Berufsunfähigkeitsversicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherung sind gut, wenn sie auf abstrakte Verweisung verzichtent sowie auf Anwendung von § 19 Abs. 3, Satz 2 und Abs. 4 VVG verzichten.
Diese beiden Kriterien werden von Stiftung Finanztest als wichtig angegeben!
Private Recherchen haben ergeben, dass es NUR Versicherungen gibt, die auf abstrakte Verweisung verzichten.

Welche Versicherung verzichtet denn auf Anwendung von § 19 Abs. 3, Satz 2 und Abs. 4 VVG UND auf abstrakte Verweisung UND ermöglicht zusätzlich eine Beitragsanpassung nach Heirat?
Dann wären alle Kriterien erfüllt, die Stiftung Warentest für wichtig erachtet. :smile:

Vielen Dank!
Natalie

Hallo,

wenn Sie Ihre BU nur mit diesen 3 Kriterien aussuchen, ist das in etwa so, wie wenn Sie ein Auto aussuchen mit den Kriterien: 4 Räder, Motor, Rückwärtsgang. Es kann dabei etwas herauskommen, was fährt. Muss aber nicht.

Selbst Stiftung Warentest / Finanztest, die sich mit meines Erachtens schlampigen und verantwortungslosen Tests zur Berufsunfähigkeitsversicherung hervortun, berücksichtigen immerhin (im letzten Test von 2011) noch 9 Kriterien. Von etwa 50 bis 70 Stellen in den Versicherungsbedingungen, in denen sich die Leistungen unterscheiden. Und an vielen dieser Stellen geht es um die Frage, ob man im Fall des Falles seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, oder nicht…

Die 3 Kriterien, die Sie genannt haben, werden von gut 30 Tarifen erfüllt.

Viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Matthias Helberg

Hallo Natalie.

Bist Du sicher hier die aktuellste Ausgabe von Finanztest in Bezug auf Berufsunfähigkeitsversicherungen zu haben?

Die aufgezählten Kriterien entsprechen inzwischen bei „guten Anbietern“ zu den Standards.

Was ist aber beispielsweise mit

  • Prognosezeitraum verkürzt auf 6 Monate
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel
  • ausschließliche Prüfung auf den zuletzt ausgeübten Beruf
  • Einschluss fahrlässiger Verstöße im Straßenverkehr

???

Das sind neben der Verweisung mitunter äußerst wichtige Klauseln.

Ich kann hier nur empfehlen die Eigenrecherche auf Internetportalen zu Gunsten einer fachmännischen Beratung aufzugeben.

Kosten lassen sich durch Abschluss im Netz nämlich sowieso nicht sparen, da der Portalbetreiber die Provision bekommt und dafür nichtmal berät (zu Beginn und auch im Schadenfall) - man kann sogar eher noch Geld sparen durch die Tipps des erfahrenen Profis.

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen/Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.versicherung-sb.de

nachdem der MOD mein Posting gelöscht hat (OK, verstehe es ja. Riecht nach Werbung)versuche ich es mal neutral: Lass Dir von einem Makler (oder Mehrfachagenten) einen Vergleich mit einem Vergleichsprogramm erstellen. Die einzelnen Leistungen kann man da genau einstellen. Das Ergebnis ist dann eine Auflistung der Tarife, die diesen Einstellungen entsprechen.
Und… lass´ Dir auch die Versicherung zeigen, die als einzige einen Arbeitsunfähigkeitsabsicherung beinhaltet.

@ MOD: jetzt i.O.?

Und… lass´ Dir auch die Versicherung zeigen, die als einzige
einen Arbeitsunfähigkeitsabsicherung beinhaltet.

Wozu soll man ein überteuertes Kombiprodunkt abschließen, wenn man wesentlich bessere Einzelprodukte wesentlich günstiger bekommt?

Man schließt schließlich auch keine KFZ-Vollkaskoversicherung ab, die gleichzeitig einen Elementarschutz für das Haus beinhaltet …

Und nebenbei: Was ist so wahnsinnig toll an einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Ebhenfalls ohne Anrede oder Gruß

Hallo Guido.

Man muss es aber jetzt nicht gänzlich aus dem Zusammenhang reißen.

Die AU-Absicherung des Anbieters der sich wie ein Vogel liest ist schon ein Alleinstellungsmerkmal und ist kein Kombiprodukt welches „Arschbacken mit Kuchen backen“ kombiniert. Die Todesfallversicherung ist mit recht geringer Summe dort halt obligatorisch. Das haben aber auch andere Anbieter so geregelt und hat versicherungsmathematische Hintergründe.

Bibip98 hat wohl nur einen besonders starken Focus auf diese Klausel mit der AU gelegt. Gesund halte ich das auch nicht, denn auch dieser Anbieter hat in manchen Punkten keine branchenführenden Bedingungen.

Also Bibip98 sollte hier keine Werbung für „den Einen“ Anbieter machen als gäbe es nichts besseres, man sollte seine/ihre Posts aber nicht unnötig aus dem Zusammenhang reißen.

Grüße
Claude

Hi!

Man muss es aber jetzt nicht gänzlich aus dem Zusammenhang
reißen.

Sorry, wenn ich gut 30% mehr zahlen muss für ein Alleinstellungsmerkmal, das ich besser absichern kann für gut 15%, dann ist das nicht sooo sehr aus dem Zusammenhang gerissen.

Die AU-Absicherung des Anbieters der sich wie ein Vogel liest
ist schon ein Alleinstellungsmerkmal und ist kein Kombiprodukt
welches „Arschbacken mit Kuchen backen“ kombiniert.

Ich habe zugegeben etwas überzogen, nur erschließt sich mir der Sinn halt nicht.

Bibip98 hat wohl nur einen besonders starken Focus auf diese
Klausel mit der AU gelegt.

Und was genau an einer AU sooo wichtig ist, wüsste ich halt gern.
Wenn man nicht selbstständig ist oder wesentlich über der Bemessungsgrenze verdient, sehe ich keinen Grund, das überhaupt zu fokussieren.
6 Wochen zahlt der Arbeitgeber 100%, weitere 72 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld 70% vom Brutto maximal 90% vom Netto (die Differenz wird meist eh durch die Fahrtkosten aufgefangen).

OK, wenn es darum geht die Zeit nach anderthalb Jahren abzusichern, dann bin ich dabei …

Grüße
Guido

Hi!

Man muss es aber jetzt nicht gänzlich aus dem Zusammenhang
reißen.

Sorry, wenn ich gut 30% mehr zahlen muss für ein
Alleinstellungsmerkmal, das ich besser absichern kann für gut
15%, dann ist das nicht sooo sehr aus dem Zusammenhang
gerissen.

Machst Du gerade eine Verknüpfung zwischen einer BU-Versicherung und einer gesetzl. Krankenversicherung? Ich verstehe Deine Zahlen, die Du hier aufführst nicht.

Die AU-Absicherung des Anbieters der sich wie ein Vogel liest
ist schon ein Alleinstellungsmerkmal und ist kein Kombiprodukt
welches „Arschbacken mit Kuchen backen“ kombiniert.

Ich habe zugegeben etwas überzogen, nur erschließt sich mir
der Sinn halt nicht.

Bibip98 hat wohl nur einen besonders starken Focus auf diese
Klausel mit der AU gelegt.

Und was genau an einer AU sooo wichtig ist, wüsste ich halt
gern.
Wenn man nicht selbstständig ist oder wesentlich über der
Bemessungsgrenze verdient, sehe ich keinen Grund, das
überhaupt zu fokussieren.
6 Wochen zahlt der Arbeitgeber 100%, weitere 72 Wochen zahlt
die Krankenkasse Krankengeld 70% vom Brutto maximal 90% vom
Netto (die Differenz wird meist eh durch die Fahrtkosten
aufgefangen).

Ähm. Wir reden hier um eine BU - nicht GKV / Krankentagegeld.

Also ich vermute - und sei mir bitte nicht böse wenn ich das so sage - Du möchtest hier mit positiven Absichten zu einem Thema etwas sagen, hast aber nicht das einschlägige Wissen eines Fachkundigen.

OK, wenn es darum geht die Zeit nach anderthalb Jahren
abzusichern, dann bin ich dabei …

Es geht ja hier nicht um das Tagegeld der GKV. Diese kann übrigens auch vor Ablauf der 72 Wochen die Aussteuerung beantragen.
Nein, es geht hier um eine besondere Klausel, dass der hier genannte Versicherer eine BU im Sinne der Versicherungsbedingungen bereits dann anerkennt, wenn der Versicherte über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist.

Wenn Du hier etwas mehr involviert wärst, dann wüsstest Du bestimmt das eine Leistungsprüfung einer Versicherung mitunter langwierig, kompliziert und in schlechten Beispielfällen auch sehr umstritten sein kann. Das alles „erspart“ dieser besagte Zusatz dem Versicherten bei anhaltender AU.

Grüße
Guido

Grüße
Claude

Machst Du gerade eine Verknüpfung zwischen einer
BU-Versicherung und einer gesetzl. Krankenversicherung? Ich
verstehe Deine Zahlen, die Du hier aufführst nicht.

Nein, ich verknüpfe das, was eine Arbeitsunfähigkeitsabsicherung wörtlich bedeuten mit der GKV.

Ähm. Wir reden hier um eine BU - nicht GKV / Krankentagegeld.

OK, vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer.
Für mich (!) ist eine Arbeitsunfähigkeitsabsicherung die Absicherung des Verdienstausfalls im Falle der Arbeitsunfähigkeit.
Vermutlich also meine ich das, was allgemein als Krankentagegeldversicherung bezeichnet wird.

Genau deshalb habe ich ja mehrfach (vielleicht in der Wortwahl etwas übermütig) gefragt, was so wichtig ist.

Was genau deckt der Teil denn ab?
Ist es genau das, was ich eins weiter oben schon anmerkte, also die Zeit nach den 78 Wochen bis zur Anerkennung der BU bzw. die Erreichung der notwendigen Prozente?

Gruß
Guido

Nein, es geht hier um eine besondere Klausel, dass der hier
genannte Versicherer eine BU im Sinne der
Versicherungsbedingungen bereits dann anerkennt, wenn der
Versicherte über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs
Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ja, danke!
Das habe ich beim ersten Lesen etwas überlesen.

OK, das ist allerdings von der Wortwahl etwas „daneben“, abgesehen davon bin ich mir sicher, dass meine Krankentagegeldversicherung das mindestens bis zu einer gewissen Dauer (ich meine aber sogar ohne Begrenzung) auch macht, nur halt wesentlich günstiger

Wenn Du hier etwas mehr involviert wärst, dann wüsstest Du
bestimmt das eine Leistungsprüfung einer Versicherung mitunter
langwierig, kompliziert und in schlechten Beispielfällen auch
sehr umstritten sein kann.

Du, ich habe einen Job, in dem ich mir das Leid von Langzeitkranken nicht so selten anhören muss/darf/kann.
Mir ist bewusst, dass es sich um Jahre handeln kann und nicht selten mit Klagen verbunden ist …

Das alles „erspart“ dieser besagte
Zusatz dem Versicherten bei anhaltender AU.

Wie gesagt: Das gibt es auch wesentlich günstiger :smile:

VG
Guido

Guido,
der Unterschied zwischen einer Krankenhaustagegeldversicherung (GKV) und einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt besonders darin, dass die KTGV nur zeitlich begrenzt bezahlt. Nach 180 Tagen ist es aus mit den Zahlungen. Dann musst Du entweder wieder arbeiten oder sonst wo her Geld auftreiben. Die BU aber zahlt so lange wie Du BU bist.
Klar, Du kannst auch eine private Tagegeldversicherung abschließen. doch die kostet auch Geld! Eine private KTGV zahlt auch so lange Du krank geschrieben bist. Nicht mehr zahlt sie, wenn Du als berufsunfähig eingestuft wirst. Das ist der gewaltige unterschied zwischen BU und TG.
Nun kannst Du natürlich sagen: der Staat sorgt dann für mich. Das halte icha ber für blauäugig!
Du solltest aber mein Posting oben genau ansehen. Ich habe nicht diese Versicherung als allein selig machende empfohlen sonder gesagt dass man sich mit dem Makler oder Mehrfachagenten zusammensetzen soll und die Bedingungen auf die man Wert legt in den Vergleich einbeziehen soll. So ist, um eine bizarres Beispiel zu bringen, die Klausel, dass auch Äpfel gegessen werden dürfen für einen der Äpfel nicht mag irrelevant, oder?
Darum: nicht einfach sich eine BU aufs Auge drücken lassen sondern verschiedene Möglichkeiten in die engere Wahl einbeziehen.

Bibi,

der Unterschied zwischen einer Krankenhaustagegeldversicherung
(GKV)

Eine GKV beinhaltet keine Krankenhaustagegeldversicherung, von einer Kranken haus tagegeldversicherung war bislang hier im Thread auch nie die Rede!

und einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt besonders
darin, dass die KTGV nur zeitlich begrenzt bezahlt. Nach 180
Tagen ist es aus mit den Zahlungen.

Das ist vollkommen falsch - meine Krankentagegeldversicherung (4 Buchstaben, fängt mit A an) zahlt wesentlich länger.

Klar, Du kannst auch eine private Tagegeldversicherung
abschließen.

Das schreibe ich doch die ganze Zeit!

doch die kostet auch Geld!

Richtig - und zwar wesentlich weniger im Verbund mit einer sehr guten BUV als Dein propagiertes Produkt allein, wobei die Kombi beider Versicherungen aber wesentlich mehr abdeckt …

Eine private KTGV
zahlt auch so lange Du krank geschrieben bist. Nicht mehr
zahlt sie, wenn Du als berufsunfähig eingestuft wirst.

Richtig, dann zahlt meine BUV.

Darum: nicht einfach sich eine BU aufs Auge drücken lassen
sondern verschiedene Möglichkeiten in die engere Wahl
einbeziehen.

Gute Idee - dafür nimmt man dann aber besser einen Menschen, der sein Handwerk versteht und nicht mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen Märchen seine Produkte an den Mann zu bringen versucht, ok?

Nebenbei disqualifizieren sich Versicherungsverkäufer zu minimal 100%, die Krankenhaustagegeld in den Zuständigkeitsbereich einer GKV schieben …

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der Unterschied zwischen einer Krankenhaustagegeldversicherung
(GKV) und einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt besonders
darin, dass die KTGV nur zeitlich begrenzt bezahlt.

Das ist falsch. auch die BU zahlt nur zeitlich begrenzt, sie endet spätestens mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

Nach 180 Tagen ist es aus mit den Zahlungen.

Wo hast Du das denn her ? Das stimmt weder für das Krankegeld der GKV noch für das der PKV.

Darum: nicht einfach sich eine BU aufs Auge drücken lassen

Das Risko für einen Berufstätigen dafür BU zu werden beträgt inzwischen mehr als 25 %. Da kann man doch kaum von „aufs Auge drücken“ sprechen.

natürlich hast Du Recht mit dem „Haus“. Ich habe mich da verschrieben.
Doch die GKV zahlt max. 180 Tage Krankengeld. mehr hat der Gesetzgeber nicht erlaubt.
Eine Private dagegen: siehe Posting.

Zitat: dafür nimmt man dann aber besser einen Menschen, der sein Handwerk versteht … /Ende Zitat
Genau das habe ich geschrieben: Einen Makler oder einen Mehrfachagenten. Die sind verpflichtet Dir den passenden Schutz zu bieten. Sollten sie falsch beraten haben müssen sie dafür haften. Deswegen hat der Gesetzgeber auch die Vermögensschadenhaftpflicht für diesen Beruf vorgeschrieben.
Weiter ist es möglich einen Versicherungsberater zu beauftragen. Allerdings kostet der dann Geld. Er verlangt für eine Beratung ein Honorar. Ob Du dann seinem Rat folgst oder nicht (wie bei einen RA oder einem Steuerberater).

Moral von der Geschicht: jede Versicherungsart hat ihre Daseinsberechtigung.

Zitat: Das ist falsch. auch die BU zahlt nur zeitlich begrenzt, sie endet spätestens mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. …
natürlich zahlt die BU nur bis zum Rentenalter. Wie lange willst Du denn als Berufstätig gelten?
Mit demnächst 70 Jahren bist Du Rentner, kein Berufstätiger.
Also was soll Dein Einwand?
Zitat: Das stimmt weder für das Krankegeld der GKV noch für das der PKV. …
Dann mach uns mal schlau wie lange nach Deiner Meinung eine GKV Tagegeld bezahlt!? :smile:
Zitat: Da kann man doch kaum von „aufs Auge drücken“ sprechen. …
Hier handelt es nicht nicht darum ob jemand eine BU braucht oder nicht. Das ist unbestritten, dass eine BU mindestens genauso wichtig wie eine KFZ-Versicherung ist.
Es geht nur darum, dass er keine BU bekommt, die nicht optimal für ihn ist. Wären alle BU gleich, bräuchte man keine Beratung.