Berufsunfähigskeitsrente bei anderer Ausbildung?

Hallo,

ich bin in meinem gelernten Beruf (Handwerk) seit April 2010 berufsunfähig. Habe dort im Monat (insgesamt 10 Monate Arbeit nach der Lehre) circa 1700€ Nettolohn bekommen. Seitdem ich „Berufsunfähigkeitsrenter“ bin, bekomme ich monatlich 615€ von der Versicherung. Die letzten Jahre habe ich nun, auf dem zweiten Bildungsweg, mein Abitur nachgeholt.

Nun werde ich eine Ausbildungs als Fachinformatiker beginnen und dort im ersten Lehrjahr 784€, im zweiten 843€ und im dritten Lehrjahr 922€ verdienen. Selbst im dritten Lehrjahr, würde mein Nettoeinkommen niedriger ausfallen, als der Nettolohn den ich bei meiner Anstellung als Handwerker verdient habe.

Meine Frage ist nun, ob ich die Rente von der Versicherung während meiner Ausbildung weiter ausbezahlt bekomme? Die Aussage des Versicherungsheinis war, dass wohl die Rente an die Lebensverhältnisse und das letzte Einkommen angepasst wird. Eine Aussage, die mir absolut nicht weiterhilft. Ohne die Rente kann ich mit 24 Jahren, keinen eigenen Haushalt führen als Azubi.

Wäre sehr dankbar um einige hilfreiche Antworten!

Hallo,

ich würde mir die Aussagen der Versicherungsbedingungen zu den Punkten Wegfall odrr Kürzung der Rentzenzahlung genauer ansehen. Wenn es dort keine eindeutigen Aussagen gibt, am besten die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrrale in Anspruch nehmen.

Gruß

RHW

Keine Ahnung. Schreib doch mal die Versicherung direkt an und bitte um genaue Auskunft.

Hallo,

zum einen würde es mir leichter fallen, aus meiner täglichen Praxis aus 17 Jahren Kundenberatung zu antworten, wenn Sie meinem Berufsstand erstmal den nötigen Respekt entgegenbringen würden, statt den Kollegen (egal wie gut oder schlecht er als Berater ist) als „Versicherungsheini“ zu bezeichnen.

Sie bekommen 615 EUR BU-Rente. Ich höre hier nichts von der staatlichen Erwerbsminderungsrente, muss also davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen für die halbe oder volle Rente nicht erfüllen. Unabhängig davon ist eine Rente von 615 EUR absolut nicht ausreichend, wie Sie bereits selbst festgestellt haben. Wer hat diese Rentenhöhe vorgeschlagen ?

Selbstverständlich fällt der Nettolohn einer Ausbildung geringer aus als Ihr Nettoeinkommen als qualifizierter Vollzeitarbeiter. Ob die BU während der Ausbildung angerechnet oder eingestellt wird, hängt von Anbieter und Tarif ab.

922 + 615 = 1.537 EUR. Was natürlich weniger ist als 1.700 EUR. Diese Differenz hängt wieder direkt mit der sehr gering abgesicherten BU-Rente von 615 EUR zusammen. Entweder Sie schränken sich im dritten Lehrjahr um 163 EUR ein oder Sie suchen sich einen besser bezahlten Job bzw. Unterstützung bei Eltern z.B.

Ich sehe allerdings vorerst nicht, dass Rente eingestellt wird. Andernfalls werden Sie ähnliche Wege der Finanzierung Ihres Lebens finden müssen wie alle anderen Azubis: Eltern, Wohngeld, Unterstützung, Berufsausbildungsbeiheilfe…

Viel Glück.

Dein Abitur scheint Dir wohl etwas in den Kopf gestiegen zu sein.

Es ist armselig einen Expertenrat zu verlangen, wenn man in seiner Frage schon den potenziellen Experten als Heini abstempelt.

Für meinen KOSTENLOSEN Rat erwarte ich zumindest eine Wertschätzung.

Hallo ,

Das hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Dafür gibt es zu viele unterschiedliche Tarife. Der „Versicherungsheini“ sollte das eigentlich genau wissen.

Wieso hast Du mit 1.700€ mtl. Einkommen eine so niedrige BU Rente?

Ist Dein „Heini“ eigentlich unabhängig oder vertritt der nur eine Versicherung oder so einen Vertrieb. Klingt für mich jedenfalls nicht nach Profi.

MfG Volker

Tut mir Leid, darüber weiß ich nichts. Wie wäre es mit einer unabhängigen Rentenberaterin?

Hallo,

das weiß ich nicht. Eigentlich müsste die Versicherung
bis zum Ende der Ausbildung zahlen. Eigentlich…
Am besten ist es Du nimmst Deine Unterlagen mit und unterhältst Dich mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Oder noch besser, gehe zur
Arbeitskammer Deiner Stadt. Die helfen kostenlos weiter. Auch im Falle einer Klage.
Viel Erfolg

In die Versicherungsbedingungen schauen und die Versicherungsmenschen um schriftliche Antwort bitten.

Ich gehe davon aus, dass dies bereits geregelt ist. Falls hier noch Fragen sind, bitte nochmal anfragen.