Berufsunfähigkeitsversicherung Ausschlussklausel

Hallo zusammen,

wäre toll, wenn man uns hier weiterhelfen könnte.

Nehmen wir folgendes an:

Ein Arbeitnehmer (AN) leidet kurz nach Antritt seiner ersten Arbeitsstelle nach dem Studium an einer seelischen Erkrankung, sagen wir Depressionen.

Er begibt sich in ärztliche Behandlung, wird für etwa fünf Wochen krankgeschrieben und ist aber bereits kurze Zeit später wieder wohlauf. Er geht mittlerweile wieder ganz normal seiner beruflichen Tätigkeit nach und ist beschwerdefrei.

Problem des AN ist es aber, dass er bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sich aber diesbezüglich gerne absichern möchte.

Er stellt entsprechende Anträge bei mehreren Versicherungen und beantwortet die darin enthaltenen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Leider lehnt die Mehrheit der Versicherungen den Versicherungsschutz ab - mit zwei Ausnahmen:

  • Versicherung A: Lehnt zwar den Versicherungsschutz gegenwärtig ab, offeriert aber eine vorläufige Rückstellung für die Dauer von 3 Jahren.

  • Versicherung B: Nimmt den Antrag an, aber mit einer Auschlussklausel (AKL) „Psyche“.

AN entscheidet sich also zunächst für Versicherung B und schließt den Vertrag ab.

Nach Ablauf der Rückstellung von 3 Jahren der Versicherung A wendet sich AN wieder an die Versicherung A und bittet um erneute Prüfung. Versicherung A lässt sich aber nur dahingehend erweichen, dass sie den Versicherungsschutz zwar übernehmen würde, jedoch ähnlich wie Versicherung B eine AKL „Psyche“ vorsieht.

Der AN ist mit dieser Auschlussklausel nicht wirklich zufrieden und möchte sie unbedingt loswerden. Erstens zahlt er die gleichen Beiträge wie ein Versicherungsnehmer ohne AKL, hat aber einen geringeren Versicherungsschutz. Zweitens findet er die AKL ohnehin irgendwie stigmatisierend.

Wie der Zufall so will, erhält AN über den Versicherungsdienst eines Vereins, der sich um die Belange von Leuten seiner Berufsgruppe kümmert und bei dem er Mitglied ist ein gut klingendes Angebot.

Der Verein hat sich mit Versicherung C zusammengetan, um seinen Mitgliedern eine exklusive Berufsunfähigkeitsversicherung „mit nur 2 Gesundheitsfragen“ anzubieten.

(Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass AN vorher noch nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versicherung C beantragt hat, auch nicht damals kurz nach seiner Erkrankung, als er händeringend nach einem Versicherer suchte.)

Die 2 Gesundheitsfragen lauten im Wesentlichen:

  • „Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 2 Wochen krankgeschrieben?“
  • „Besteht eine anerkannte Erwerbsminderung, Behinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?“

Beide Fragen kann AN erfreulicher Weise wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantworten.

Das eigentlich Interessante kommt nun:

In dem Antragsformular steht ein Hinweis, dass sich die Versicherung C vorbehält, den Versicherungsnehmer nicht zu versichern, wenn von der Versicherung C selbst oder einer anderen Versicherungsgesellschaft ein Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages der zu versichernden Person aus Risikogründen abgelehnt, zurückgestellt oder nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurde.

Dies ist - wie erwähnt - nur ein Hinweis. Es werden hier dem Antragsteller KEINE konkreten Fragen gestellt. Es gibt kein „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen. Es gibt auch kein Textfeld, in dem man (ungefragt) Angaben machen könnte.

Jetzt die Fragen:

Wodurch würde die Versicherung C denn überhaupt erfahren, dass andere Versicherungen den Versicherungsschutz ablehnen oder nur unter einer AKL „Psyche“ akzeptieren?

Ist dies die Chance für AN eine vollumfängliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Es wird im Antragsformular noch gefragt, ob zusammen mit der beantragten Berufsunfähigkeitsrente noch weitere Versicherungen bestehen, die in der Summe 50% des derzeitigen Bruttoeinkommens übersteigen, was ja durch den Vertrag mit Versicherung B der Fall wäre. Hier könnte man ja angeben, dass ein bestehender Vertrag mit Versicherung B aufgrund „günstiger Bedingungen“ o.ä. bei Versicherung C sofort gekündigt wird, wenn diese eine Zusage erteilt?

Oder handelt sich AN irgendwelche Nachteile ein, wenn er den Antrag bei Versicherung C stellt? AN möchte unbedingt BU-versichert sein und nicht durch eine AKL eingeschränkt werden.

Wer weiß was?

VG Tomm

Hallo,
prinzipiell kann man Krankheiten, die VOR dem Abschluss einer Versicherung bestanden, nicht mehr versichern (hab ich  mal so in meiner Ausbildung gelernt). Natürlich kann er seine Kreuzchen bei Versicherung C machen. Aber, der Hinweis, dass sie diese die Versicherung nicht übernehmen, wenn … siehe oben, sollte ihm eine Warnung sein. Spätestens wenn er aufgrund psychischer Erkrankung berufsunfähig wird, muss er Ärztliche Unterlagen vorweisen. Und da steht dann sehr wohl drin, dass dies nicht die Ersterkrankung ist.

Es gibt auch ein Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, das ist sowas wie die Schufa für Versicherungen, aber ich bin mir nicht sicher, ob da BU-Versicherungen ausgeschlossen sind.

Mir wäre das zu riskant. Ich hätte Angst, dass mir da evtl. ein Versicherungsbetrug unterstellt wird.

Hallo,

bei vielen Versicherern werden bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen bei psychotherapeutischen Beschwerden 5 Jahre abgefragt (bei stationärer Psycho-Therap. Behandlung 10 Jahre).

Also wäre es doch einfach den Zeitraum abzuwarten und zwar ab dem Datum wo der letzte Besuch bei einem Psychotherapeuten statt gefunden hat.

Dann wäre man doch auf der sicheren Seite.

Und zu deiner Frage wie könnte man feststellen, dass einmal ein Antrag abgelehnt wurde.

Tja zur Zeit gibt es öfters Zusammenlegungen von Versicherungsunternehmen und vielleicht geht auch Versicherer C mit B oder mit A zusammen.

Gruß Merger

Hallo,

vielleicht auch mal, bei den Gesundheitsfragen(!), erörtern, ob es sich um eine Beruf - oder Erwerbs unfähigkeitsabsicherung handelt!

16BIT

vielleicht auch mal, bei den Gesundheitsfragen(!), erörtern,
ob es sich um eine Beruf - oder Erwerbs unfähigkeitsabsicherung
handelt!

und da gibt es unterschiedliche Gesundheitsfragen ?
Da würde mich mal der Versicherer interessieren!

Gruß Merger

Hallo zusammen,

Wie der Zufall so will, erhält AN über den Versicherungsdienst
eines Vereins, der sich um die Belange von Leuten seiner
Berufsgruppe kümmert und bei dem er Mitglied ist ein gut
klingendes Angebot.

Um welchen Verein bzw. um welchen Versicherer handelt es sich denn?

Wodurch würde die Versicherung C denn überhaupt erfahren, dass
andere Versicherungen den Versicherungsschutz ablehnen oder
nur unter einer AKL „Psyche“ akzeptieren?

Durch einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer.In diesem System werden Anträge eingestellt,die nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen worden sind.Diese Daten werden dann dem Versicherer C auf Antrag zur Verfügung gestellt,um diesem eine Einschätzung des zu versichernden Risikos zu ermöglichen.
Allerdings nimmt nicht jeder Versicherer an diesem System teil,es ist also möglich,dass die gestellten Anträge dort gar nicht erfasst sind.Eine Selbstauskunft wäre in diesem Fall ratsam.Diese kann einmal jährlich kostenfrei angefordert werden.

Ist dies die Chance für AN eine vollumfängliche
Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

BU-Versicherungen ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen sehen in aller Regel eine Deckelung der versicherbaren BU-Rente vor,unter Umständen sind auch übliche Optionen wie eine Nachversicherungsoption zur Erhöhung der vereinbarten Rente ausgeschlossen.Ohne Angabe des Versicherers lässt sich das nur schwer beurteilen,vollumfänglich sind diese BU-Aktionen aber zumeist nicht zu nennen.

VG Tomm

Grüße,sapine

Hallo Merger,

die Vermutung liegt bei den Gesundheitsfragen nahe, dass dies keine „ordentliche“ Absicherung sein kann (wie oben sapine auch schon schrieb).
Ich kenne nur eine Gesellschaft, wo man bis 750,-€ BU-Rente, die o.g. Gesundheitsfragen hatte. Allerdings musste man dann auch noch zwei oder drei andere Sparten mit bedienen, dies war eher für Bestandskunden wohl gedacht.

16BIT

Hallo 16Bit,

mir liegen Unterlagen für eine BU-Absicherung vor im Zusammenhang mit einer BAV mit nur drei Gesundheitsfragen.
Allerdings mit kleinen Einschränkungen - Absicherung max. 1.000 € und nur bestimmte Berufsgruppen.

Gruß Merger

1 Like

Och…theoretisch geht es auch ohne bAv,bis 2000€ monatlich.Aber eben nur für die den Versicherer „symphatischen“ Berufsgruppen und Beamte.Aber auch hier mit Einschränkungen,dynamische Erhöhungen und eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall sind ausgeschlossen.

Grüße,sapine

1 Like

Hallo Ihr Zwei,

rein rethorisch gefragt…es wäre sehr reizend von Euch, wenn Ihr dazu mal die „Zielguppen“ nennen würdet und ggf. auch mal die GF posten würdet!
Denn es gibt ja auch den einen oder anderen „Pflegefall“ in den (noch) unbekannten Berufsgruppen!
Und falls dieser Thread mal im Archiv landet, hätte man halt noch etwas mehr Infos zu
„BU ohne Gesundheitsfragen!“ :wink:

16BIT

Hallo Ihr Zwei,

Hallo,

rein rethorisch gefragt…es wäre sehr reizend von Euch, wenn
Ihr dazu mal die „Zielguppen“ nennen würdet und ggf. auch mal
die GF posten würdet!
Denn es gibt ja auch den einen oder anderen „Pflegefall“ in
den (noch) unbekannten Berufsgruppen!
Und falls dieser Thread mal im Archiv landet, hätte man halt
noch etwas mehr Infos zu
„BU ohne Gesundheitsfragen!“ :wink:

Satnd heute gibt es von folgenden Gesellschaften Aktionsanträge mit verkürzten bzw. vereinfachten Gesundheitsfragen:

Württembergische (ich tippe,das war die von dir „erwähnte“ Gesellschaft)
-maximales Eintrittsalter 35 Jahre
-maximal versicherbare BU-Rente 750€ monatlich
-versicherbare Berufsgruppen:1+,1,2+,2 mit Ausnahme von Berufssoldaten
-es darf anderweitig keine BU-Rente bestehen bzw. beantragt worden sein

Volkswohl Bund
-maximales Eintrittsalter 45 Jahre
-maximale BU-Rente 500€ monatlich plus verpflichtende Pflegezusatzversicherung
-möglich für alle Berufsgruppen bis auf „sehr stark körperlich Tätige“ (→Dachdecker,Maurer)

Basler
-kein Höchsteintrittsalter
-maximale BU-rente 665€ monatlich
-alle Berufsgruppen
-Voraussetzung:es besteht bereits eine BU-Versicherung (Anbieter und Höhe ist wiederum egal)

Gothaer
-kein Höchsteintrittsalter
-offen für alle Berufsgruppen
-maximale Rente 1000€ monatlich

Signal Lduna
-Höchsteintrittsalter 40 Jahre
-maximale Rentenhöhe 2000€ für die Berufsgruppen A++ und A+,1000€ für Berufe der BG A sowie Beamte
-andere Berufsgruppen sind von der Aktion leider ausgeschlossen

Das Aufführen aller Details (Befristung der Aktionsanträge,Formulierung der Gesundheitsfragen,Nachversicherungsoptionen,dynamische Erhöhungen etc.pp.) würde hier sicherlich den Rahmen sprengen.Aber im Bedarfsfall kann man(n) sich ja auch direkt beim Versicherer informieren :smile:

16BIT

Grüße,sapine

1 Like

Hallo sapine,

vielen Dank für diese Übersicht und man sieht auch, jede Gesellschaft hat was Gutes und auch mal nicht! :wink:

VG
16BIT

Hallo 16BIT

vielen Dank für diese Übersicht und man sieht auch, jede
Gesellschaft hat was Gutes und auch mal nicht! :wink:

Wobei man sich zuerst einmal die Bedingungen ansehen sollte und dann auch noch den Bedarf des Kunden erörtern muss.

So aus der Ferne ohne diese Informationen kann ich nicht erkennen, ob es sich um etwas Gutes handelt.

Gruß Merger

Hallo Merger,

ob GUT oder SCHLECHT soll ja hier nicht erörtert werden…(wg. den besch. FAQ1129), jedoch ist es eine kleine Übersicht, was es so alles geben kann auf dem Markt.

:wink:

16BIT

Die Gesellschaft, auf die sich der UP bezieht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit die HDI sein. Die hat einen Rahmenvertrag mit dem VDI (Verb. dt. Ingenieure).

Dort können mit den genannten GF eine BU bis 1.200 EUR abgeschlossen werden.

Grüße

Claude Burgard
Versicherungsmakler

Hallo Claude,

vielen Dank für die Ergänzung und Erläuterung!
Erstaunlich, was es so alles gibt!

P.S. den Link zu Deiner Page habe ich erneut gelöscht und da es dazu auch noch keine Rückantwort von den Häuplingen gibt, würde ich Dich bitten, diese bis dato auch nicht einzupflegen! Vielen Dank!

16BIT

Hallo 16BIT

Hallo Merger,

ob GUT oder SCHLECHT soll ja hier nicht erörtert werden…(wg.
den besch. FAQ1129), jedoch ist es eine kleine Übersicht, was
es so alles geben kann auf dem Markt.

Dann hast Du mich falsch verstanden.

z.B. schrieb Sapine (Ausnahme Berufssoldaten).
Es wäre der größte Blödsinn wenn Zeit- oder Berufssoldaten solch eine BU abschließen würden, die z.B. bei einem Einsatz in Afghanistan nicht zahlen würde.

Zahlen würde dann nur die abgeschlossenen Verträge über den Rahmenvertrag des Deutschen Bundeswehrverbandes.

:wink:

16BIT

Gruß Merger

Hallo Merger,

oh ja, dies hab ich dann wohl und Dein Einwand ist berechtigt!

16BIT

Hallo,

z.B. schrieb Sapine (Ausnahme Berufssoldaten).
Es wäre der größte Blödsinn wenn Zeit- oder Berufssoldaten
solch eine BU abschließen würden, die z.B. bei einem Einsatz
in Afghanistan nicht zahlen würde.

Berufssoldaten können diesen „Blödsinn“ gar nicht machen,weil die Signal Iduna dieses Risiko gar nicht erst zeichnen würde.

Gruß Merger

Grüße,sapine

Hallo Sapine,

Berufssoldaten können diesen „Blödsinn“ gar nicht machen,weil
die Signal Iduna dieses Risiko gar nicht erst zeichnen würde.

völlig richtig.

Allerdings entnehme ich deinem Text, dass Zeitsoldaten diesen Blödsinn machen könnten !

Gruß Merger