Berufsunfähigkeitsversicherung Dienstfähigkeitserklärung Akademikerstatus

Hallo! Ich habe über meinen globalen Arbeitgeber eine vereinfachte BU bekommen mit der Dienstfähigkeitserklärung die abgegeben wurde.

Der Tarif der ausschließlich angeboten wurde scheint nur auf Akademiker gerichtet zu sein. Davon war keine Rede vorher. Ich habe erstmal abgeschlossen, auch wenn ich kein Akademiker bin.

Für mich war es ein Glücksfall eine einigermaßen hohe BU abzuschließen ohne Gesundheitsprüfung da ich wg. Übergewicht, Blutdruck, Schlafapnoe etc schon lange beim Arzt bin.

Nun folgende Fragen:
Obwohl ich nirgends selbst angegeben habe dass ich gesund bin, kann man mir bei der Leistungsprüfung Verletzung der Anzeigepflicht nachweisen?
Wie gesagt, nur mein AG hat angegeben ich wäre gesund gewesen das letzte Jahr oder sowas.
Prüfen die beim Leistungsfall meinen Akademikerstatus? Werden die dann zurücktreten? Obwohl ich ja nicht daran schuld bin, die bieten Ihr Produkt nur so an unseren AG an…
Weil die davon ausgehen, dass wir hier im gehobenen Management alle Akademiker sind…

Und wenn dem so ist, dass ich im Leistungsfall Probleme kriegen würde, wie gehe ich jetzt am besten vor… Nun bin ich ja schon mal drin und die denken ich wäre gesund. Und wenn ich es richtig sehe kann ich wenn ich bei einer Versicherung bin ohne Gesundheitsprüfung nachversichern… In eine neue BU wechseln die dann auch funktionieren würde?

Bitte um Antworten… und helfe gerne bei Fragen.

Danke!

Es kommt darauf an, was Sie unterschrieben haben. Haben Sie eine Kopie des Aufnahmeantrags der Versicherung? Oder hat nur der Arbeitgeber Sie angemeldet und auch unterschrieben. Dann lassen Sie sich hier den Bogen geben, der bei der Versicherung eingereicht wurde. Es kommt immer auf die genauen Fragestellungen im Aufnahem-Fragebogen an. Wird nach den letzten fünf Jahren gefragt, ist nicht relavant, was vor sechs Jahren war, usw.

Hallo cirizo.

Kontaktiere doch den für Deinen AG tätigen Vermittler. Dieser soll bei der Gesellschaft anfragen ob der Status Akademiker eine entscheidende Rolle spielt.

Ich gehe davon aus das nicht - dann solltest du um Änderung der Police bitten oder eine anderweitig lautende Bestätigung

Hallo „cirizo“,

das ist eigentlich eine Frage, die man besser einem Juristen stellen sollte. Ich versuche Ihnen dennoch weiterzuhelfen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, hat Sie Ihr Arbeitgeber zu diesem Gruppenvertrag angemeldet und dabei vermutlich angegeben, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum, z.B. die letzten 12 Monate, nicht dienstunfähig waren. Grundsätzlich steht es einem Versicherungsunternehmen frei, sich dieser vereinfachten Gesundheitsfragen zu bedienen. Wenn diese korrekt beantwortet sind, kann sich die Gesellschaft meines Erachtens (aber bitte - ich bin kein Jurist!) später auch nicht mit vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung aus der Verantwortung stehlen. Diese wurde im Falle einer korrekten Beantwortung der Fragen ja auch definitiv nicht begangen. Sollten Sie den Vertrag als versicherte Person mitunterschrieben haben (Versicherungsnehmer wird voraussichtlich ja Ihr AG sein), ist es natürlich wichtig, dass Sie kontrollieren, ob der AG die Fragen auch korrekt beantwortet hat.

Sie müssen sich halt nur darüber im Klaren sein, dass ein solcher Kollektivvertrag für die Versicherung eine Mischkalkulation darstellt, da diese davon ausgehen muss, dass einige versicherte Personen darunter sein werden, die Vorerkrankungen haben. Somit ist der Tarif möglicherweise teurer als ein Normaltarif. Dies bedeutet für „nicht Kranke“ häufig einen Nachteil, da der Vertrag (Preis/Leistung) trotz Gruppenrabatt teurer sein kann als ein eigener Einzeltarif. Das braucht Sie jedoch nicht zu belasten. Sie haben den Vorteil, dass die „Gesunden“ den Vertrag letztendlich „subventionieren“.

Nun noch kurz zur „Akademiker-Problematik“. Sollte der Vertrag nur für Akademiker gültig sein, müsste dies in der Versicherungsbedingungen klar ersichtlich sein. Normalerweise wird auch im Antrag nach dem Beruf bzw. der Ausbildung gefragt. Hier gilt wieder das Gleiche: Es darf natürlich keine falsche Angabe genmacht worden sein.

Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich die beiden Punkte doch kurz von Ihrem AG oder noch besser von der Gesellschaft bestätigen.

Gruß
Martin H. Meyer
RuhestandsPlanung Fünfseenland
www.finanzielle-freiheit-im-ruhestand.de

falsche Angaben im Antrag sind immer schlecht. Ob der Versicherer in das nachweisen kann, weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, ob sie ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbunden haben bei Antragstellung.
Merkwürdig es ist auf jeden Fall, dass ihr Beruf nicht angegeben werden musste, weil bei einer Berufsunfähigkeit eben Buhrufe versichert werden.
Auch hier muss somit in den Gruppenvertrag geschaut werden, wer da was bzw. wen versichert hat!?

Es ist immer schwer, detaillierte Antworten zu geben, wenn man die Details nicht kennt.

Es bleibt ihm nichts anderes übrig, als sie Versicherungsbedingungen und die besonderen Klauseln des Gruppenvertrages durchzuarbeiten.

Vielleicht hat der Arbeitgeber diesen Vertrag zusammen mit einem Versicherungsmakler entwickelt (?), Dann würde ich mich auch an diesen wenden.
Glück auf
pe Sturm

Hallo

so wie sie den Fall schildern können Sie davon ausgehen das im Fall einer bestehenden BU der Versicherer nicht zahlen wird. Hier liegt ganz eindeutig eine Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vor. Erschwerend kommt hinzu wenn der Tarif nur für Akademiker ist und Sie keiner sind, das sowieso kein Versicherungsschutz besteht.

Hallo Cirizo,

ich denke nicht, dass die Versicherung nur für Akademiker angeboten wird. Im Grunde ist es eine Leistung für die der Arbeitgeber gerade steht, (auch wenn er das oft nicht weiß) und dieser muss alle Mitarbeiter einer Gruppe, z.B. Führungskräfte gleich behandeln. D. h. jeder hat einen Anspruch auf die angebotene BU.

Der status Akademiker führt zu oft zu leicht günstigeren Prämien. Allerdings Haben Führungskräfte sowieso oft schon sehr günstige Prämien. Im Leistungsfall muss man sich oft mit der Versicherung rumstreiten. In jedem Falle wird dann der Akademikerstatus geprüft.

Ich vermute es wird ganz einfach sein, die Berufsgruppe im Vertrag zu ändern. Einfach bei der Versicherung anrufen. Möglicherweise, wird der Vertrag leicht teurer. Eine Gesundheitsprüfung darft es aber trotzdem nicht geben.

Falls es tatsächlich unerwartet nicht möglich ist Nichtakademiker über den Gruppentarif zu versichern muss als Besondere Vereinibarung auf den Status hingewiesen werden.

Rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber verpflichtet auch Ihnen den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermöglichen, wenn er es bei den anderen auch getan hat. Andernfalls könnten Sie ihn im Falle einer Berufsunfähigkeit belangen.

Ich würde mich einfach mal an die Versicherung wenden und nachfragen.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Hallo Cirizo,

aus den genannten Daten ist die Frage nicht abschließend zu beantworten. Aus den vorhandenen Daten kann ich Dir mitteilen, dass …

… Gruppenverträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung recht häufig sind. Dabei ist es möglich, dass lediglich der Arbeitgeber bescheinigen muss, dass im letzten Jahr keine Arbeitsunfähigkeit bestand.

… es Verträge gibt, die Voraussetzungen wie einen „Akademikerstatus“ haben. Gruppenvertrag kommt von Gruppe, das kann zB die Gruppe der Akademiker in einem Unternehmen sein.

… Du die Sache im Detail prüfen lassen solltest. Angesichts der Umstände und des Risikos eine möglicherweise unwirksamen Versicherung gehst Du am besten zu einem Versicherungs fach anwalt. Sie können dazu auch ein zeitabhängiges Honorar vereinbaren.

Grundsätzlich sehe ich zwei Möglichkeiten: Entweder die Versicherung ist wirksam abgeschlossen oder der Vermittler hat eine wesentliche Pflichtverletzung begangen. Die Konsequenzen daraus erklärt dir der Anwalt.

Viele Grüße
oscar.

wenn die ANtragsaufnahme ohne Gesundheitsprüfung war dann ist alles gut…

bitte unbedingt die Anträgte prüfen ob da von Gesundheitsfargen etwas steht oder einfach nur alles durchgestrichen wurde oder ggf. alles mit nein beantwortet wurde…!!!

Hallo,
natürlich wird im Schadensfall geprüft. Der einfachste Weg wäre, vom Vermittler eine Bestätigung zu bekommen, daß der Sachverhalt bekannt war, dann ist es OK.
MfG
JOs

Hierauf kann ich keine Antwort geben, ohne die Unterlagen gesehen zu haben.