Gibt es eine gesetzliche Regelung, wiviel vom letzten Brutto-/ Nettogehalt über eine BU abgesichert werden kann. Es wäre ja nicht im Sinne des Gesetzgebers bei einer BU mehr ausbezahlt zu bekommen, als im Beruf, oder?
Hallo,
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wiviel vom letzten Brutto-/
Nettogehalt über eine BU abgesichert werden kann. Es wäre ja
nicht im Sinne des Gesetzgebers bei einer BU mehr ausbezahlt
zu bekommen, als im Beruf, oder?
nein,eine einheitliche und gesetzliche bindende Vorschrift gibt es für die Versicherer nicht.Theoretisch ist sogar eine Absicherung über das Nettoeinkommen hinaus.In aller Regel ziehen die Versicherer irgendwo die Linie und versichern beispielhaft bis maximal 90% des Bruttoeinkommens.
Spannend kann es werden,wenn bereits ein Vertrag besteht und ein 2. abgeschlossen werden soll.Denn es wird auch bereits bestehenden Verträgen gefragt.Das Handling der Versicherer ist hierbei unterschiedlich.
Grundsätzlich gilt:Alles,was der Versicherer bei korrekter Beantwortung der Antragsfragen als sein Risiko versichert,muss er auch im Leistungsfall bezahlen.
Grüße,sapine
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wiviel vom letzten Brutto-/ Nettogehalt über eine BU abgesichert werden kann.
Nein, die gibt es nicht ?
Es wäre ja nicht im Sinne des Gesetzgebers bei einer BU mehr ausbezahl zu bekommen, als im Beruf, oder?
Warum sollte sich der Gesetzgeber darum kümmern, wer sich wie versichert ?
Die Versicherer haben unterschiedliche Richtlinien, welche Summen sie decken.
Eine Versicherung muss nicht mehr zahlen als das vorherige Nettoeinkommen auch wenn du mehr versichert hast. Die meisten Gesellschaften versichern bis 90% des Nettoeinkommens.
Gruß
Dennis
–> Ja, aber keiner wird doch 2000 Einnahmen haben und 2500 BU bekommen? Oder 5000 mit 2 Verträgen, oder?
–> Ja, aber keiner wird doch 2000 Einnahmen haben und 2500 BU bekommen? Oder 5000 mit 2 Verträgen, oder?
Warum nicht, wenn er den entsprechenden Beitrag bezaglt hat.
Die Versicherer haben unterschiedliche Richtlinien für die Annahme eines BU-Vertrages…
Hallo,
eine harte gesetzlich definierte Grenze in Zahlen gibt es nicht. Durch das BGB wird das sogenannte Bereicherungsverbot definiert. Ein Versicherungsfall darf daher nicht zur finanziellen Besserstellung, verglichen mit der bisherigen Situation der Person führen. Dabei werden aber auch zusätzliche Kosten für die (z.B.) Erkrankung berücksichtigt.
Die meisten Versicherungen ziehen eine Grenze bei 90% des aktuellen Nettoeinkommens.
Viele Grüße
Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de
Hallo,
Moin,
Durch das BGB wird das sogenannte Bereicherungsverbot
definiert. Ein Versicherungsfall darf daher nicht zur
finanziellen Besserstellung, verglichen mit der bisherigen
Situation der Person führen. Dabei werden aber auch
zusätzliche Kosten für die (z.B.) Erkrankung berücksichtigt.
Die meisten Versicherungen ziehen eine Grenze bei 90% des
aktuellen Nettoeinkommens.
Das hat nichts mit einer BU zu tun.BU→Summenversicherung,hier ist nirgends,an keiner Stelle,ein Bereicherungsverbot definiert.Mit Ausnahme der Krankenversicherung→§200 VVG.
Ein Bereicherungsverbot gilt für die Schadenversicherung,bspw. die Hausratversicherung.Daher haben die Versicherer ja Annahmerichtlinien und prüfen,inwieweit der Antragsteller schon Vorversicherungen abgeschlossen hat.Es wird schwierig,seine Arbeitskraft über das eigentliche Einkommen hinaus zu versichern.Sollte das aber aus welchen Gründen auch immer klappen und vom Versicherer so gezeichnet werden,ist der Versicherer natürlich im Leistungsfall auch zur vollen Zahlung der BU-Rente verpflichtet.
Wie sollte es auch funktionieren?Soll man sich im Fall einer Einkommenseinbuße beim Versicherer melden um den dann entstandenen Neubedarf neu einzudecken?Kennen sie derartige Fälle aus der Praxis?
Viele Grüße
Grüße,sapine
–> Ja, aber keiner wird doch 2000 Einnahmen haben und 2500 BU
bekommen? Oder 5000 mit 2 Verträgen, oder?
Doch,natürlich.Abgesehen davon wird es schwierig,bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Antragsfragen (wozu auch das Einkommen und bereits bestehende Absicherungen gehören) eine BU-Rente über das aktuelle Einkommen hinaus zu versichern.Prinzipiell möglich ist es.
Die Beantwortung mit den 90% ist korrekt, eine gesetzliche Regelung gibt es hier nicht. Man sollte sich allerdings mit einer Dynamik die Möglichkeit erhalten, dass die versicherte Rente auch sich den Lohnsteigerungen anpasst. Bei Änderungen, wie Heirat, Nachwuchs oder einem Meistertitel und weiteren Ereignissen, kann die versicherte Rente ggf. angepasst werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Hallo,
es gibt noch eine wichtige Ergänzung zur Angemessenheit von Berufsunfähigkeitsrenten.
Häufig kommt eine Berufsunfähigkeit nicht von heute auf morgen zustande (z.B. Unfall). Sie kommt Stück für Stück (Krankheitsverlauf sowie Kräfteverfall mit zunehmenden Alter). In diesem Fall werden Sie wahrscheinlich auch Stück für Stück weniger arbeiten. Das bedeutet, Sie werden auch weniger verdienen. Das wiederum kann dazu führen, dass die versicherte BU-Rente vom Versicherer gekürzt werden kann, weil behauptet werden würde, dass die versicherte Rente nicht mehr angemessen war. Den hohen Beitrag für die höhere Absicherung nimmt die Versicherung bis dahin natürlich trotzdem gerne an.
Das bedeutet, Ihre Versicherung sollte hier eine andere Regelungen (Versicherungsbedingungen) vorsehen. Meine Meinung: Seien wir nicht naiv, JEDE Versicherung wird nach Gründen suchen, nicht leisten zu müssen. Dies ist - so paradox das auch sein mag - im Grunde auch im Interesse derjenigen liegt, die keine Leistung in Anspruch nehmen (Beitrag!). Eine Versicherung, auch ein Versicherungsverein ist daran interessiert ein möglichst attraktives Angebot (Preis und Leistung) für neue Kunden zu bieten. Das kann nicht funktionieren, wenn in jedem Fall (auch bei dem nun wirklich nicht seltenen Versicherungsbetrug) gezahlt würde.
Dennoch, wenn Sie es richtig anstellen, haben Sie für den Fall der Fälle bestmöglich vorgesorgt. Es kommt aber auf sehr viele Kleinigkeiten an, die ein Laie unmöglich überblicken kann. Sie brauchen also nicht nur jemanden, der Ihnen ein Produkt verkauft, sondern jemanden der sich auskennt und gleichzeitig auf Ihrer Seite steht. Schon wenn es leicht über den Durchschnittsbürger hinaus geht (höhere Einkommen, bestimmte Berufsgruppen, etc.) können noch so neutrale Testergebnisse, wie die der Finanztest, schnell sehr viel an Aussagekraft einbüßen.
Ich wünsche einen schönen Tag!
Mit herzlichen Grüßen,
Michael Schreiber