Hallo zusammen,
wäre toll, wenn man uns hier weiterhelfen könnte.
Nehmen wir folgendes an:
Ein Arbeitnehmer (AN) leidet kurz nach Antritt seiner ersten Arbeitsstelle nach dem Studium an einer seelischen Erkrankung, sagen wir Depressionen.
Er begibt sich in ärztliche Behandlung, wird für etwa fünf Wochen krankgeschrieben und ist aber bereits kurze Zeit später wieder wohlauf. Er geht mittlerweile wieder ganz normal seiner beruflichen Tätigkeit nach und ist beschwerdefrei.
Problem des AN ist es aber, dass er bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sich aber diesbezüglich gerne absichern möchte.
Er stellt entsprechende Anträge bei mehreren Versicherungen und beantwortet die darin enthaltenen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Leider lehnt die Mehrheit der Versicherungen den Versicherungsschutz ab - mit zwei Ausnahmen:
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Versicherung A: Lehnt zwar den Versicherungsschutz gegenwärtig ab, offeriert aber eine vorläufige Rückstellung für die Dauer von 3 Jahren.
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Versicherung B: Nimmt den Antrag an, aber mit einer Auschlussklausel (AKL) „Psyche“.
AN entscheidet sich also zunächst für Versicherung B und schließt den Vertrag ab.
Nach Ablauf der Rückstellung von 3 Jahren der Versicherung A wendet sich AN wieder an die Versicherung A und bittet um erneute Prüfung. Versicherung A lässt sich aber nur dahingehend erweichen, dass sie den Versicherungsschutz zwar übernehmen würde, jedoch ähnlich wie Versicherung B eine AKL „Psyche“ vorsieht.
Der AN ist mit dieser Auschlussklausel nicht wirklich zufrieden und möchte sie unbedingt loswerden. Erstens zahlt er die gleichen Beiträge wie ein Versicherungsnehmer ohne AKL, hat aber einen geringeren Versicherungsschutz. Zweitens findet er die AKL ohnehin irgendwie stigmatisierend.
Wie der Zufall so will, erhält AN über den Versicherungsdienst eines Vereins, der sich um die Belange von Leuten seiner Berufsgruppe kümmert und bei dem er Mitglied ist ein gut klingendes Angebot.
Der Verein hat sich mit Versicherung C zusammengetan, um seinen Mitgliedern eine exklusive Berufsunfähigkeitsversicherung „mit nur 2 Gesundheitsfragen“ anzubieten.
(Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass AN vorher noch nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versicherung C beantragt hat, auch nicht damals kurz nach seiner Erkrankung, als er händeringend nach einem Versicherer suchte.)
Die 2 Gesundheitsfragen lauten im Wesentlichen:
- „Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 2 Wochen krankgeschrieben?“
- „Besteht eine anerkannte Erwerbsminderung, Behinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?“
Beide Fragen kann AN erfreulicher Weise wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantworten.
Das eigentlich Interessante kommt nun:
In dem Antragsformular steht ein Hinweis, dass sich die Versicherung C vorbehält, den Versicherungsnehmer nicht zu versichern, wenn von der Versicherung C selbst oder einer anderen Versicherungsgesellschaft ein Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages der zu versichernden Person aus Risikogründen abgelehnt, zurückgestellt oder nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurde.
Dies ist - wie erwähnt - nur ein Hinweis. Es werden hier dem Antragsteller KEINE konkreten Fragen gestellt. Es gibt kein „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen. Es gibt auch kein Textfeld, in dem man (ungefragt) Angaben machen könnte.
Jetzt die Fragen:
Wodurch würde die Versicherung C denn überhaupt erfahren, dass andere Versicherungen den Versicherungsschutz ablehnen oder nur unter einer AKL „Psyche“ akzeptieren?
Ist dies die Chance für AN eine vollumfängliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Es wird im Antragsformular noch gefragt, ob zusammen mit der beantragten Berufsunfähigkeitsrente noch weitere Versicherungen bestehen, die in der Summe 50% des derzeitigen Bruttoeinkommens übersteigen, was ja durch den Vertrag mit Versicherung B der Fall wäre. Hier könnte man ja angeben, dass ein bestehender Vertrag mit Versicherung B aufgrund „günstiger Bedingungen“ o.ä. bei Versicherung C sofort gekündigt wird, wenn diese eine Zusage erteilt?
Oder handelt sich AN irgendwelche Nachteile ein, wenn er den Antrag bei Versicherung C stellt? AN möchte unbedingt BU-versichert sein und nicht durch eine AKL eingeschränkt werden.
Wer weiß was?
VG Tomm