Berufsunfähigkeitsversicherung Ausschluss Heusch

Hallo zusammen

Vor ca 10 Jahren habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Da ich damals auch schon Heuschnupfen hatte, wurde die Versicherung nur mit einem Ausschluss angenommen.
Sie zahlt nicht,wenn die Berufsunfähigkeit …in folge von Heuschnupfen oder damit ursächlich zusammenhängenden Krankheiten auftritt…

Nun wurde bei mir vor ca 9 Monaten Asthma diagnostiziert. Mein Lungenfacharzt sagte es wäre NICHT allergisch bedingt, sonder „einfach so“ gekommen.

Nun frage ich mich natürlichfolgendes:
wenn ich evt wirklich einmal Berufsunfähig werden sollte, dann wird doch die Versicherung ablehnen und sagen das es doch vom Heuschnupfen kommt.
Wie kann ich das dann,vielleicht erst in 20 Jahren, beweisen? (ärztliches Gutachten?)
Macht es sinn sicht jetzt schon ein Gutachten zu besorgen, oder erstellt die Versicherung dann später eh eins zu ihren Gunsten von einem eigenen Arzt und erkennt meins nicht an?

Gibt es evt eine unabhängige Stelle?

Vielen vielen Dank für die Hilfe im Vorraus

Hallo Hulli99

ja da hast du recht, da ist Ärger
vorprogrammiert. Je nach Versicherungsbedingungen haben die Versicherer die Möglichkeit eigene Gutachter zu bestellen oder nachzuprüfen. Wie des bei Deiner Versicherung ist kannst Du in den Bedingungen nachlesen.

Man kann da eigentlich nicht viel machen. Du solltest Dir aber die Diagnose vom Arzt schriftlich geben lassen. Er soll explizit auf die Ursache eingehen und Heuschnupen als Ursache ausschließen und dies Begründen und evtl. Laborbefunde etc. beifügen. Hefte dies in Deinem Versicherungsordner ab, damit Du bei Beantragung der Berufsunfähigkeit gewabnet bist.

Es grüßt
der Ruhestandsplaner

Hallo,

generell ist wichtig, was die Versicherung ausgeschlossen hat. Nur Heuschnupfen? Oder weitergehend Erkrankungen der Atemorgane?

Im Fall einer Berufsunfähigkeit wird generell ein Gutachten erstellt. Manchmal werden dazu nur die Unterlagen des behandelten Arztes angefordert. Manchmal findet eine Untersuchung statt.

In der Regel hat es keinen Sinn, jetzt die Pferde scheu zu machen. Sie wissen nicht, ob es überhaupt zu einer Berufsunfähigkeit kommt.

Viele Grüße

Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de

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Das ist ein Thema für Fachanwälte. Solche Fälle sind häufig vor Gericht. Wie das genau ausgeht kann Dir wohl niemand mit Sicherheit sagen. Ein Gutachten könnte natürlich helfen.

Gruß
Dennis

Lieber Hulli,

die gute Nachricht vorweg: Ja, es gibt eine unabhängige Stelle, die deutschen Gerichte.

Du mußt damit rechnen, dass der Versicherer bei einer BU aufgrund des Asthmas versucht, einen Zusammenhang zum Heuschnupfen herzustellen. Mögliche Folge könnte ein Prozess über mehrere Instanzen einschließlich Gutachterstreit mit erheblichen finanziellen Vorleistungen und Risiken sein. Du solltest über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken, sofern noch keine besteht. Ausreichend wäre ein Vertrag mit hoher SB, der schon für einen zweistelligen Jahresbeitrag zu haben ist. Ausdrückliche Anforderung sollte die Eigenschaft „Folgeereignistheorie“ sein. Lass vom Vermittler protokollieren, dass diese Anforderung erfüllt ist.

Alles Gute
oscar.

Hallo.

Am besten lassen Sie sich alle Behandlungsberichte hierzu aushändigen und bewahren Sie sie auf.

Im Leistungsfall ist es sehr wahrscheinlich, dass der Versicherer einen Zusammenhang zwischen Asthma und Heuschnupfen prüfen wird, wobei man hier auch sagen kann, dass die Diagnose Ihres Arztes nicht zwangsläufig die Richtige ist.

Besser wäre das Ganze von einem Pneumologen untersuchen zu lassen.

Viele Grüße vom unabhängigen Berater zum Thema Berufsunfähigkeit aus Saarbrücken
Mit freundlichen Grüßen
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de

Eine unabhängige Stelle kenne ich leider nicht.

Generell müsstest du deinen Berater erschlagen, dass er nicht schon früher den Versicherer angehauen hat, dass der Ausschluss entnommen wird.

Du solltest so schnell wie möglich deinem Versicherer mitteilen, dass du den Heuschnupfen durch einen Gutachter als geheilt ansehen lassen willst.

Später hättest du generell Probleme bei eienr BU, wegen der Atemwegsbeschwerden.

Hallo,

Sie denken mit, das ist gut.
Das beste ist es, sich die Diagnose usw. schriftlich geben zu lassen. Idealerweise noch mit Zweitmeinung.

Das ändert nichts daran, dass die Versicherung später zweifelt, erhöht aber die Chancen.

P.S.: Im zusammenhang mit einer BU rate ich oft auch zum Abschluss einer Rechtsschutzversicgerung. Immer mehr BU-Fälle müssen leider eingeklagt werden.

Hoffe geholfen zu haben

Sie können sicherlich abwarten, ob Sie überhaupt und wenn Sie berufsunfähig werden sollten, was dann die Gründe sein werden. Sicherlich spricht einiges dafür, dass Sie sich jetzt schon darum kümmern, Atteste oder Gutachten zu haben, die Ihnen bescheinigen, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen ihren Allergien und dem Asthma besteht.

Selbst wenn die Versicherung nach Prüfung aller Befunde später zu der Auffassung käme, dass der Heuschnupfen an der Entstehung des Asthmas ursächlich beteiligt war, haben Sie etwas in der Hand, was ihre Position in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung stärkt.

Sollten Sie sich später nicht mit der Versicherung einigen können, gibt es als Schlichter den „Ombudsmann für Versicherungen“. Falls Sie dennoch klagen wollen oder müssen, haben Sie bis einen Monat nach dem Schiedsspruch des Ombudsmannes Zeit für die Klageerhebung.

Guten Morgen,

versicherungsrechtlich kenne ich mich da nicht ausreichend aus. Intuitiv würde ich sagen, daß die Sorge wohl berechtigt ist. Wenn ich für mich entscheiden sollte, würde ich mit dem behandelnden Arzt über ein Gutachten sprechen, in dem die Lage wie sie ist - Asthma unter abgesichertem Ursachenausschluß der Allergie - dargestellt wird. Außerdem würde ich auch mit der Verbraucherzentrale sprechen und bei den dortigen Versicherungs-Experten nach der rechtlichen Lage und was zu tun ist anfragen. Meist sind sie dort auf dem neuesten Stand.

Eine gute Zeit und ein schönes neues Jahr

Christiane Thomaßen
HP und HPpsych
Naturheilpraxis
Schwerpunkt: Allergien
und chronische Erkrankungen
Grevenbroicher Straße 34
41065 Mönchengladbach
02161 9929514

Nun, zum einen sind Ausschlüsse nicht bis zu Sankt Nimmerleins Tag gültig, sprich…wenn Sie nachweisen können, dass sie über einen langen Zeitraum behandlungs- und beschwerdefrei sind, kann der Ausschluss aufgehoben werden. Doch darum ging es ja nicht.
Es stellt sich die Frage des Nachweises im Fall der BU. Das kommt auf ihre Bedingungen an. Einige Gesellschaften akzeptieren den Nachweis Ihres Arztes. Andere Gesellschaften fordern alle paar Monate einen erneuten Nachweis. Wiederum andere Gesellschaften akzeptieren nur den Nachweis des Arztes ihres Vertrauens. Was genau gilt, ist Ihren Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Am besten Sie suchen sich einen Versicherungsberater, der Ihre Belange prüft und sie ggfs auch gegenüber dem Versicherer vertritt.

Hallo

solange kein Antrag auf Leistung gestellt wird, bringt es nichts, etwas zu unternehmen.

Erst im Leistungsfall muss med. nachgewiesen werden, ob eine Kausalität zur Grunderkrankung besteht.

Da kann es womöglich zum Gutachterstreit kommen.

Empfehle einen PrivatRechtsschutz mit der Folgeereignistheorie. Sofern schon einer besteht, sollte dieser vor dem BU Abschluss existiert haben - ansonsten Anbieter wechseln, wenn keine Folgeereinistheorie eingeschlossen ist

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo, dazu kann ich leider nichts beitragen.