Berufsunfähigkeitsversicherung von Arbeit

Sehr geehrter Herr Kliem,
Ich möchte eine BU-Versicherung abschließen. Leider hat mich schon eine Versicherung abgelehnt wegen Gesundheitsfragen.
Jetzt habe ich gesehen, dass über meinen Arbeitgeber eine BU angeboten wird, bei der keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Stattdessen muss man vier Fragen beantworten (unter anderem, dass man derzeit nicht berufsunfähig ist). Angeblich ist diese wegen der Gruppen-BU so.
Ich würde nun gerne von Ihnen wissen, ob das für mich eine Möglichkeit darstellen könnte oder ich durch die Ablehnung der anderen Versicherung hier nicht mehr rein darf oder mir das später Probleme machen könnte?
Und worauf muss ich achten? Ich suche natürlich bei so einem Angebot einen Haken.
Und dann wüsste ich gerne woran man erkennt ob das eine eigenständige Versicherung ist oder eine Zusatz? Was bewürde Zusatz bedeuten? Dass ich eine andere BU schon haben muss?

Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen,

Cassia

Hallo,

das kann ich aus der Ferne nicht beantworten. Dazu müsste ich die genauen Bedingungen kennen.

Aber es gibt solche Gruppenverträge. Im Regelfall sind Höchstsummen einzuhalten. Es ist zu prüfen, ob Sie den Vertrag auch fortsetzen dürfen, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden.

Ob es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt erkennen Sie daran, ob der Vertrag an eine Renten- oder Lebensversicherung gebunden ist.

Beste Grüße

Thomas Kliem

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Gibt es denn Möglichkeiten die Anträge prüfen zu lassen? Was würde so etwas in etwa kosten? Wäre das anonym oder ist das unerheblich. Habe einfach Sorge, dass meine Ablehnung einer Versicherung jetzt bei solchem Angebot plötzlich zur Nichtzahlung bei Bedarf führen könnte.

Mir ist aber noch etwas eingefallen. Wenn man Berufsunfähig wird, aber vom Staat noch nichts bekommt, bekommt man wahrscheinlich ja nur HartzIV. Wenn man aber eine BU von - sagen wir 1000 Euro - hat, wird das dann da abgerechnet oder bekommt man trotzdem Hartz IV? Und wie ist das steuerlich? Würden von den 100 Euro noch Steuern abgehen? Dann ständ man ja schlechter dar als jemand der Hartz IV bekäme?

Mit freundlichen Grüßen,
Cassia

Hallo,

Sie können die Unterlagen von einem Versicherungsberater prüfen lassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater

Die Leistung aus der BU-Versicherung wird auf Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet.

Die steuerliche Behandlung ist hier Beschrieben:
http://www.ihr-fachmakler.de/blog/?p=1605

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de