berufsunfähigkeitsversicherung zahlt weiter

hi, habe mal eine frage. ich habe eine berufsunfähigkeitsversicherung. ich war wegen einer starken hauterkrankung der hände( berufskrankheit von berufsgenossenschaft noch nicht endgültig anerkannt) über ein jahr krankgeschrieben. meine be muss ab 6 monaten ununterbrochener arbeitsunfähigkeit zahlen. hat sie dann auch nach ewigem hin und her gemacht(alle atteste von allen ärzten und kliniken angefordert). nun ist es so das die versicherung nur vierteljärig auszahlt. die letzte auszahlung war im august, ich war/bin nach einer wiedereingliederung ab ende september wieder voll berufstätig, somit währe ja ein teil schon zuviel bezahlt. man sagte mir auf nachfrage damals aber das man den rest nciht zurückzahlen müsse. ich habe schon mit aufnahme der (vom ag unbezahlten) wiedereingliederung sofort die versicherung informiert. auch die wiedereingliederungsanträge hingeschickt etc. allerdings kamen ständig neue briefe von der versicherung worin nachgefragt wurde ob man denn wieder berufstätig sei. jedesmal rief ich wieder an, schrieb emails aber irgendwie war ständig ein anderer sachbearbeiter zuständig welcher von nix wusste. wie auch immer irgendwann hatte man es dort wohl kapiert, denn dann kam ein brief das man wieder vom arzt unterlagen anfordern wolle um die arbeitsfähigkeit zu bestätigen. gestern(30. november) bekam ich wieder eine auszahlung von der verwsicherung. ich telefonierte ein paar tage vorher noch kurz mit der versicherung , (ging um rückkaufswert als sicherheit für einen bausparvertrag)da sagte man mir das mein rückkaufwert noch 0 sei, da ich ja noch im rentenbezug sein. daraufhin sagte ich dem mitarbeiter nochmals, das ich seit september arbeite und im august die letzte zahlung erhalten habe…
nun meine frage: muss man das später zurückzahlen? habe im vertrag dazu nichts finden können. denn ich denke mal das mein bausparvertrag wegen der „lahmarschigkeit“ der versicherung nun auch nicht zustande kommt, da die ja keinen vertrag als sicherheit nehmen, welcher keinen rückkaufwert hat… ist mir alles etwas unverständlich. erst versuchen die sich ewig zu drücken und dann zahlen die immer weiter?!

kommt auf den Tarif wie auf die Versicherung an.
Doch die Augustzahlung wirst Du nicht zurück zahlen müssen.
Schreibe denen einen Einschreibbrief (!!!) und weise noch einmal darauf hin, dass Du wieder arbeitest.
Die neue Zahlung musst Du vermutlich zurück zahlen.
Lege Dir ein Sparkonto zu und zahle den Betrag dort ein. Wenn die Versicherung dann kommt und will das Geld, hast du es zur Verfügung. Außerdem kann Dir dann niemand vorwerfen, dass Du dich bereichern wolltest.

Hallo lowmega,

welche Pflichten du gegenüber dem Versicherer hast, regeln überwiegend die Vertragsbedingungen. Wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt oder (!) betreut wird, kann - und muss - dieser dir auf Anfrage mitteilen, welche Pflichten das sind. Er dient auch als Kommunitationsfilter zum Versicherer.

Die Abtretung einer BU-Versicherung für einen Bausparvertrag - es handelt sich wohl um ein Bauspardarlehen - ist völliger Wahnsinn. Stell dir vor, nach Abschluss des Leistungsfalls kommt es zu einer Zahlungstörung beim Darlehen. Dann wird die Bausparkasse mitleidlos die BU verwerten, auch wenn nur ein minimaler Rückkaufwert zu holen ist. Wirst du dann wieder BU, was bei der Vorgeschichte keine Überraschung wäre, dann bist du ruiniert.

Weiter viel Glück wünscht
oscar.

hi, ne das mit dem bausparvertrag ist schon ok, ist keine große summe, die rate werd ich immer zahlen können, das ist kein ding…

thoeretisch musst du das zuviel gezahlte Geld zurück zahlen.

Warum musst du beim Bausparvertrag eine Sicherheit hiterlegen? So einen Vertrag würde ich nicht abschließen. Es gibt genügend Gesellschaften die das nicht brauche.

Gruß
Dennis

Hallo lowmega, Deiner Schilderung nach hat Deine Versicherung gut 1 Monat zuviel ausbezahlt, nämlich für den Zeitraum „Ende September und Oktober“, weil die Versicherung anscheinend immer nur für 3 Monate (im Voraus) auszahlt, hier also für August, Sept. u. Okt. Grunsätzlich solltest Du damit rechnen, daß Du den zuviel bezahlten Zeitraum zurückzahlen mußt. Wichtig: tel. Aussagen der Versicherung, z. B. daß Du nichts zurückzahlen mußt, immer (!) schriftlich festhalten, also handschriftlich notieren, mit wem (Name) Du wann (Datum und Uhrzeit) wegen was genau gesprochen hast. Das kann im Zweifel vor Gericht sehr hilfreich sein! Je nachdem, um wieviel Geld es geht, kann es aber sein, daß die Versicherung auf eine Rückzahlung verzichtet, weil eine Rückforderung aufwendiger wäre als der Verzicht auf die Rückzahlung (Brief schreiben, Termin setzen, Geldeingang überwachen, Geldeingang verbuchen oder fehlenden Geldeingang mahnen usw.). Es empfiehlt sich auch immer, trotz höherem Porto die Post per Einschreiben an die Versicherung zu schicken, damit man einen Nachweis hat, daß man die Nachweise auch wirklich hingeschickt hat.

Das mit dem Rückkaufswert ist etwas merkwürdig. Möglicherweise hast Du da etwas durcheinander gebracht. Für mich deutet es darauf hin, daß Du keine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung hast sondern eine BerufsunfähigkeitsZUSATZversicherung, nämlich als Zusatz zu einer Lebensversicherung. Inwiefern Du diese Lebensversicherung als Sicherheit für einen Bausparvertrag überhaupt nutzen kannst, kann ich nicht beurteilen, es müßte aber dann eine kapitalbildende Lebensversicherung sein, keine Risiko-Lebensversicherung. Hier hilft das Kleingedruckte weiter. Daß der Rückkaufswert Null sein soll, kann m. E. nur daran liegen, daß die Versicherung noch nicht lange besteht. Das würde dann auch erklären, warum die Versicherung anscheinend so ein Theater gemacht hat, bevor sie gezahlt hat. Das ist normal, wenn kurz nach Versicherungsbeginn bereits ein Versicherungsfall eintritt. Da schaut die Versicherung besonders genau hin, weil es sich ja um einen Betrugsfall handeln könnte. Das muß die Versicherung im Interesse der Gemeinschaft aller Versicherten prüfen, da kann sie garnicht anders.

Den Rentenbezug als Begründung für den fehlenden Rückkaufswert als Begründung zu nennen halte ich für abenteuerlich. M. E. kann das nicht sein, der Rückkaufswert hat nur etwas mit den angesparten Beiträgen zu tun. Außer, Du bist von der Beitragszahlungspflicht während der Dauer der BU freigestellt, dann kann sich natürlich kein Kapital ansammeln mangels Beitragszahlung, was dann letzten Endes tatsächlich dazu führen könnte, daß nicht genügend Beiträge eingezahlt wurden, um einen Rückkaufswert anzusparen (amateurhaft ausgedrückt).

Wegen Deiner letzten Frage zur Rückzahlung: empfangene Versicherungsleistungen mußt Du nicht zurückzahlen, wenn Du sie zu recht erhalten hast. Zuviel ausgezahlte Versicherungsleistungen aber können ggfs. von Deiner Versicherung zurückgefordert werden, weil Du sie dann „ohne rechtlichen Grund“ erhalten hättest, s. o. Die Leistungen aber, die Du bis Ende Sptember erhalten hast, weil Du bis Ende September auch tatsächlich berufsunfähig warst, kannst Du in jedem Fall behalten. Sonst würde es sich ja nicht um eine Versicherungsleistung handeln, für die Du vorab ja auch einen Beitrag gezahlt hast sondern um einen verkappten „Kredit“.

Hoffe, meine Ausführungen helfen Dir ein bischen weiter.

Alles Gute,
Thomas

hi, habe mal eine frage. ich habe eine
berufsunfähigkeitsversicherung. ich war

hi , danke für die antwort. ja versicherung ist noch beitragsfrei, ich denke mal das ich auch die beiträge seid september dann auf einen schlag nachzahlen muss. die versicherung besteht seit 10 jahren, ist also nicht „neu“ abgeschlossen und wurde auch vorher nie in anspruch genommen, hätte auch nciht wirklich gedacht das ich die zusatz bu wirklich mal brauchen würde…
problem ist auch irgemndwie, das ich da keinen persönlich „erwische“. gibt nur die sachbearbeiter in der „zentrale“ die zwar nicht weit von mir ist, man aber da persönlich nicht vorsprechen kann. alleine da meinen (mittlerweile vierten) sachbearbeiter ans telefon zu bekommen dauert meistens 20min plus…
mir wurde gesagt ich solle am besten alles per mail machen, hab ich dann zum gößten teil auch. das kann man ja auch nachweisen, wie gesagt, ich hab alles gemacht, und sogar noch mehr. ich hab denen wochenlang hinterhertelefoniert.
was allerdings noch sein kann, die müssen erst noch den arzt befragen, bekam dann ja noch nen brief das unterlagen beim arzt zur klärung angefordert seien.n und der arzt is sehr langsam. kann auch sein, das der arzt vllt der meinung ist, das ich meinen lehrberuf(in dem ich nicht mehr arbeite seit 7 jahren) nicht mehr ausführen kann mit dieser (wahrscheinlich weiterhin vortbestehenden) erkrankung, die berufsgenossenschaft ist ja auch noch darin verwickelt, ist alles ne sehr komplizierte sache. aber ich hab mal gelesen das schon ab 50% erwerbsminderung im lehrberuf die bu zahlen müsse. vielleicht liegt das daran… hab gleich nen termin beim arzt, da werd ich den ma fragen ob der was bekommen hat von denen.

Hallo, das Problem scheint mir so speziell zu sein, dass zum einen Deine Versicherungsbedingungen vorliegen müssten und die Bedingungen des Bausparvertrages. Es fehlen mir auch die Schreiben der Versicherung um sagen zu können was da läuft. Besuch doch mal Deinen Versicherungsvertreter - der ist zuständig und kennt Deinen Vertrag.

Die BU-Renten Zahlungen Deiner Versicherung müssten eigentlich getrennt sein vom Sparanteil Deiner Rentenversicherung, oder ist das nur eine BU ? Dann sind die Rücklagen sowieso so gering dass sie als Sicherheit nur in den seltensten Fällen in Frage kommen.

Wieso brauchst Du für einen Bausparvertrag eine Sicherheit - das ist doch ein Geldanlageprodukt?
Für mich ergibt das keinen Sinn.

Fachlich kompetente Hilfe für Fragen die über Standardinformationen hinausgehen bietet der Bund der Versicherten und auch der nächste Fairsicherungsladen. Beide sind unabhängig. Da solltest Du mal Kontakt aufnehmen (einfach bei Google eingeben).

Viel Erfolg

hi, habe mal eine frage. ich habe eine
berufsunfähigkeitsversicherung. :nun meine frage: muss man das später zurückzahlen? ich denke mal das mein
bausparvertrag wegen der „lahmarschigkeit“ der versicherung
nun auch nicht zustande kommt, da die ja keinen vertrag als
sicherheit nehmen, welcher keinen rückkaufwert hat… ist mir
alles etwas unverständlich.

Hallo Iowmega,

so wie ich das sehe sind dann evtl. Leistungen ausbezahlt worden, welche dir eigentlich nicht zustehen.
Auch wenn Du nichts dafür kannst, dass die Leistungen ausbezahlt wurden, sind sie m.E.n. dennoch zurück zu zahlen.

viele Grüße

Hallo,

wenn Du allen Informationspflichten nachgekommen bist, dann hast du Dir auch nichts vor zu werfen.

Ds mit dem Rückkaufswert habe ich aber nicht verstanden. Handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung mit BUZ oder wo sollte da ein Rückkaufswert herkommen?

Und wieso Du für einen Bausparvertrag eine Sicherheit benötigst? Wäre mir neu. Oder geht es da um eine Auszahlung eines Bausparkredites, der nicht für den Bau oder die Sanierung einer Immobilie genutzt wird?

Was die ausgezahlten Leistungen betrifft hast Du natürlich nur Anspruch darauf, wenn die auch berechtigterweise ausgezahlt wurden. Ob zuviel gezahlte Beträge zurückgefordert werden, hängt sicher von der Gesellschaft ab und kann so nicht pauschal beantwortet werden. Ich gehe aber davon aus, dass Du alles ab dem Zeitpunkt zurückzahlen musst, sobald Du wieder Dein normales Gehalt erhälst.

Grüße Volker

Hallo lowmega,

haben Sie eine BU bei einem Direktversicherer abgeschlossen? Dann würde ich Ihren Aufwand verstehen. Ansonsten müssen Sie doch einen Ansprechpartner (Abschlussvermittler) vorort haben, der Ihnen weiterhelfen kann. Ich von meiner Seite aus, kann diesen Aufwand nicht betreiben und Ihnen dabei helfen, auch wenn ich es gerne wollte.
Ich denke Ihr Fall ist doch, wenn es um eine endgültige Klärung gehen soll, nicht mit einer Antwort getan - bitte holen Sie sich bei der Versicherung Vorort hilfe.

Beste Grüße
tripleZ

hi. hab heute nochmal mit der versicherung telefoniert, nein ist kein direktversicherer, aber ansprechpartner gibts dafür wohl derzeit nicht in meiner gegend. die dame am telefon sagte mir nochmals das ich nix zurückzahlen brauche, wurde mir vor längerem schonmal gesagt, wusste es aber nicht mehr genau, da es schon ne ganze weile her ist. es ist wohl so das in den vertragsbedingungen steht, das die zahlungspflich erst einen monat nach dem bescheid der versicherung endet, bzw diese die vollständige erwerbsfähigkeit festgestellt hat. so sagte man mir auch das es wohl auf jedenfall noch einen bericht vom arzt braucht, damit die versicherung sicher sein kann das man wieder voll berufsfähig ist. könnte ja zb sein, das ich trotz erwerbsfähigkeit nicht mehr in meinem ausbildungsberuf arbeiten könnte(ab 50% müssten die dann voll weiterzahlen auch bei einem neuen / anderen job) oder das man nicht auf kosten seiner gesundheit wieder arbeiten geht obwohl man noch nciht gesund ist…
das war die erklärung dazu von der versicherung. nun gut, dann ist es wohl so. ich habe trotzdem nochmals darum gebeten der zuständigen sachbeabeiterin bescheid zu geben. man könne mir das auch nochmals schriftlich geben, aber ich müsste es bei den vertragsbedingungen stehen haben… muss ich nochmal nachsehen.
trotzdem dank an alle, wenn auch alle, so wie ich auch, falsch in der annahme waren, man müsse das grundsätzlich zurückzahlen kommt wohl wirklich auf die jeweilige versicherung und den genauen wortlaut im vertrag an.

Hallo lowmega,

das hört sich doch gut an.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

also, ich bin leider kein Experte, was die Berufsunfähigkeitsversicherung angeht, aber nach meiner Auffassung ist es so, es besteht ein Leistungsanspruch für die Dauer der bestätigten und attestierten Berufsunfähigkeit, das anfängliche Hin und Her ist recht normal, hört man ja immer wieder, weil wirklich erst geklärt werden muss, ob wirklich eine BU besteht.

Der Leistungsanspruch erlischt dann, wenn man nicht mehr BU ist, dies muss der Versicherung dann auch rechtzeitig mitgeteilt werden und das hast du ja anscheinend gemacht und zusätzlich wurde das auch noch direkt vom Arzt auf Nachfrage der Versicherung bestätigt.

Ich gehe daher davon aus, dass die den Teil zurück fordern werden, der nicht mehr in den Leistungszeitraum fällt.

Wenn du das Geld noch nicht ausgegeben hast, solltest du der Versicherung ein Schreiben schicken und darum bitten, dass hier eine Bestätigung ausgestellt wird, dass du entweder das Geld nicht zurück zahlen musst oder ob du es zurück zahlen musst.

Du bist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seiten.

Zusätzlich solltest du den Versicherungsfachmann ansprechen, bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast, der hat Möglichkeiten die Versicherung ebenfalls zu kontaktieren.

Was jetzt hier dein Bausparvertrag und ein Rückkaufswert aus einem anderen Vertrag mit der Sache zu tun hat, weiß ich nicht, in der Regel ist es so, wenn du einen Antrag auf einen Bausparvertrag stellst, bekommst du entweder eine schriftliche Bestätigung, dass der Vertrag zustande gekommen ist, d.h. du bekommst deine Bausparurkunde oder eben ein Schreiben, dass der Antrag abgelehnt wird, der Grund ist dann meistens auch direkt genannt.

Hier kannst du aber auch direkt nach dem Bearbeitungsstand des Antrags fragen und hier auch ggf. den Vermittler ansprechen.

Grüße