Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für die BU unrelevant
Moin Ducks,
wenn Du belegen kannst, dass Du diese Angabe gemacht hast, dann kannst Du Deinen Versicherungsagent verklagen. Aber lasse das lieber durch einen Rechtsanwalt klären.
Wenn alles mündlich abgelaufen ist, hast du meier Meinung nach schlechte Karten… Dann steht Aussage gegen Aussage.
Viel Erfolg
Gruß
Christoph
Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert
wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für
die BU unrelevant
Vielen Dank für die Info
Schwierig, letztlich gilt, was geschrieben steht.
Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert
wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für
die BU unrelevant
Um welche falsche Angabe handelt es sich denn?
zur Gesundheit?
Gibt es Zeugen?
BaFin kontakten
good luck
pe sturm
Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert
wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für
die BU unrelevant
Das ist sehr schwierig, wenn bei dem Gespräch noch ein Zeuge dabei war der dies einem bestätigt dann bestehen gute Chancen, wenn nicht wird es sehr schwierig werden dies dem Versicherungsagenten zu beweisen. An Ihrer Stelle würde ich mich an einen Versicherungsberater wenden. Sie müssen jetzt nämlich beweisen das der Versicherungsagent Sie falsch informiert hat bzw. für die falsche Angabe verantwortlich ist.
Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert
wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für
die BU unrelevant
Bei welcher Versicherung wurde wann eine BU abgeschlossen. Was wurde an Angaben gemacht, welche sol falsch sein ? Danach ist eine Äußerung möglich…
Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert
wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für
die BU unrelevant
Hallo,
ihn für seine Aussage unterschreiben lassen bzw. mit Zeugen die Aussage nachweisen.
Der Vermittler hat gar nicht das Recht, so etwas zu äußern, denn er entscheidet nicht über die Annahme. Im Zweifelsfall sollte alles angegeben werden, was irgendwo bei einem Arzt in der Akte stehen könnte. Denn im Schadensfall wir es überprüft und dann sagt der Versicherer: Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht, wir leisten nicht.
Ggf. den Vermittler verklagen, dafür hat er seine Vermögensschadenhaftpflicht.
MfG JOs
Was tun, wenn man vom Versicherungsagenten falsch informiert
wurde bzw. eine Angabe gemacht hat und Er meinte es sei für
die BU unrelevant
Ganz einfach: den Versicherer informieren und den Sachverhalt richtig stellen.