Berufsunfähigkeitsversicherung: Definition ärztlicher Behandlung

Mal angenommen jemand hat eine chronische Krankheit, die noch nicht ausgebrochen ist und dieser jemand geht deswegen halbjährlich zur Kontrolle. Nun schließt dieser Jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und wird gefragt, ob er wegen einer Krankheit „insgesamt länger als 6 Wochen in ärztlicher Behandlung war oder sein wird“ . Muss er die Frage nun mit ja beantworten?

Ja.
Spätestens dann wenn er/sie, wegen der nun ausgebrochenen Krankheit, die Vers. in Anspruch nehmen will, würde ihm/Ihr das Nein um die Ohren fliegen. ramses90

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Hallo,
und genau da wird ggf. der Haken sein, an dem sich die Versicherung aufhängen wird, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Genau so wird´s sein. Jeder Versicherung werden bei einer plötzlich auftauchenden chronischen Erkrankung alle Nachspüralarmglocken läuten. ramses90

Diese Frage gibt es mit Sicherheit nicht beim Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Allerdings müssen alle Arztbesuche bei der Beantwortung der Fragen berücksichtigt werden.