Hallo,
eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man ja auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung oder Pensionskasse) abschließen.
Der Vorteil ist, dass man auf die Beiträge keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen muss.
Wie ist es hier im Leistungsfall? Sollte der Versicherungsnehmer berufsunfähig werden, muss er die Leistungen dann höher besteuern.
Wäre eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller. Man würde die Beiträge zwar aus dem „netto“ zahlen, aber die Leistungen würden nicht versteuert?
Wie ist hier der Unterschied im Leistungsfall bzw. wie hoch werden die Leistungen besteuert (einmal in einer privaten selbstständigen BU und einmal im Rahmen der bAV)?
Welche Variante haltet ihr für besser?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino