum 31.01.2012 aus und wird auch nicht weiter verlängert. Deshalb muß man sich ja jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden.

Frage: Bekommt man Arbeitslosengeld?
Was ist besser. Der behandelnde Arzt empfiehlt nun die Gesundschreibung, damit man Arbeitslosengeld bekommt. Wenn man aber noch lange nicht gesund ist, also auf keinen Fall arbeiten kann, ist dies dann ratsam? Bis Sommer 2012 würde man noch Krankengeld bekommen, dann wäre man ausgesteuert. Die Ärztin möchte aber die verbleibenden Krankengeldtage aufsparen, falls es nochmal zu einer stationären Aufnahme kommen sollte.

Weiss jemand darüber bescheid?
Wird die private BU auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Außerdem werden noch der REsturlaub und Überstunden ausbezahlt. Ist es besser, wenn dies jetzt schon ausbezahlt werden würde oder erst im Januar?

Viele Fragen, hoffentlich auch viele Antworten.

Hallo,

Hallo Leute,
wenn man seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig ist und die
private Berufsunfähigkeitsversicherung alles anerkannt hat,
d.h. man bekommt jeden Monat eine private BU-Rente plus
zusätzlich noch Krankengeld,

hier passt etwas nicht, beide Leistungen werden nicht zusammen gezahlt! Also entweder Krankengeld oder BU-Rente!

Auch die weiteren Texte passen nicht zusammen!

Bitte erst einmal abklären, was tatsächlich gezahlt wird.

Gruß Merger

Guten Tag,

Hallo nochmal,

es ist aber so, das Krankengeld wird zusätzlich zur BU-Rente gezahlt, das ist auch ok so.
Aber was ist, wenn der Arbeitsvertrag nun ausläuft, die Krankengeldzahlung fertig ist. Hat man dann Anspruch auch Arbeitslosengeld?
Ist es besser zu warten, bis man ausgesteuert ist, oder gleich zum Arbeitsamt?

Hallo,

Und das ist bei der BU-Versicherung bekannt ?

Für welche Tätigkeit wird die BU-Rente gezahlt ?
Für welche Tätigkeit wird Krankengeld gezahlt ?

Gruß Merger

Hi!

es ist aber so, das Krankengeld wird zusätzlich zur BU-Rente gezahlt, das ist auch okay so.

Damit kenne ich mich nicht aus (genauso wenig wie offensichtlich Merger…). Muss ich aber auch nicht, denn das hier ist das Brett „Arbeits- & Sozialamt“ und nicht das Brett „Versicherungen:smile:.

Aber was ist, wenn der Arbeitsvertrag nun ausläuft, die Krankengeldzahlung fertig ist. Hat man dann Anspruch auch Arbeitslosengeld?

Nein! (Und damit kenne ich mich aus. :wink:
Sowohl BU-Rente als auch KRG bekommen nur Leute, die arbeitsunfähig sind. Alg I bekommen dagegen nur Leute, die arbeits_fähig_ (und natürlich -willig) sind (und zwar mind. 15 Std./Wo.), siehe dazu § 118 (1) SGB III i. V. m. § 119 SGB III!

Ist es besser zu warten, bis man ausgesteuert ist, oder gleich zur Arbeitsagentur?

Alleine die Aussteuerung könnte (aufgrund einer Ausnahmeregelung (§ 125 (1) SGB III)) einen Alg-I-Anspruch möglich machen (siehe dazu auch FAQ:1791).

LG
Jadzia

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Wozu sollen diese Infos in Bezug auf die …

Und das ist bei der BU-Versicherung bekannt ?

Für welche Tätigkeit wird die BU-Rente gezahlt ?
Für welche Tätigkeit wird Krankengeld gezahlt ?

… Urspungsfrage (Kann man Alg I beziehen?) gut sein? Alles was hier erstmal relevant ist, ist, ob die Person mind. 15 Wo.std. arbeitsfähig und -willig ist; sonst nichts.

Gruß
Jadzia

PS: http://de.wikipedia.org/wiki/Plenk

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Hallo Mod,

Hi!

es ist aber so, das Krankengeld wird zusätzlich zur BU-Rente gezahlt, das ist auch okay so.

Damit kenne ich mich nicht aus (genauso wenig wie
offensichtlich Merger…). Muss ich aber auch nicht, denn
das hier ist das Brett „Arbeits- & Sozialamt“ und nicht das
Brett „Versicherungen:smile:.

solange man Krankengeld bekommt ist man nicht berufsunfähig,
also bekommt man auch keine BU-Rente.

Daher sind auch die weiteren Fragen unsinnig.
Und daher kommt es auch nicht darauf an ob wir uns hier im Versicherungsbrett oder im Brett Arbeit & Sozialamt befinden.

Beste Grüße!
Merger

Hi.

Hallo Mod,

  1. schrieb ich hier klar erkennbar nicht als MOD, sondern als User.

es ist aber so, das Krankengeld wird zusätzlich zur BU-Rente gezahlt, das ist auch okay so.

Damit kenne ich mich nicht aus (genauso wenig wie offensichtlich Merger…). Muss ich aber auch nicht, denn das hier ist das Brett „Arbeits- & Sozialamt“ und nicht das Brett „Versicherungen:smile:.

solange man Krankengeld bekommt ist man nicht berufsunfähig, also bekommt man auch keine BU-Rente.

  1. Wie ich bereits schrieb (und wobei ich bleibe), ist das bei der Frage nach Alg völlig unerheblich und – wie Du mich ja auch korrekt zitiertest – bleibt einzig ein Thema für das Versicherungsbrett (sofern der UP diesbezüglich überhaupt noch Fragen hat, wonach es mir hier aktuell nicht aussieht…), weswegen es müßig ist, weiter darüber zu diskutieren!

Daher sind auch die weiteren Fragen unsinnig.

  1. Wenn Du damit /t/berufsunfaehig-und-arbeitslos/6675783/4

Und daher kommt es auch nicht darauf an ob wir uns hier im Versicherungsbrett oder im Brett Arbeit & Sozialamt befinden.

Eben doch. Aber was rede ich mit Wänden…

Beste Grüße!

Gleichfalls
Jadzia

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Hallo jadzia Dax,

Hi.

Hallo Mod,

  1. schrieb ich hier klar erkennbar nicht als MOD, sondern als
    User.

ok - danke für die Info.

es ist aber so, das Krankengeld wird zusätzlich zur BU-Rente gezahlt, das ist auch okay so.

Damit kenne ich mich nicht aus (genauso wenig wie offensichtlich Merger…). Muss ich aber auch nicht, denn das hier ist das Brett „Arbeits- & Sozialamt“ und nicht das Brett „Versicherungen:smile:.

solange man Krankengeld bekommt ist man nicht berufsunfähig, also bekommt man auch keine BU-Rente.

  1. Wie ich bereits schrieb (und wobei ich bleibe), ist das bei
    der Frage nach Alg völlig unerheblich und – wie Du mich
    ja auch korrekt zitiertest – bleibt einzig ein Thema für
    das Versicherungsbrett (sofern der UP diesbezüglich überhaupt
    noch Fragen hat, wonach es mir hier aktuell nicht
    aussieht…), weswegen es müßig ist, weiter darüber zu
    diskutieren!

Wie Du so schön am Ende deiner Antwort geschrieben hast,
„was rede ich gegen Wände“ gebe ich Dir hier zurück.

Berufsunfähigkeitsrente wird weder zusammen mit einem Krankengeld,
noch mit Arbeitslosengeld gezahlt.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht.

Erkennst Du jetzt vielleicht, wie unsinnig die Fragen von dem User sonnenscheinonline sind.

Daher sind auch die weiteren Fragen unsinnig.

  1. Wenn Du damit /t/berufsunfaehig-und-arbeitslos/6675783/4
    vollumfänglich zu. (Welche Fragen auch sonst? Ich hatte
    schließlich keine gestellt (und bislang auch niemand sonst).
    :wink:

Und daher kommt es auch nicht darauf an ob wir uns hier im Versicherungsbrett oder im Brett Arbeit & Sozialamt befinden.

Eben doch. Aber was rede ich mit Wänden…

siehe oben

Beste Grüße!

Gleichfalls
Jadzia

Viele Grüße
Merger

Berufsunfähigkeitsrente wird weder zusammen mit einem
Krankengeld,
noch mit Arbeitslosengeld gezahlt.

Ist das so?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man dem Arbeitsleben nicht
mehr zur Verfügung steht.

Ist das so? Ist das IMMER so? Oder ist das nicht vielmehr abhängig von den Klauseln der jeweiligen -hier übrigens privaten - Berufsunfähigkeitsversicherung? Hierzu als als Stichwort Verweisungsrecht bzw. der § 172 Absatz (3) VVG.

Die Frage ist also nicht unsinnig, ggf. manche Antwort, worunter nicht jene gehört, die auf das Versicherungsbrett verweist. Wobei damit allerdings auch nicht die Frage beantwortet ist, inwieweit die UP noch Interesse an der Beantwortung hat.

Hallo Jadzia Dax

wenn man durch eine Krankheit seinen Job nicht mehr ausüben kann,
hat man also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Man hat quasi Pech gehabt. Man ist ja aber nur auf seinem BEruf
berufsunfähig. Hat man dann nicht das REcht darauf, umgeschult zu werden, bzw. die Chance verdient, dass man vielleicht einen anderen Job bekommen könnte? Schließlich hat man eh schon genug Probleme, wenn man durch eine nicht selbst verschuldete Krankheit auch noch seinen Arbeitsplatz verliert. Vielleicht findet das AA ja einen
anderen Arbeitsplatz.

Wenn man ausgesteuert ist, würde man also Arbeitslosengeld bekommen.
Muß man dann unbedingt die Erwerbsminderungsrente beantragen? Schließlich bestünde ja die Chance auf Heilung und Neuanfang auf einem anderen Beruf. Oder?

Gruß
Sonnenscheinonline

Hallo JaninaG

wenn man berufsunfähig ist, ist man nicht automatisch arbeitsunfähig.
Man kann halt nur auf seinem Beruf nicht mehr arbeiten. Berufsunfähig ist ja nicht Erwerbsunfähig.
Das ist ein riesen Unterschied.

Aber das war ja auch gar niemals die Frage, die hier gestellt wurde.

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Hallo Merger,

die Fragen sind eben nicht unsinnig.

Denn wer BERUFSUNFÄHIG ist, ist noch lange nicht ERWERBSUNFÄHIG.

Ein kleiner aber gemeiner feiner Unterschied.

Man kann dann nämlich nur auf seinem Beruf nicht mehr arbeiten.
Was aber noch längst nicht bedeutet, dass man ganz aus dem ARbeitsleben ausscheidet.
Entweder man schult um, orientiert sich innerhalb seines Berufes neu, wenn dies denn möglich ist. Oder man beantragt Erwerbsminderungsrente.
ABER NOCHMAL, DAS WAR GAR NICHT DAS THEMA.

Bitte vorher genau lesen, was gefragt wird.
Und nicht den User anmachen, ist unfair.

ES GEHT UM ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD, WENN MAN SEINEN BERUF
WEGEN KRANKHEIT NICHT MEHR AUSÜBEN KANN. ABER EVTL. EINEN ANDEREN BERUF ERLERNEN KÖNNTE (Umschulung).

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Man kann halt nur auf seinem Beruf nicht mehr arbeiten.
Berufsunfähig ist ja nicht Erwerbsunfähig.
Das ist ein riesen Unterschied.

Mit sind die Unterschiede geläufig.

Aber das war ja auch gar niemals die Frage, die hier gestellt
wurde.

Nicht von dir. Aber es ist die Behauptung aufgeworfen worden, Krankengeld und BU-Rente könnte nicht gleichzeitig nebeneinander existieren. Und das stimmt halt nicht - halt u.a. genau wegen des o.g. Unterschiedes.

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ES GEHT UM ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD, WENN MAN SEINEN
BERUF
WEGEN KRANKHEIT NICHT MEHR AUSÜBEN KANN. ABER EVTL. EINEN
ANDEREN BERUF ERLERNEN KÖNNTE (Umschulung).

Eben, es geht nicht nur um die Frage des Arbeitslosengeldes, sondern es steht auch eine evt. Gesundschreibung im Raum.

Diese Frage würde ich mir aber nicht in einem Forum beantworten lassen, sondern mich an eine einschlägige Beratungsstelle bei einem Sozialverband wenden. Im Zweifel hat da auch die Rentenversicherung ein Wort mitzureden und - wenn von stationär die Rede war - kann das ggf. auch mit einer med. Reha verbunden werden.

Das hängt aber dann auch sehr davon ab, um was für gesundheitlichen Einschränkungen es konkret geht, wie die Perspektive ist und um welche Berufe es geht. Und das sprengt halt den Rahmen eines Forums.

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Nicht von dir. Aber es ist die Behauptung aufgeworfen worden,
Krankengeld und BU-Rente könnte nicht gleichzeitig
nebeneinander existieren. Und das stimmt halt nicht - halt
u.a. genau wegen des o.g. Unterschiedes.

Na dann erläutere doch einmal nach welchen Grundlagen es möglich sein soll, dass gleichzeitig für die gleiche Tätigkeit/Arbeit Berufsunfähigkeitsrente, Krankengeld und Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.

Aber bitte mit Fundstelle!

Na dann erläutere doch einmal nach welchen Grundlagen es
möglich sein soll, dass gleichzeitig für die gleiche
Tätigkeit/Arbeit Berufsunfähigkeitsrente, Krankengeld und
Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.

Aber bitte mit Fundstelle!

Na dann zeig mir doch erst einmal, wo ich behauptet habe, dass gleichzeitig Arbeitslosengeld und Krankengeld möglich sei - aber bitte mit Fundstelle!

Genau lesen hilft manchmal ungemein. Die Fundstelle zu dem, wovon ich geredet habe, ist übrigens bereits benannt.

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Nachtrag
Und wenn du dann schon mal beim Fundstellensuchen bist, kannst du direkt hinterher schieben, wie du darauf kommst, dass es hier um die gleiche Tätigkeit geht, wenn die UP sogar das Stichwort Umschulung bereits genannt hat.

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Und wenn du dann schon mal beim Fundstellensuchen bist, kannst
du direkt hinterher schieben, wie du darauf kommst, dass es
hier um die gleiche Tätigkeit geht, wenn die UP sogar das
Stichwort Umschulung bereits genannt hat.

Die Möglichkeit besteht!

Jedoch bekam ich auf nachfolgende Fragen keine Antwort,
also musste ich davon ausgehen, dass es sich um die gleiche Tätigkeit handelt.

Für welche Tätigkeit wird die BU-Rente gezahlt ?
Für welche Tätigkeit wird Krankengeld gezahlt ?

Es geht um die gleiche Tätigkeit. Denn wenn man Arbeitsunfähig ist,
ist man automatisch auch nicht fähig seinen Beruf auszuüben.
Aber offensichtlich redet man hier gegen Wände

Die BU weiss natürlich vom Krankengeld.
Nochmal. Es handelt sich um eine private Absicherung. Dafür zahlt man
ja auch jahrelang Beiträge ein. Genau wie bei einer Unfallversicherung.